Rathaus Info
Buswartehaus Schmidtheim
Zur Verbesserung der Bushaltestelle an der Förderschule in Schmidtheim wird nun für die dort einsteigenden Förderschüler, wie auch für Grundschüler und Gymnasiasten ein Buswartehaus im Sonnenweg in Höhe der Zufahrt zur Förderschule aufgestellt.
Der Rat erteilte in seiner vergangenen Sitzung die entsprechenden Aufträge für die Tief- und Betonbauarbeiten sowie zur Herstellung und Aufbau der Holzkonstruktion. Das Wartehaus wird eine Vollverglasung mit Plexiglas erhalten. Das Buswartehaus ist vergleichbar mit dem bereits bestehenden Wartehaus an der Hauptstraße/Gartenstraße.
Mit den Tiefbau- und Betonarbeiten wird in Kürze begonnen. Nach Herstellung der Holzkonstruktion wird davon ausgegangen, dass die Aufstellung im Oktober erfolgt.
Was war los an unserer KGS im Schuljahr 2009/10
Die offene Ganztagschule, Abkürzung OGS, betreute im Schuljahr 09/10 46 Schüler/-innen, wobei 32 Kinder an der Betreuung „ 8 bis 1“ (8.00 Uhr bis 13.15 Uhr) teilnahmen. Ihnen standen acht engagierte Betreuerinnen sehr liebevoll zur Seite. Diese wollten die Schüler/-innen nicht nur beaufsichtigen, sondern nach deren Bedürfnissen und Fähigkeiten fördern und fordern. Zu einer festgelegten Zeit nahmen die Kinder gemeinsam ein gesundes und ausgewogenes Mittagessen ein.

In den pädagogisch gut ausgestatteten Betreuungsräumen, aber auch auf dem Pausenhof, gingen sie verschiedenen altersgerechten Freizeitbeschäftigungen nach, um sich von der Unterrichtsphase zu erholen und abzuschalten. Beliebt waren vor allem die Fahrzeuge, besonders die neuen Kettcars, die der Förderverein gespendet hatte. In dem Ruheraum durften die SchülerInnen die Seele bei stillem Lesen und leisem Hören einer Kassette baumeln lassen. Zusätzlich wurde jeden Dienstag die Sporthalle und jeden Freitag die Schwimmhalle mitgenutzt. Eine wesentliche und wichtige Aufgabe der OGS war es, dass die Schüler/-innen in einem dafür vorgesehenen Raum beim Anfertigen der Hausaufgaben betreut und unterstützt wurden. Mit den Kindern, die bis 16.00 Uhr an der Betreuung teilnahmen, wurden zudem interessante Projekte in und außerhalb der Schule angeboten. Sehr informativ war das Projekt „Gesundheitserziehung für Kinder“ und das Projekt „ Leben und lernen mit der Natur“. Zum nächsten Schuljahr wird ein Kunstprojekt mit einem bekannten Künstler der Eifel angeboten.
Man kann wirklich behaupten, dass Lehrer/-innen, Eltern, Betreuerinnen und vor allem die Schüler/-innen eine offene Ganztagschule erlebt haben, in der jedes Kind willkommen war und sowohl das Zusammensein und als auch das gemeinsame Tun eine ausschlaggebende Rolle für das erfolgreiche Gelingen der OGS gespielt haben. So werden die Betreuerinnen sicherlich auch im kommenden Schuljahr weiterhin mit viel Geduld, Herz und Engagement die Schüler/-innen „betreuen“. Ihnen gebührt die volle Anerkennung und der Dank.
Wohnung zu vermieten
Die Gemeinde hat im Ort Kronenburg zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Wohnung zu vermieten.
Die Wohnung befindet sich im Obergeschoss des Anwesens Burgstraße 19 (alte Schule).
Angaben zur Wohnung:
- 4 Zimmer, Küche, Diele und Bad/WC
- Gesamtgröße: 101,2 qm
- 2 Kellerräume
- Mitbenutzung des Speichers
- Ölheizung
- 1 Garage
Es ist vorgesehen, dem Mieter die Betreuung und Reinigung des „Haus des Gastes“ sowie der oberen Hoffläche zu übertragen.
Interessenten werden gebeten, sich kurzfristig bei der Gemeinde Dahlem, Rathaus, Zimmer 49, tel. 02447/955549, zu melden.
Dahlem, 17.06.2010
Gemeinde Dahlem
Der Bürgermeister
- Müller -
Informationen zum Schiedsamt
Häufig werden Streitigkeiten - auch in Bagatellsachen – ohne vorhergehenden Versuch einer Streitbeilegung vor die Gerichte gebracht und dort bis in die letzte Instanz ausgetragen. Mancher steht am Ende dieses Weges trotz des im wahrsten Sinne des Wortes „erstrittenen“ Urteils vor einem Scherbenhaufen: Die Rechtsfrage ist zwar zu seinen Gunsten entschieden, die menschliche Beziehung mit dem anderen Beteiligten aber oftmals für immer zerstört. Hinterher fragt er sich dann, ob Gesprächsbereitschaft und ein wenig Entgegenkommen nicht für beide besser gewesen wäre. Viele Bürger teilen deshalb die Auffassung, dass sich vertragen besser als klagen ist.
Zur Beilegung von bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten bietet das Schiedsamtsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen die Hilfe des Schiedsmannes an.
Falls Sie also in eine Auseinandersetzung verwickelt werden, deren Schlichtung zu den Aufgaben eines Schiedsamtes gehören, sollten Sie sich vertrauensvoll an den Schiedsmann wenden. Er wird sicherlich einen Weg wissen, wie sich eine Einigung kostengünstig ohne Gericht und Papierkrieg zur beiderseitigen Zufriedenheit erreichen lässt.
Die Kosten des Verfahrens sind nicht hoch. Die Gebühr für die Schlichtungsverhandlung beträgt 10,00 €, wird ein Vergleich geschlossen: 25,00 €. Diese Gebühr kann von der Schiedsperson unter besonderen Umständen bis auf 40,00 € erhöht werden. Außerdem können noch Auslagen (z. B. Portokosten) der Schiedsperson anfallen.
