Aufhebung der Zweckbestimmung des Wirtschaftsweges Gemarkung Berk Flur 10, Nr. 47 tw.
Im Zuge der Flurbereinigung Berk wurde das Grundstück Gemarkung Berk, Flur 10, Nr. 47, als Wirtschaftsweg ausgewiesen.
Die südöstlich von Frauenkron gelegene Wegeparzelle ist zumindest teilweise nicht mehr in der Örtlichkeit erkennbar und wird daher auch nicht mehr als solche genutzt. Der Weg hat folglich auch keine Verkehrsbedeutung mehr.
Seitens der Gemeinde wird derzeit geprüft, eine Teilfläche aus der o.g. Wegeparzelle zu veräußern.
Als Träger der Straßenbaulast beabsichtigt die Gemeinde daher, die Zweckbestimmung des Wirtschaftsweges gem. § 58 Flurbereinigungsgesetz für die o. g. Teilfläche aufzuheben.
Gegen die beabsichtigte Aufhebung der Zweckbestimmung können in der Zeit vom
30. Juli 2018 bis 30 Oktober 2018
während der Dienststunden und zwar
montags bis donnerstags von 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr
von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
sowie freitags von 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr
im Rathaus der Gemeinde Dahlem, Schmidtheim, Hauptstraße 23, 53949 Dahlem, Zimmer 47, Einwendungen vorgebracht werden. Die fristgemäß vorgebrachten Einwendungen werden geprüft und fließen in die Abwägung ein.
Die Lage der zur Entwidmung vorgesehenen Wegeparzelle ist aus dem nachfolgend abgedruckten Kartenauszug ersichtlich (rot markiert).
53949 Dahlem, den 16. Juli 2018
Der Bürgermeister
In Vertretung
- Helmut Etten -