Amtliche Bekanntmachungen
Bekanntmachung
Am Mittwoch, dem 15.09.2010, 17:00 Uhr, findet eine Sitzung des Betriebsausschusses Abwasserwerk im Sitzungssaal des Rathauses in Schmidtheim statt.
Dahlem, den 01.09.2010
- Bernd Müller -
Vorsitzender des Betriebsausschusses für das Abwasserwerk
Tagesordnung:
A. ÖFFENTLICHER TEIL
1. Fragen zur Niederschrift vom 08.12.2009, öffentlicher Teil
2. Bericht über die Ausführung der Beschlüsse vom 08.12.2009, öffentlicher Teil
3. Vorstellung und Beratung Fremdwassersanierungskonzept Schmidtheim
- Vorstellung durch Ing.-Gesellschaft C + K Gotthardt + Knipper -
4. Dichtheitsprüfungen von privaten Abwasserleitungen
5. Allgemeine Haushaltsangelegenheiten
5.1 Beschlussfassung über den Jahresabschluss zum 31.12.2008 des Abwasserwerkes der Gemeinde Dahlem
6. Mitteilungen und Anfragen
B. NICHTÖFFENTLICHER TEIL
7. Fragen zur Niederschrift vom 08.12.2009, nichtöffentlicher Teil
8. Bericht über die Ausführung der Beschlüsse vom 08.12.2009, nichtöffentlicher Teil
9. Dringlichkeitsentscheidungen
10. Auftragsvergaben
11. Mitteilungen und Anfragen
Satzungsänderung
Satzung
zur Änderung der
Satzung der Gemeinde Dahlem
über die Erhebung von Elternbeiträgen
im Rahmen der „Offenen Ganztagsschule im Primarbereich“
vom 23.07.2010
Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW., S. 666), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 17.12.2009 (GV.NRW. S. 915) und der §§ 2, 4 und 6 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.10.1969 (GV. NRW., S. 712 zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.06.2009 (GV.NRW. S. 394) sowie des Runderlasses des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder des Landes NRW vom 12.02.2003 in der zur Zeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Dahlem in seiner Sitzung am 22.07.2010 folgende 1. Änderungssatzung beschlossen:
1.
§ 4 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
Die Erziehungsberechtigten haben entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit einen Elternbeitrag zu den jährlichen Betriebskosten des außerschulischen Angebotes der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich bei vollständiger Nutzung des Angebotes (5-Tage-Woche) zu entrichten.
2.
§ 4 Abs. 5 erhält folgende Fassung:
Zur Berechnung des Einkommens werden die Regelungen des § 4 der Satzung des Kreises Euskirchen über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Kindertageseinrichtungen analog angewendet.
3.
§ 4 Abs. 7 wird durch folgenden Unterabsatz 2 ergänzt:
Analog der in § 19 Abs. 2 KiBiz festgesetzten Erhöhung der Kindpauschalen erhöht sich der Elternbeitrag jährlich, erstmals für das Schuljahr 2011/12 um 1,5 %. Der Elternbeitrag bei Vollnutzung wird bei jeder Erhöhung auf volle Euro-Beträge und bei Teilnutzung auf 50 Euro-Cent aufgerundet.
4.
Die Anlage zur Höhe der Elternbeiträge nach § 4 Abs. 7 wird wie folgt neu gefasst:
Anlage zu § 4 der Satzung der Gemeinde Dahlem über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der „Offenen Ganztagsschule im Primarbereich“
a) Elternbeiträge bei Vollnutzung der Offenen Ganztagsschule
Elternbeiträge werden nach folgender Staffelung erhoben:
b) Elternbeiträge bei Teilnutzung der Offenen Ganztagsschule
Bei Nutzung der Offenen Ganztagsschule an weniger als 5 Tagen in der Woche wird ein einkommensunabhängiger Elternbeitrag erhoben. Der monatliche Elternbeitrag beträgt 12 € je vereinbartem Besuchstag in der Woche.
5.
Die Änderungssatzung tritt am 01. August 2010 in Kraft.
Bekanntmachung
Am Donnerstag, dem 16.09.2010, 17:00 Uhr, findet eine Sitzung des Rates im Sitzungssaal des Rathauses in Schmidtheim statt.