Vor wenigen Wochen hat der Rat der Gemeinde
Schiedsmann Heinz Dederichs
Dahlem, Am Bungert 17
Tel.: 02447-91 11 40
sowie
sein Stellvertreter
Elmar Spicker
Schmidtheim, Haus Kuchental
Tel.: 02447-91 32 91
in ihre Ämter für weitere 5 Jahre wiedergewählt.
Der Direktor des Amtsgerichtes Schleiden hat die Wiederwahl des Schiedsmanns und seines Stellvertreters zwischenzeitlich bestätigt.
Ein Abend voller Überraschungen
Public-Viewing und kleine Nachtgespenster

Am Mittwoch den 23.06.2010 wanderten in den frühen Abendstunden die Vorschulkinder und Erzieherinnen der Schmidtheimer Zwergenstube zum Flugplatz Dahlemer Binz. Begrüßt wurden sie von Geschäftsführer Helmut Etten, der den Kindern und Erzieherinnen das Flugplatzgelände, den Tower und die Hallen zeigte. Die Kinder begeisterten sich auch für den Tragschrauber von Herrn Egon Joisten und dem Motorsegler von Herrn Dieter Grosskinsky. Beide Piloten stifteten je 2 Freiflüge die unter den Kindern verlost wurden. Die Gewinner waren Louis Kolvenbach, Jessica Hütter, Sanidu Weerasinghe und Naomi Schnitzler. Die vier können sich alsbald über ein paar tolle Stunden mit ihren Eltern auf der Dahlemer Binz freuen.
Im Anschluss wurden Vorschulkinder und Erzieherinnen von Fam. Weerasinghe zum Essen eingeladen. Bei strahlendem Sonnenschein ging es wieder zu Fuß zum Kindergarten. Einige kleine Fußballfans wollten das Deutschlandspiel sehen. Mit dem Laptop im Büro fand ein Zwergenstuben Public-Viewing statt. Anschließend spukten kleine Klingelmäuse durch die Nachbarschaft. Geschafft und müde fanden bald 18 kleine und 4 große Zwerge einen erholsamen Schlaf bis zum nächsten Morgen. Mit einem gemeinsamen Frühstück konnte der Kindergartenalltag wieder beginnen.
Die Erzieherinnen und Vorschulkinder bedanken sich ganz herzlich bei Herrn Etten, Herr Grosskinsky, Herrn Joisten und Familie Weerasinghe für diesen ganz besonderen Abend.
CRIMINALE 2010
Mit großen Schritten rücken die „kriminellen“ Tage auf die Krimifans zu. Ein Mordsvergnügen in der Nordeifel in der Zeit vom 8. bis 12. September 2010.
Drei Veranstaltungen finden auch in der Gemeinde Dahlem statt:
- Krimilesungen
Flugplatz Dahlemer Binz (10.09.) und
Schloss Schmidtheim (11.09.)
- Krimidinner
Schlosshotel Burghaus in Kronenburg (11.09.)
Aus der Broschüre ist das gesamte Programm, u. a. mit Lesestandorten und Dinnerterminen, zu entnehmen.
Die Veranstaltungen in der Gemeinde Dahlem finden Sie im Programmheft auf den Seiten 16, 17 und 57. Telefonische Anmeldungen für die Veranstaltungen sind erwünscht (siehe Programmteil).
Das Programmheft finden Sie unter
www.die-criminale.de
Viel Spaß beim Schmökern.
Wegekreuz im Eichholz verschwunden
-Bevölkerung wird um Mithilfe gebeten-

Seit Anfang Mai ist das abgebildete Wegekreuz, ein Unfallkreuz im Eichholz, Schmidtheimer Gebiet, spurlos verschwunden.
Auf den Unfall, der den Anlass gab, dieses Kreuz 1794 aufzustellen, wurde noch in Heft 7 des Arbeitskreises Kultur und Geschichte hingewiesen. Deshalb hier die Frage: Wer hat in den letzten Wochen verdächtige Fahrzeuge oder Personen im Eichholz beobachtet; wer kann Angaben über den Verbleib des über 250 Jahre alten Kreuzes machen? Es ist ca. einen Meter hoch und besteht aus rotem Sandstein. Sachdienliche Hinweise, die vertraulich behandelt werden, können an die Polizeiwache Schleiden (02445/8580) oder an die Ordnungsbehörde der Gemeinde (02447/9555-30) gegeben werden.
Rat fasste mehrere Beschlüsse zur Bauleitplanung
So wurde ein Satzungsbeschluss zur notwendigen Änderung des Bebauungsplanes „Markusstraße“ in Dahlem gefasst, damit bauleitplanerische Grundlagen zur Errichtung des Seniorenheims in Dahlem bestehen. Zuvor musste über Stellungnahmen der zu beteiligenden Träger öffentlicher Belange (Behörden und sonstige öffentliche Einrichtungen) befunden werden.
Ferner wurde ebenfalls über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Windkraftkonzentrationszone „Metziger Berg“ bei Berk beraten. Der Planentwurf war zuvor im Februar/März diesen Jahres einen Monat lang öffentlich ausgelegt worden. Seitens der Bürgerschaft waren keine Anregungen hierzu bei der Gemeinde eingegangen. Zugleich mit dem nunmehr getroffenen Feststellungsbeschluss wurde die Verwaltung vom Rat beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplanes der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorzulegen.
Im Baugebiet „Luxemburger Straße“ in Kronenburg wird zukünftig nunmehr auch die Errichtung von Holzhäusern möglich sein. Hierzu wurde die Verwaltung vom Rat beauftragt, das Verfahren zur Änderung der Gestaltungssatzung in diesem Wohnbereich zu betreiben.
Nach Ansicht von Verwaltung und Rat hat der Rohstoff Holz in der Vergangenheit zunehmend an Bedeutung gewonnen. Ein Untersagen zur Errichtung von Holzhäusern wird als nicht mehr zeitgerecht angesehen.
