Soforthilfe nach Unwetter –Antragsfrist endete am 31.08.2021-

Die Landesregierung stellte unbürokratisch Soforthilfe für von der Unwetterkatastrophe betroffene Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Angehörige freier Berufe, Landwirte und Kommunen bereit.

Hilfe für Bürgerinnen und Bürger

Mit den Soforthilfen werden Bürgerinnen und Bürger unmittelbar unterstützt, die von existentieller Not betroffen sind. Zusätzlich zu einem Sockelbetrag von 1.500 Euro pro Haushalt stehen für jede weitere Person aus dem Haushalt 500 Euro bereit. Insgesamt werden an einen Haushalt maximal 3.500 Euro ausgezahlt.

Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.land.nrw/soforthilfe.

Sobald weitere Informationen zu Aufbauhilfen vorliegen, werden wir an dieser Stelle darüber berichten.

PDF-Dokument Richtlinien über die Gewährung der Soforthilfen


PDF-Dokument Antrag auf Soforthilfe für betroffene Bürgerinnen und Bürger (online ausfüllen)



Hilfe für gewerbliche Wirtschaft und freie Berufe

Neben vielen Bürgerinnen und Bürgern hat das Unwetter auch zahlreiche Unternehmen, Gewerbetreibende und freiberuflich Tätige getroffen. Um auch ihnen zu helfen und die finanziellen Belastungen, die durch die entstandenen Schäden verursacht wurden, zu mildern, kann für jede betroffene Betriebsstätte eine Billigkeitsleistung in Höhe von 5.000 Euro abgerufen werden.

Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.land.nrw/soforthilfe.

PDF-Dokument Richtlinien über die Gewährung der Soforthilfen WIRTSCHAFT


PDF-Dokument FAQ - Allgemeine Fragen und Antworten zur Antragstellung


PDF-Dokument Antrag auf Soforthilfe für betroffene gewerbliche Betriebe und freie Berufe (online ausfüllen)



Ihren ausgefüllten Antrag reichen Sie einfach im Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung ein.



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