Dahlem, den 02.09.2010
- R. Müller -
Bürgermeister
Tagesordnung:
A. ÖFFENTLICHER TEIL
1. Fragen zur Niederschrift vom 22.07.2010, öffentlicher Teil
2. Bericht über die Ausführung der Beschlüsse vom 22.07.2010, öffentlicher Teil
3. Allgemeine Haushaltsangelegenheiten
3.1 Beschlussfassung über den Jahresabschluss zum 31.12.2008 des Abwasserwerkes der Gemeinde Dahlem
3.2 Zustimmung zur Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in 2010 bei der Kreisumlage
3.3 Bericht über die Entwicklung des Gemeindehaushalts 2010
4. Bauleitplanung
4.1 25. Änderung des Flächennutzungsplanes (Ansiedlung eines Einzelhandelsmarktes in Dahlem und Anlegung eines Klettergartens am Kronenburger See)
- Info und Beschluss über die vorgebrachten Anregungen der Träger öffentlicher Belange -
4.2 Bebauungsplan Nr. 40 "Sondergebiet Nahversorgung" in Dahlem
- Info und Beschluss über die vorgebrachten Anregungen der Träger öffentlicher Belange -
5. Mittelverwendung nach dem Investitionsförderungsgesetz NRW -InvföG- (Konjunkturprogramm II)
6. EU-FUN - Familienunterstützungsnetzwerk im Kreis Euskirchen
7. Einwohnerfragestunde
8. Mitteilungen und Anfragen
B. NICHTÖFFENTLICHER TEIL
9. Fragen zur Niederschrift vom 22.07.2010, nichtöffentlicher Teil
10. Bericht über die Ausführung der Beschlüsse vom 22.07.2010, nichtöffentlicher Teil
11. Auftragsvergaben
12. Mitteilungen und Anfragen
Am Donnerstag, dem 16.09.2010, 17:00 Uhr, findet eine Sitzung des Rates im Sitzungssaal des Rathauses in Schmidtheim statt.
- R. Müller -
Bürgermeister
A. ÖFFENTLICHER TEIL
1. Fragen zur Niederschrift vom 22.07.2010, öffentlicher Teil
2. Bericht über die Ausführung der Beschlüsse vom 22.07.2010, öffentlicher Teil
3. Allgemeine Haushaltsangelegenheiten
3.1 Beschlussfassung über den Jahresabschluss zum 31.12.2008 des Abwasserwerkes der Gemeinde Dahlem
3.2 Zustimmung zur Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in 2010 bei der Kreisumlage
3.3 Bericht über die Entwicklung des Gemeindehaushalts 2010
4. Bauleitplanung
4.1 25. Änderung des Flächennutzungsplanes (Ansiedlung eines Einzelhandelsmarktes in Dahlem und Anlegung eines Klettergartens am Kronenburger See)
- Info und Beschluss über die vorgebrachten Anregungen der Träger öffentlicher Belange -
4.2 Bebauungsplan Nr. 40 "Sondergebiet Nahversorgung" in Dahlem
- Info und Beschluss über die vorgebrachten Anregungen der Träger öffentlicher Belange -
5. Mittelverwendung nach dem Investitionsförderungsgesetz NRW -InvföG- (Konjunkturprogramm II)
6. EU-FUN - Familienunterstützungsnetzwerk im Kreis Euskirchen
7. Einwohnerfragestunde
8. Mitteilungen und Anfragen
B. NICHTÖFFENTLICHER TEIL
9. Fragen zur Niederschrift vom 22.07.2010, nichtöffentlicher Teil
10. Bericht über die Ausführung der Beschlüsse vom 22.07.2010, nichtöffentlicher Teil
11. Auftragsvergaben
12. Mitteilungen und Anfragen
Bekanntmachung
Am Mittwoch, dem 15.09.2010, 17:00 Uhr, findet eine Sitzung des Betriebsausschusses Abwasserwerk im Sitzungssaal des Rathauses in Schmidtheim statt.