Für das Bahnhofsgebäude in Schmidtheim…
sollen nach dem Willen des Rates Gespräche mit der Bahnentwicklungsgesellschaft geführt und gemeinsam mit der Interessengemeinschaft Schmidtheim eine Konzeption zur künftigen Nutzung des historischen Gebäudes erarbeitet werden. Auch soll die Gewährung von projektbezogenen Zuschüssen geprüft werden.
Der Rat griff mit seiner Entscheidung damit eine Eingabe der Ratsmitglieder Hütter und Weydandt auf. Es soll vermieden werden, dass das aus dem Jahre 1871 stammende Gebäude einem stetigen Verfall überlassen bleibt.
Wie die Beratung zeigte, ist die Gemeinde finanziell nicht in der Lage ohne Förderhilfen Erwerbsabsichten umzusetzen. Zum Erhalt von Fördergeldern ist natürlich eine Konzeption zur künftigen Nutzung des Gebäudes Voraussetzung. Auch sind nach Ansicht des Rates für die Gemeinde belastende Folgekosten in der Zukunft auszuschließen, da die Gemeinde aufgrund ihrer überaus schwierigen Haushaltslage dies nicht schultern kann. Auf breiter Linie sind nun Untersuchungen für künftige Nutzungskonzepte, wie z. B. einer touristischen Einbindung, anzustellen. Der Rat wird sich hiernach weiter mit der Thematik befassen und wir werden über das weitere Vorgehen an dieser Stelle berichten.
Die Umbauarbeiten am Bahnhof Schmidtheim sind am Wochenende vor Ostern erfolgt. Eine eingleisige Schienenführung im Bahnhofsbereich mit einem Wegfall des mittleren Einstiegsdammes finden die Bahnnutzer nunmehr vor. Die Bahn hat auf ein automatisiertes elektronisches Stellwerk umgestellt, was folglich kein Bahnhofspersonal mehr nötig macht.
Neue Zeitrechnung für die Familienforscher
Am 12. November 2009 war es endlich soweit: dem Bürgermeister der Gemeinde Dahlem konnte für die Verwaltung ein bedeutsames Buch übergeben werden.
Der Zahn der Zeit, die unvollständig und teilweise fehlerhaft erfassten Urkunden der Geburts-, Hochzeits- und Sterberegister des ehemaligen Standesamts Marmagen mit dem Amtssitz in Schmidtheim und nicht zuletzt der Wunsch nach einem umfangreichen Nachschlagewerk machten es erforderlich, eine „alte Kladde“ zu überprüfen, zu überarbeiten, zu ergänzen und neu zu verfassen.
Dieser Aufgabe widmete sich Rainer Theissen aus Schmidtheim, Mitglied im Arbeitskreis Kultur & Geschichte in der Gemeinde Dahlem. In mühevoller Arbeit - die handschriftlichen Daten mussten gelesen, entziffert und digital umgeschrieben werden - katalogisierte er insgesamt einundzwanzig Bände mit den Geburts-, Hochzeits- und Sterbeurkunden des damaligen Standesamts mit Amtssitz in Schmidtheim und fasste sie zu einem Sammelregister mit der Funktion eines „Findbuches“ zusammen. Den interessierten Nutzern, wie Familienforschern, die die Daten ihrer Vorfahren mit Blick auf Geburtstage, Hochzeitstage und Sterbedaten erforschen wollen, wird so eine rationelle und schnelle Möglichkeit geboten, die von ihm benötigten Daten dem Register zu entnehmen. Die Originalaufzeichnungen brauchen nicht mehr in mühsamer Kleinarbeit „studiert“ zu werden. Außerdem wird mit dem Sammelregister auch zum Schutz der alten Personenstandsbücher beigetragen. Die Aufzeichnungen beginnen 1803
Rainer Theissen bedankte sich noch einmal ausdrücklich beim Bürgermeister und bei den Verwaltungsangestellten, Herrn Franz Schmitz und Frau Erika Ohlert vom Einwohnermeldeamt der Gemeinde Dahlem, für die tatkräftige Unterstützung, ohne deren Mithilfe eine Überarbeitung des Sammelregisters nicht möglich gewesen wäre. Bürgermeister Müller, der für die Verwaltung das Buch aus der Hand des Bearbeiters entgegennahm, lobte den Fleiß und die Hartnäckigkeit des Bearbeiters und dankte ihm sehr herzlich im Namen der Gemeinde für seinen Arbeitseinsatz.
Das Mitteilungsblatt gibt es auch im Internet
Alle Veröffentlichungen, der Gemeinde Dahlem, seit Dezember 2000 sind auch im Internet unter
www.mitteilungsblatt-dahlem.de
zu finden.
Kath. Grundschule Dahlem
-Neue Turngeräte und Klassen-PC’s zum kommenden Schuljahr-
Im Zuge der kürzlichen Erneuerung des Turnhallenbodens durch Einbau eines Schwingbodens wurden bereits im Boden technische Vorrichtungen getroffen, damit später die Turngeräte in die eingebauten Bodenhülsen passen.
Letzte Woche wurden die Turnhallengeräte für unsere Grundschulkinder von seiten der Gemeinde bestellt. Hierzu gehören beispielsweise Gerätelandschaften, Recksäulen, Stufenreck und anderes mehr. Auch werden veraltete Turngeräte, wie z. B. Sprungkästen, Turnbänke und Schwebebalken durch neue ersetzt.
Ferner wird zum neuen Schuljahr die PC-Ausstattung der Schule erneuert. Beschafft werden je Schulklasse 2 PC’s mit Flachbildschirmen, die untereinander vernetzt werden und die pädagogische Arbeit in unserer Grundschule sinnvoll unterstützen sollen.
