Herrichtung von Grabstätten auf dem Friedhof in Schmidtheim

Bekanntmachung

Herrichtung von Grabstätten auf dem Friedhof in Schmidtheim

Auf dem Friedhof in Schmidtheim ist in der Grabstätte Feld VIII Nr. 6 Frau Charlotte Richter beigesetzt.

Der Zustand des Grabes lässt darauf schließen, dass eine regelmäßige Grabpflege nicht stattfindet.

Gem. § 25 (1) der Friedhofssatzung der Gemeinde Dahlem weise ich darauf hin, dass die Grabstätte durch die Angehörigen würdig herzurichten und bis zum Ablauf der Ruhefrist Instand zu halten ist.

Ich darf die betroffenen Angehörigen bitten, bis zum 18.08.2018 für ein würdiges Aussehen der o.g. Grabstätte zu sorgen oder diese einzuebnen.

Sollte diese Aufforderung unbeachtet bleiben, so wird die Grabstätte ggfls. durch die Gemeinde entfernt.

 
Dahlem, den 09. Mai 2018

GEMEINDE DAHLEM
Der Bürgermeister

- Lembach -

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