- Bernd Müller -
Vorsitzender des Betriebsausschusses für das Abwasserwerk
A. ÖFFENTLICHER TEIL
1. Fragen zur Niederschrift vom 08.12.2009, öffentlicher Teil
2. Bericht über die Ausführung der Beschlüsse vom 08.12.2009, öffentlicher Teil
3. Vorstellung und Beratung Fremdwassersanierungskonzept Schmidtheim
- Vorstellung durch Ing.-Gesellschaft C + K Gotthardt + Knipper -
4. Dichtheitsprüfungen von privaten Abwasserleitungen
5. Allgemeine Haushaltsangelegenheiten
5.1 Beschlussfassung über den Jahresabschluss zum 31.12.2008 des Abwasserwerkes der Gemeinde Dahlem
6. Mitteilungen und Anfragen
B. NICHTÖFFENTLICHER TEIL
7. Fragen zur Niederschrift vom 08.12.2009, nichtöffentlicher Teil
8. Bericht über die Ausführung der Beschlüsse vom 08.12.2009, nichtöffentlicher Teil
9. Dringlichkeitsentscheidungen
10. Auftragsvergaben
11. Mitteilungen und Anfragen
Bekanntmachung
Am Dienstag, dem 14.09.2010, 16:00 Uhr, findet eine Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kronenburger See im Sitzungssaal des Rathauses in Schmidtheim statt.
Dahlem, den 01.09.2010
gez. - H. J. Breuer -
Vorsitzender der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kronenburger See
begl.:
- Dick - VfA
Tagesordnung:
A. ÖFFENTLICHER TEIL
1. Fragen zur Niederschrift vom 16.12.2009, öffentlicher Teil
2. Bericht über die Ausführung der Beschlüsse vom 16.12.2009, öffentlicher Teil
3. Sachstandsbericht über den Zustand der Asphalt-Abdichtung des Staudammes
- mündlicher Vortrag durch das Ing.-Büro Lorenz -
4. Allgemeine Haushaltsangelegenheiten
4.1 Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2008
4.2 Eröffnungsbilanz des Zweckverbandes Kronenburger See zum 01.01.2009
4.3 Bekanntgabe und Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2009
4.4 Änderung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010
-Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung-
4.5 Kreditaufnahme aus der Haushaltsermächtigung 2010
4.6 Prüfbericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW über die überörtliche Prüfung
5. Mitteilungen und Anfragen
B. NICHTÖFFENTLICHER TEIL
6. Fragen zur Niederschrift vom 16.12.2009, nichtöffentlicher Teil
7. Bericht über die Ausführung der Beschlüsse vom 16.12.2009, nichtöffentlicher Teil
8. Dringlichkeitsentscheidungen
9. Auftragsvergaben
10. Mitteilungen und Anfragen
Am Dienstag, dem 14.09.2010, 16:00 Uhr, findet eine Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kronenburger See im Sitzungssaal des Rathauses in Schmidtheim statt.
gez. - H. J. Breuer -
Vorsitzender der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kronenburger See
begl.:
- Dick - VfA
Tagesordnung:
A. ÖFFENTLICHER TEIL
1. Fragen zur Niederschrift vom 16.12.2009, öffentlicher Teil
2. Bericht über die Ausführung der Beschlüsse vom 16.12.2009, öffentlicher Teil
3. Sachstandsbericht über den Zustand der Asphalt-Abdichtung des Staudammes
- mündlicher Vortrag durch das Ing.-Büro Lorenz -
4. Allgemeine Haushaltsangelegenheiten
4.1 Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2008
4.2 Eröffnungsbilanz des Zweckverbandes Kronenburger See zum 01.01.2009
4.3 Bekanntgabe und Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2009
4.4 Änderung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010
-Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung-
4.5 Kreditaufnahme aus der Haushaltsermächtigung 2010
4.6 Prüfbericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW über die überörtliche Prüfung
5. Mitteilungen und Anfragen
B. NICHTÖFFENTLICHER TEIL
6. Fragen zur Niederschrift vom 16.12.2009, nichtöffentlicher Teil
7. Bericht über die Ausführung der Beschlüsse vom 16.12.2009, nichtöffentlicher Teil
8. Dringlichkeitsentscheidungen
9. Auftragsvergaben
10. Mitteilungen und Anfragen
Satzungsänderung
zur Änderung der
Satzung der Gemeinde Dahlem
über die Erhebung von Elternbeiträgen
im Rahmen der „Offenen Ganztagsschule im Primarbereich“
vom 23.07.2010
Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW., S. 666), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 17.12.2009 (GV.NRW. S. 915) und der §§ 2, 4 und 6 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.10.1969 (GV. NRW., S. 712 zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.06.2009 (GV.NRW. S. 394) sowie des Runderlasses des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder des Landes NRW vom 12.02.2003 in der zur Zeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Dahlem in seiner Sitzung am 22.07.2010 folgende 1. Änderungssatzung beschlossen:
§ 4 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
Die Erziehungsberechtigten haben entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit einen Elternbeitrag zu den jährlichen Betriebskosten des außerschulischen Angebotes der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich bei vollständiger Nutzung des Angebotes (5-Tage-Woche) zu entrichten.