Die Verwaltung geht davon aus, dass mit Beginn des neuen Schuljahres 2010/2011 die neue Schulausstattung für unsere Kinder zur Verfügung stehen wird. Das gesamte Beschaffungsvolumen für die neue Schulausstattung umfasst rund 23.000 €
-Neue Turngeräte und Klassen-PC’s zum kommenden Schuljahr-
Im Zuge der kürzlichen Erneuerung des Turnhallenbodens durch Einbau eines Schwingbodens wurden bereits im Boden technische Vorrichtungen getroffen, damit später die Turngeräte in die eingebauten Bodenhülsen passen.
Letzte Woche wurden die Turnhallengeräte für unsere Grundschulkinder von seiten der Gemeinde bestellt. Hierzu gehören beispielsweise Gerätelandschaften, Recksäulen, Stufenreck und anderes mehr. Auch werden veraltete Turngeräte, wie z. B. Sprungkästen, Turnbänke und Schwebebalken durch neue ersetzt.
Ferner wird zum neuen Schuljahr die PC-Ausstattung der Schule erneuert. Beschafft werden je Schulklasse 2 PC’s mit Flachbildschirmen, die untereinander vernetzt werden und die pädagogische Arbeit in unserer Grundschule sinnvoll unterstützen sollen.
Die Verwaltung geht davon aus, dass mit Beginn des neuen Schuljahres 2010/2011 die neue Schulausstattung für unsere Kinder zur Verfügung stehen wird. Das gesamte Beschaffungsvolumen für die neue Schulausstattung umfasst rund 23.000 €
Buswartehaus Schmidtheim
Zur Verbesserung der Bushaltestelle an der Förderschule in Schmidtheim wird nun für die dort einsteigenden Förderschüler, wie auch für Grundschüler und Gymnasiasten ein Buswartehaus im Sonnenweg in Höhe der Zufahrt zur Förderschule aufgestellt.
Der Rat erteilte in seiner vergangenen Sitzung die entsprechenden Aufträge für die Tief- und Betonbauarbeiten sowie zur Herstellung und Aufbau der Holzkonstruktion. Das Wartehaus wird eine Vollverglasung mit Plexiglas erhalten. Das Buswartehaus ist vergleichbar mit dem bereits bestehenden Wartehaus an der Hauptstraße/Gartenstraße.
Mit den Tiefbau- und Betonarbeiten wird in Kürze begonnen. Nach Herstellung der Holzkonstruktion wird davon ausgegangen, dass die Aufstellung im Oktober erfolgt.
Frau Erna Klein
25 Jahre im Kindergarten Schmidtheim tätig

Frau Erna Klein gemeinsam mit Bürgermeister Reinhold Müller
Die frühere Leiterin und seit 01.08.2009 als stv. Kindergartenleiterin im Kindergarten Schmidtheim fungierende Frau Erna Klein beging ihr 25-jähriges Dienstjubiläum in diesem Monat.
Die Glückwünsche der Gemeinde sowie Dank und Anerkennung für die langjährigen Dienste übermittelte Bürgermeister Reinhold Müller im Kindergarten. Auch das Personal des Kindergartens, Dienstkräfte der Verwaltung und natürlich die Kindergartenkinder selbst gehörten mit zu den Gratulanten.
Frau Klein wurde als Leiterin der auf einer Elterninitiative seit 1980 beruhenden Spielstube in Schmidtheim im Jahre 1985 in die Dienste der Gemeinde übernommen. Die Gemeinde hatte die Spielstube im Nebenraum der Turnhalle in Schmidtheim zu einem Eingruppenkindergarten umgewandelt. Später im Jahr 1991 wurde der Kindergarten im Erdgeschoss des Bürgerhauses etabliert. 1996 erfolgte die Erweiterung der Kindertageseinrichtung um eine weitere und damit zweite Kindergartengruppe, wo Frau Klein ebenfalls weiter als Kindergartenleiterin fungierte und die besonderen Anforderungen organisatorischer und pädagogischer Art annahm und erfolgreich erfüllte.
Seit 01.08.2009 hat sie aus persönlichen Gründen die Funktion einer stv. Kindergartenleiterin eingenommen. Frau Klein ist ferner die Funktion einer Kinderschutzfachkraft übertragen worden.
Ein Vierteljahrhundert hat Frau Erna Klein sich gemeinsam mit dem Übrigen Personal mit Erfolg für eine optimale Betreuung der Kinder in der gemeindlichen Tageseinrichtung in Schmidtheim eingesetzt, wofür wir auch an dieser Stelle nochmals herzlichen danken möchten.
Frau Klein begleiten unsere besten Wünsche für die weitere Zukunft.
25 Jahre im Kindergarten Schmidtheim tätig

Frau Erna Klein gemeinsam mit Bürgermeister Reinhold Müller
Die Glückwünsche der Gemeinde sowie Dank und Anerkennung für die langjährigen Dienste übermittelte Bürgermeister Reinhold Müller im Kindergarten. Auch das Personal des Kindergartens, Dienstkräfte der Verwaltung und natürlich die Kindergartenkinder selbst gehörten mit zu den Gratulanten.
Frau Klein wurde als Leiterin der auf einer Elterninitiative seit 1980 beruhenden Spielstube in Schmidtheim im Jahre 1985 in die Dienste der Gemeinde übernommen. Die Gemeinde hatte die Spielstube im Nebenraum der Turnhalle in Schmidtheim zu einem Eingruppenkindergarten umgewandelt. Später im Jahr 1991 wurde der Kindergarten im Erdgeschoss des Bürgerhauses etabliert. 1996 erfolgte die Erweiterung der Kindertageseinrichtung um eine weitere und damit zweite Kindergartengruppe, wo Frau Klein ebenfalls weiter als Kindergartenleiterin fungierte und die besonderen Anforderungen organisatorischer und pädagogischer Art annahm und erfolgreich erfüllte.
Seit 01.08.2009 hat sie aus persönlichen Gründen die Funktion einer stv. Kindergartenleiterin eingenommen. Frau Klein ist ferner die Funktion einer Kinderschutzfachkraft übertragen worden.
