Erlass Satzung Einbeziehung einer Außenbereichsfläche im Zusammenhang bebauten Ortsteil Frauenkron

Bekanntmachung


Erlass einer Satzung über die Einbeziehung einer Außenbereichsfläche in den im
Zusammenhang bebauten Ortsteil Frauenkron


a) Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB
b) Öffentliche Auslegung des Planentwurfs gem. § 13 (2) i. V. m. § 3 (2) BauGB -


Der Rat der Gemeinde Dahlem hat in seiner Sitzung am 10.07.2018 den Erlass einer Satzung über die Einbeziehung einer Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil von Frauenkron beschlossen. Am 13.11.2018 wurde der Beschluss zur Offenlage des Plan-entwurfs gefasst.

Für die Belange des Umweltschutzes wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die vo-raussichtlich nachteiligen Umweltauswirkungen hinsichtlich der naturschutzfachlichen Beein-trächtigungen in einem Landschaftspflegerischen Begleitplan analysiert werden.

Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar:

Schutzgut Boden:
Der Landschaftspflegerische Begleitplan enthält Aussagen über eine mögliche Flächenversie-gelung, über eine zu erwartende Bodenverdichtung und Veränderungen der Bodenstruktur, über Schadstoffeintrag-  bzw. akkumulation sowie über Flächeninanspruchnahme und hiermit einhergehendem Verlust der Bodenfunktion.

Schutzgut Wasser:
Der Landschaftspflegerische Begleitplan enthält Aussagen über mögliche Schadstoffeinträge in das Grund- und Oberflächenwasser sowie über die Erhöhung der Abflusswerte im Vorflu-ter und mögliche Änderungen der Wasserspiegellagen.

Schutzgut Klima und Luft:
Der Landschaftspflegerische Begleitplan trifft Aussagen über die Inanspruchnahme von Kalt- und Frischluftproduktionsflächen, Veränderung von Kalt- und Frischluftabflussbahnen sowie über die zu erwartende Belastung der Luft mit Schadstoffen.

Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt:
Der Landschaftspflegerische Begleitplan beinhaltet Aussagen zum Verlust von Vegetations-flächen/Lebensraum, zur Gefährdung von Vegetationsflächen/Biotopen, sowie zu artenschutz-rechtlichen Verbotstatbeständen.

Schutzgut Landschaft/Erholung:
Im Landschaftspflegerischen Begleitplan werden Aussagen getroffen zur Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes sowie zur Beeinträchtigung der Flächen mit Wohnumfeld-funktionen.

Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter:
Der Landschaftspflegerische Begleitplan enthält Aussagen über den Verlust landwirtschaftli-cher Produktionsflächen sowie über das notwendige Vorgehen bei auftretenden archäologi-schen Befunden oder Zeugnissen aus tierischen und pflanzlichen Lebens aus erdgeschichtli-cher Zeit.


Der Satzungsentwurf liegt mit der Begründung, dem Landschaftspflegerischen Begleitplan und der Artenschutzvorprüfung gem. § 3 (2) BauGB in der Zeit vom

10. Dezember 2018 bis 11. Januar 2019

während der Dienststunden und zwar

montags bis donnerstags von 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

sowie freitags                  von 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr

im Rathaus der Gemeinde Dahlem, Hauptstraße 23, 53949 Dahlem-Schmidtheim, Zimmer 47, öffentlich aus.

Gem. § 4 a Abs. 4 BauGB werden der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die Entwurfsun-terlagen zusätzlich auf der Internetseite der Gemeinde Dahlem unter http://www.dahlem.de/Bauleitplanung veröffentlicht.
Darüber hinaus wird der o.g. Link im zentralen Portal des Landes NRW unter www.uvp-verbund.de/nw veröffentlicht.

Der von der Satzung betroffene Bereich ist in dem nachfolgend abgedruckten Kartenauszug schraffiert dargestellt.

Während der Auslegungszeit können Stellungnahmen zum Planentwurf bei der Gemeinde Dahlem, Hauptstraße 23, 53949 Dahlem-Schmidtheim, schriftlich eingereicht oder dort, in Zimmer 47, zur Niederschrift erklärt werden. Die fristgemäß vorgebrachten Stellungnahmen werden geprüft und fließen in die Abwägung ein. Nicht fristgerecht abgegebene Stellung-nahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.


53949 Dahlem, den 22. November 2018
Der Bürgermeister

Gez.
- Lembach -

PDF-Dokument Karte Frauenkron


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