§ 4 Abs. 5 erhält folgende Fassung:
Zur Berechnung des Einkommens werden die Regelungen des § 4 der Satzung des Kreises Euskirchen über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Kindertageseinrichtungen analog angewendet.
§ 4 Abs. 7 wird durch folgenden Unterabsatz 2 ergänzt:
Analog der in § 19 Abs. 2 KiBiz festgesetzten Erhöhung der Kindpauschalen erhöht sich der Elternbeitrag jährlich, erstmals für das Schuljahr 2011/12 um 1,5 %. Der Elternbeitrag bei Vollnutzung wird bei jeder Erhöhung auf volle Euro-Beträge und bei Teilnutzung auf 50 Euro-Cent aufgerundet.
Die Anlage zur Höhe der Elternbeiträge nach § 4 Abs. 7 wird wie folgt neu gefasst:
Anlage zu § 4 der Satzung der Gemeinde Dahlem über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der „Offenen Ganztagsschule im Primarbereich“
a) Elternbeiträge bei Vollnutzung der Offenen Ganztagsschule
Elternbeiträge werden nach folgender Staffelung erhoben:
| Einkommensgruppe | Jahresbruttoeinkommen | Monatlicher Beitrag |
| 1 | bis zu 25.000 € | 29,00 € |
| 2 | bis zu 37.000 € | 47,00 € |
| 3 | bis zu 50.000 € | 78,00 € |
| 4 | bis zu 62.000 € | 120,00 € |
| 5 | über 62.000 € | 158,00 € |
Bei Nutzung der Offenen Ganztagsschule an weniger als 5 Tagen in der Woche wird ein einkommensunabhängiger Elternbeitrag erhoben. Der monatliche Elternbeitrag beträgt 12 € je vereinbartem Besuchstag in der Woche.
Die Änderungssatzung tritt am 01. August 2010 in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung
BEKANNTMACHUNGSANORDNUNG
Der Rat der Gemeinde Dahlem hat in seiner Sitzung am 22.07.2010 die Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Dahlem über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der „Offenen Ganztagsschule im Primarbereich“ beschlossen,
die hiermit bekannt gemacht wird.
Gemäß § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) weise ich darauf hin, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemein-deordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) gegen Satzungen nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Es wird bestätigt, dass der Wortlaut der Satzung mit dem Ratsbeschluss vom 22.07.2010 übereinstimmt und dass nach § 2 Abs. 1 und 2 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (Bekanntmachungsverordnung - BekanntmVO) vom 26. August 1999 in der zurzeit geltenden Fassung verfahren worden ist.
53949 Dahlem, den 23.07.2010
Der Bürgermeister
- MÜLLER -
BEKANNTMACHUNGSANORDNUNG
Der Rat der Gemeinde Dahlem hat in seiner Sitzung am 22.07.2010 die Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Dahlem über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der „Offenen Ganztagsschule im Primarbereich“ beschlossen,
Gemäß § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) weise ich darauf hin, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemein-deordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) gegen Satzungen nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Es wird bestätigt, dass der Wortlaut der Satzung mit dem Ratsbeschluss vom 22.07.2010 übereinstimmt und dass nach § 2 Abs. 1 und 2 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (Bekanntmachungsverordnung - BekanntmVO) vom 26. August 1999 in der zurzeit geltenden Fassung verfahren worden ist.
Der Bürgermeister
- MÜLLER -