Ein Vierteljahrhundert hat Frau Erna Klein sich gemeinsam mit dem Übrigen Personal mit Erfolg für eine optimale Betreuung der Kinder in der gemeindlichen Tageseinrichtung in Schmidtheim eingesetzt, wofür wir auch an dieser Stelle nochmals herzlichen danken möchten.
Frau Klein begleiten unsere besten Wünsche für die weitere Zukunft.
Was war los an unserer KGS im Schuljahr 2009/10
Die offene Ganztagschule, Abkürzung OGS, betreute im Schuljahr 09/10 46 Schüler/-innen, wobei 32 Kinder an der Betreuung „ 8 bis 1“ (8.00 Uhr bis 13.15 Uhr) teilnahmen. Ihnen standen acht engagierte Betreuerinnen sehr liebevoll zur Seite. Diese wollten die Schüler/-innen nicht nur beaufsichtigen, sondern nach deren Bedürfnissen und Fähigkeiten fördern und fordern. Zu einer festgelegten Zeit nahmen die Kinder gemeinsam ein gesundes und ausgewogenes Mittagessen ein.
In den pädagogisch gut ausgestatteten Betreuungsräumen, aber auch auf dem Pausenhof, gingen sie verschiedenen altersgerechten Freizeitbeschäftigungen nach, um sich von der Unterrichtsphase zu erholen und abzuschalten. Beliebt waren vor allem die Fahrzeuge, besonders die neuen Kettcars, die der Förderverein gespendet hatte. In dem Ruheraum durften die SchülerInnen die Seele bei stillem Lesen und leisem Hören einer Kassette baumeln lassen. Zusätzlich wurde jeden Dienstag die Sporthalle und jeden Freitag die Schwimmhalle mitgenutzt. Eine wesentliche und wichtige Aufgabe der OGS war es, dass die Schüler/-innen in einem dafür vorgesehenen Raum beim Anfertigen der Hausaufgaben betreut und unterstützt wurden. Mit den Kindern, die bis 16.00 Uhr an der Betreuung teilnahmen, wurden zudem interessante Projekte in und außerhalb der Schule angeboten. Sehr informativ war das Projekt „Gesundheitserziehung für Kinder“ und das Projekt „ Leben und lernen mit der Natur“. Zum nächsten Schuljahr wird ein Kunstprojekt mit einem bekannten Künstler der Eifel angeboten.
Man kann wirklich behaupten, dass Lehrer/-innen, Eltern, Betreuerinnen und vor allem die Schüler/-innen eine offene Ganztagschule erlebt haben, in der jedes Kind willkommen war und sowohl das Zusammensein und als auch das gemeinsame Tun eine ausschlaggebende Rolle für das erfolgreiche Gelingen der OGS gespielt haben. So werden die Betreuerinnen sicherlich auch im kommenden Schuljahr weiterhin mit viel Geduld, Herz und Engagement die Schüler/-innen „betreuen“. Ihnen gebührt die volle Anerkennung und der Dank.
1.Eifelvereins-Aktionstag mit der KGS Dahlem
Bei trockenem Wetter und Sonnenschein fand am 11. Juni 2010 der Wandertag der Kath. Grundschule statt. Das Besondere war, dass der Eifelverein Dahlem die einzelnen Jahrgänge zu bestimmten Stationen in der Natur eingeladen hatte.
Thema der 1. Schuljahre war: Entdeckungen am Wegesrand, geführt von Frau Liesel Keller. Dazu schreibt Greta aus der Kl.1b: „Vom Eifelverein kann ich mich an den roten Klee erinnern. Die Blütenblätter sind schmal, unten an den Blättern ist Nektar dran. Die Brennnessel darf man nur mit einem Finger unten und einem Finger oben anfassen. Wenn man sich doch gestochen hat, muss man sich einfach den Spitzwegerich holen, dann ein bisschen knuddeln und dann darüber reiben.“
Die zweiten Schuljahre erwanderten mit dem Förster, Herrn Bernhard Ohlerth, den Moorpfad. Entwicklung eines Moores, und Moorpflanzen waren die Themen.
Die Schüler des 3. Jahrgangs untersuchten mit Herrn Erwin Peetz, Studiendir. i.R. die Frage :“Woher kommt das Wasser aus dem Wasserhahn ?“ Versuche zur Durchlässigkeit von Ton- und Waldboden, zur Funktion der kommunizierenden Röhren, Geschmackstests von Quell-, Leitungs- und Mineralwasser in der Wasserdelle wurden durchgeführt. Leander, 3 b :“ Das hat mir viel Spaß gemacht !“ Herr Josef Schweinheim nahm die Kinder der 4. Schuljahre mit in die Zeit der Römer. Er zeigte und erklärte ihnen die Römerstraße. „Für Fußgänger, Reiter und Reisewagen war es die schnellste und bequemste Art von Ort zu Ort zu gelangen“ , schreibt Jan Hendrik, Kl.4 a. Zwischendurch hatten die Kinder immer wieder Zeit zum Spielen und Toben. Die Idee zur Zusammenarbeit hatte Josef Schweinheim und die Vorsitzende des Eifelvereins Dahlem, Gitta Pätsch. Es ist geplant, dass alle Kinder im Laufe der Grundschulzeit jedes Thema einmal „erlebt“ haben. Die Schüler/innen und das Kollegium der KGS Dahlem bedanken sich und freuen sich schon auf das nächste Jahr.
Bei trockenem Wetter und Sonnenschein fand am 11. Juni 2010 der Wandertag der Kath. Grundschule statt. Das Besondere war, dass der Eifelverein Dahlem die einzelnen Jahrgänge zu bestimmten Stationen in der Natur eingeladen hatte.
Thema der 1. Schuljahre war: Entdeckungen am Wegesrand, geführt von Frau Liesel Keller. Dazu schreibt Greta aus der Kl.1b: „Vom Eifelverein kann ich mich an den roten Klee erinnern. Die Blütenblätter sind schmal, unten an den Blättern ist Nektar dran. Die Brennnessel darf man nur mit einem Finger unten und einem Finger oben anfassen. Wenn man sich doch gestochen hat, muss man sich einfach den Spitzwegerich holen, dann ein bisschen knuddeln und dann darüber reiben.“
Die zweiten Schuljahre erwanderten mit dem Förster, Herrn Bernhard Ohlerth, den Moorpfad. Entwicklung eines Moores, und Moorpflanzen waren die Themen.
Die Schüler des 3. Jahrgangs untersuchten mit Herrn Erwin Peetz, Studiendir. i.R. die Frage :“Woher kommt das Wasser aus dem Wasserhahn ?“ Versuche zur Durchlässigkeit von Ton- und Waldboden, zur Funktion der kommunizierenden Röhren, Geschmackstests von Quell-, Leitungs- und Mineralwasser in der Wasserdelle wurden durchgeführt. Leander, 3 b :“ Das hat mir viel Spaß gemacht !“ Herr Josef Schweinheim nahm die Kinder der 4. Schuljahre mit in die Zeit der Römer. Er zeigte und erklärte ihnen die Römerstraße. „Für Fußgänger, Reiter und Reisewagen war es die schnellste und bequemste Art von Ort zu Ort zu gelangen“ , schreibt Jan Hendrik, Kl.4 a. Zwischendurch hatten die Kinder immer wieder Zeit zum Spielen und Toben. Die Idee zur Zusammenarbeit hatte Josef Schweinheim und die Vorsitzende des Eifelvereins Dahlem, Gitta Pätsch. Es ist geplant, dass alle Kinder im Laufe der Grundschulzeit jedes Thema einmal „erlebt“ haben. Die Schüler/innen und das Kollegium der KGS Dahlem bedanken sich und freuen sich schon auf das nächste Jahr.
Wohnung zu vermieten
Die Gemeinde hat im Ort Kronenburg zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Wohnung zu vermieten.
Die Wohnung befindet sich im Obergeschoss des Anwesens Burgstraße 19 (alte Schule).
Angaben zur Wohnung:
- 4 Zimmer, Küche, Diele und Bad/WC
- Gesamtgröße: 101,2 qm
- 2 Kellerräume
- Mitbenutzung des Speichers
- Ölheizung
- 1 Garage
Es ist vorgesehen, dem Mieter die Betreuung und Reinigung des „Haus des Gastes“ sowie der oberen Hoffläche zu übertragen.
Interessenten werden gebeten, sich kurzfristig bei der Gemeinde Dahlem, Rathaus, Zimmer 49, tel. 02447/955549, zu melden.
Gemeinde Dahlem
Der Bürgermeister
- Müller -
Aus den Beratungen des Ausschusses für Planung, Wirtschaftsförderung und Bauwesen
Beschlüsse zur Bauleitplanung gefasst
Untersuchung des Nahversorgungsangebotes für den Ort Schmidtheim
Fördermittel für Dorferneuerungsmaßnahmen und weitere Projekte
Vor Beginn seiner Beratung hatte der Ausschuss die Ergebnisse einer Vielzahl von bereits durch die Gemeinde umgesetzter baulicher Maßnahmen in Augenschein genommen. Auch wurden für die spätere Beurteilung der Ausschussmitglieder weitere in der Zukunft aufzugreifende Projekte vor Ort besichtigt. So wurden unter anderem mit Hilfe des Konjunkturpaketes umgesetzte Projekte, wie Turnhallenboden in Dahlem, erneuerte Wirtschaftswege, neue Toilettenanlage im Haus des Gastes in Kronenburg ebenso angeschaut, wie bereits die 2008/2009 vorher installierte neue Heizungs- und Belüftungstechnik im Schwimmbad in Dahlem. Auch weitere Entwicklungsflächen und -projekte der Gemeinde und im Zuge von Dorferneuerungs- oder sonstigen Förderprogrammen angedachte Neugestaltungsmaßnahmen in der Dorfmitte in Berk oder an den Bahnhöfen Dahlem und Schmidtheim standen auf dem Besichtigungsprogramm.
Beschlüsse zur Bauleitplanung
Am nördlichen Ortsrand von Dahlem in der Schmidtheimer Straße plant ein Investor den Bau eines Einzelhandelsmarktes. Es soll hier ein Lebensmittelmarkt (Netto-Markt) entstehen. Zur Verwirklichung des Vorhabens stimmte der Ausschuss einer entsprechenden Änderung des Flächennutzungsplanes zu und es soll zugleich für diesen Bereich ein Bebauungsplan aufgestellt werden.
Zur Ausweitung des Freizeitangebotes am Kronenburger See beabsichtigt ebenfalls ein Interessent, auf einer Forstfläche südlich des Sees einen Hochseil-Klettergarten einzurichten. Auch hier soll nach dem Beschluss im Ausschuss bauleitplanerisch eine entsprechende Darstellung im Flächennutzungsplan erfolgen.
Untersuchung des Nahversorgungsangebotes
Gerade in ländlichen Regionen ist allseits ein zunehmender Verlust von Grund- und Nahversorgungsangeboten festzustellen. Viele Dienstleistungen und der tägliche Einkauf sind häufig nur mit weiten Wegen verbunden. Vor allem für Einwohner mit begrenzter Mobilität (Senioren, Familienhaushalte mit nur einem Fahrzeug) ist dies mit einer erheblichen Einschränkung der dörflichen Lebensqualität verbunden.
Der Ausschuss sprach sich dafür aus, dass die Gemeinde sich an dem Projekt „LEADER-Nahversorgungsinitiative“ mit dem Ort Schmidtheim beteiligt, wozu Fördermittel zu erwarten sind. In einem speziellen Arbeitskreis in der hiesigen LEADER-Region wird sich gemeinsam mit kommunalen Partnern der Grund- und Nahversorgung angenommen. Es sollen für modellhafte Nahversorgungsobjekte örtliche Ideen zur Verbesserung bzw. zum Erhalt der Nahversorgung fachlich unterstützt werden. Auch hat die Interessengemeinschaft Schmidtheim e. V. ihre Unterstützung hierfür zugesichert. Untersucht werden soll das vorhandene Nahversorgungsangebot im Ort Schmidtheim sowie Perspektiven für einen möglichen Ausbau.
Fördermittel für Dorferneuerungsmaßnahmen
Zur Neugestaltung der Anwesen in der Dorfmitte von Berk und der Trierer Str. 25 sowie für den Bahnhof in Dahlem sollen nach dem Willen des Bauausschusses Fördermittel aus dem Dorferneuerungsprogramm beantragt werden. Auch möge die Verwaltung, so der Ausschuss, zur Anlegung eines Park & Ride – Parkplatzes im Bereich des Bahnhofes in Schmidtheim aus dem ÖPNV/SPNV – Investitionsprogramm einen Förderantrag stellen. So sollen die ehemaligen Wohngebäude „Dorfstraße 1“ in Berk sowie „Trierer Str. 25“ in Dahlem beseitigt und die dann freiwerdenden Flächen neu gestaltet werden. Auch das alte Bahnhofsgebäude in Dahlem soll mit finanzieller Unterstützung durch das Dorferneuerungsprogramm abgerissen und der Bereich ebenfalls neu hergerichtet werden.
Im Bereich des Bahnhofs Schmidtheim soll ein Park & Ride – Parkplatz entstehen. Es besteht die Möglichkeit, Fördermittel aus dem ÖPNV/SPNV – Investitionsprogramm zu erhalten um die sich die Gemeinde bemühen wird.
Beschlüsse zur Bauleitplanung gefasst
Untersuchung des Nahversorgungsangebotes für den Ort Schmidtheim
Fördermittel für Dorferneuerungsmaßnahmen und weitere Projekte
Vor Beginn seiner Beratung hatte der Ausschuss die Ergebnisse einer Vielzahl von bereits durch die Gemeinde umgesetzter baulicher Maßnahmen in Augenschein genommen. Auch wurden für die spätere Beurteilung der Ausschussmitglieder weitere in der Zukunft aufzugreifende Projekte vor Ort besichtigt. So wurden unter anderem mit Hilfe des Konjunkturpaketes umgesetzte Projekte, wie Turnhallenboden in Dahlem, erneuerte Wirtschaftswege, neue Toilettenanlage im Haus des Gastes in Kronenburg ebenso angeschaut, wie bereits die 2008/2009 vorher installierte neue Heizungs- und Belüftungstechnik im Schwimmbad in Dahlem. Auch weitere Entwicklungsflächen und -projekte der Gemeinde und im Zuge von Dorferneuerungs- oder sonstigen Förderprogrammen angedachte Neugestaltungsmaßnahmen in der Dorfmitte in Berk oder an den Bahnhöfen Dahlem und Schmidtheim standen auf dem Besichtigungsprogramm.
Beschlüsse zur Bauleitplanung
Am nördlichen Ortsrand von Dahlem in der Schmidtheimer Straße plant ein Investor den Bau eines Einzelhandelsmarktes. Es soll hier ein Lebensmittelmarkt (Netto-Markt) entstehen. Zur Verwirklichung des Vorhabens stimmte der Ausschuss einer entsprechenden Änderung des Flächennutzungsplanes zu und es soll zugleich für diesen Bereich ein Bebauungsplan aufgestellt werden.
Zur Ausweitung des Freizeitangebotes am Kronenburger See beabsichtigt ebenfalls ein Interessent, auf einer Forstfläche südlich des Sees einen Hochseil-Klettergarten einzurichten. Auch hier soll nach dem Beschluss im Ausschuss bauleitplanerisch eine entsprechende Darstellung im Flächennutzungsplan erfolgen.
Untersuchung des Nahversorgungsangebotes
Gerade in ländlichen Regionen ist allseits ein zunehmender Verlust von Grund- und Nahversorgungsangeboten festzustellen. Viele Dienstleistungen und der tägliche Einkauf sind häufig nur mit weiten Wegen verbunden. Vor allem für Einwohner mit begrenzter Mobilität (Senioren, Familienhaushalte mit nur einem Fahrzeug) ist dies mit einer erheblichen Einschränkung der dörflichen Lebensqualität verbunden.
Der Ausschuss sprach sich dafür aus, dass die Gemeinde sich an dem Projekt „LEADER-Nahversorgungsinitiative“ mit dem Ort Schmidtheim beteiligt, wozu Fördermittel zu erwarten sind. In einem speziellen Arbeitskreis in der hiesigen LEADER-Region wird sich gemeinsam mit kommunalen Partnern der Grund- und Nahversorgung angenommen. Es sollen für modellhafte Nahversorgungsobjekte örtliche Ideen zur Verbesserung bzw. zum Erhalt der Nahversorgung fachlich unterstützt werden. Auch hat die Interessengemeinschaft Schmidtheim e. V. ihre Unterstützung hierfür zugesichert. Untersucht werden soll das vorhandene Nahversorgungsangebot im Ort Schmidtheim sowie Perspektiven für einen möglichen Ausbau.
Fördermittel für Dorferneuerungsmaßnahmen
Zur Neugestaltung der Anwesen in der Dorfmitte von Berk und der Trierer Str. 25 sowie für den Bahnhof in Dahlem sollen nach dem Willen des Bauausschusses Fördermittel aus dem Dorferneuerungsprogramm beantragt werden. Auch möge die Verwaltung, so der Ausschuss, zur Anlegung eines Park & Ride – Parkplatzes im Bereich des Bahnhofes in Schmidtheim aus dem ÖPNV/SPNV – Investitionsprogramm einen Förderantrag stellen. So sollen die ehemaligen Wohngebäude „Dorfstraße 1“ in Berk sowie „Trierer Str. 25“ in Dahlem beseitigt und die dann freiwerdenden Flächen neu gestaltet werden. Auch das alte Bahnhofsgebäude in Dahlem soll mit finanzieller Unterstützung durch das Dorferneuerungsprogramm abgerissen und der Bereich ebenfalls neu hergerichtet werden.
Im Bereich des Bahnhofs Schmidtheim soll ein Park & Ride – Parkplatz entstehen. Es besteht die Möglichkeit, Fördermittel aus dem ÖPNV/SPNV – Investitionsprogramm zu erhalten um die sich die Gemeinde bemühen wird.
Informationen zum Schiedsamt
Häufig werden Streitigkeiten - auch in Bagatellsachen – ohne vorhergehenden Versuch einer Streitbeilegung vor die Gerichte gebracht und dort bis in die letzte Instanz ausgetragen. Mancher steht am Ende dieses Weges trotz des im wahrsten Sinne des Wortes „erstrittenen“ Urteils vor einem Scherbenhaufen: Die Rechtsfrage ist zwar zu seinen Gunsten entschieden, die menschliche Beziehung mit dem anderen Beteiligten aber oftmals für immer zerstört. Hinterher fragt er sich dann, ob Gesprächsbereitschaft und ein wenig Entgegenkommen nicht für beide besser gewesen wäre. Viele Bürger teilen deshalb die Auffassung, dass sich vertragen besser als klagen ist.
Zur Beilegung von bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten bietet das Schiedsamtsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen die Hilfe des Schiedsmannes an.
Falls Sie also in eine Auseinandersetzung verwickelt werden, deren Schlichtung zu den Aufgaben eines Schiedsamtes gehören, sollten Sie sich vertrauensvoll an den Schiedsmann wenden. Er wird sicherlich einen Weg wissen, wie sich eine Einigung kostengünstig ohne Gericht und Papierkrieg zur beiderseitigen Zufriedenheit erreichen lässt.
Die Kosten des Verfahrens sind nicht hoch. Die Gebühr für die Schlichtungsverhandlung beträgt 10,00 €, wird ein Vergleich geschlossen: 25,00 €. Diese Gebühr kann von der Schiedsperson unter besonderen Umständen bis auf 40,00 € erhöht werden. Außerdem können noch Auslagen (z. B. Portokosten) der Schiedsperson anfallen.
Vor wenigen Wochen hat der Rat der Gemeinde
Schiedsmann Heinz Dederichs
Dahlem, Am Bungert 17
Tel.: 02447-91 11 40
sowie
sein Stellvertreter
Elmar Spicker
Schmidtheim, Haus Kuchental
Tel.: 02447-91 32 91
in ihre Ämter für weitere 5 Jahre wiedergewählt.
Der Direktor des Amtsgerichtes Schleiden hat die Wiederwahl des Schiedsmanns und seines Stellvertreters zwischenzeitlich bestätigt.
Tag der „offenen Tür“ im Familienzentrum Dahlem am 19.06.10

Gemeinsam mit den 17 anderen Familienzentren im Kreis Euskirchen öffnete auch das Familienzentrum Dahlem am 19.06.2010 seine Türen, um seine Arbeit in der Gemeinde vorzustellen.
Um 14.00 Uhr begrüßten die Kinder der Tageseinrichtung alle Eltern und Besucher mit zwei Liedern. Danach entführten die Vorschulkinder alle Zuschauer zur Weltmeisterschaft nach „Südfrika“. Die Mädchen führten mit viel Begeisterung einem afrikanischen Tanz auf und die Jungen überzeugten mit ihrem fußballerischen Können für einen überzeugten Auftritt als „Dahlemer Nationalmannschaft“.
Da der Karnevalsverein „KG Dahlem“ zu den ersten Kooperationspartnern unseres Familienzentrums gehörte, trat auch die Kindergruppe der„ Roten Funken“ auf, die für ihren beschwingten Auftritt mit viel Applaus belohnt wurden.
Anschließend bot das Familienzentrum noch viele Angebote für interessierte Gäste an. So informierte ein Infostand des Familienzentrums und seiner Kooperationspartner über die Angebote und Hilfeleistungen der Einrichtung. Die MS-Gruppe für Erkrankte und ihre Angehörige unter der Leitung von Frau Müller-Noe, die sich einmal monatlich in der Turnhalle unseres Familienzentrums trifft, informierte umfassend über das Krankheitsbild und machte mit eindrucksvollen Aktionen die Krankheit auch für Nichterkrankte nachvollziehbar.
In Zusammenarbeit mit einem weiteren Kooperationspartner, der Katholischen Bücherei Schmidtheim, wurde ein Bücherflohmarkt eingerichtet, der sich großer Beliebtheit erfreute. Auch auf die Kinder wartete so manche Überraschung. Mit einem Bastelangebot, lustigem Kinderschminken und einem Glücksrad konnte keine Langeweile entstehen. Das Theaterstück „Kasperle und der gestohlene Geburtstag“ von dem Theater „Spielbar“ aus Mechernich sorgte dann noch einmal für große Begeisterung.
Wir haben diesem Tag als einen ganz besonderen erlebt und daher an dieser Stelle einen ganz besonderen Dank an alle Kooperationspartner unserer Einrichtung, die zum Gelingen diesen Tages beigetragen haben, bei den Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung Dahlem für Ihre gute Unterstützung … und ganz besonders bei allen Eltern, die mit Kuchenspenden, ihrer Hilfe und ihren Einsatz den „Tag der offenen Tür“ erst möglich machten.
Ihr Team des Familienzentrums Dahlem

Gemeinsam mit den 17 anderen Familienzentren im Kreis Euskirchen öffnete auch das Familienzentrum Dahlem am 19.06.2010 seine Türen, um seine Arbeit in der Gemeinde vorzustellen.
Um 14.00 Uhr begrüßten die Kinder der Tageseinrichtung alle Eltern und Besucher mit zwei Liedern. Danach entführten die Vorschulkinder alle Zuschauer zur Weltmeisterschaft nach „Südfrika“. Die Mädchen führten mit viel Begeisterung einem afrikanischen Tanz auf und die Jungen überzeugten mit ihrem fußballerischen Können für einen überzeugten Auftritt als „Dahlemer Nationalmannschaft“.
Da der Karnevalsverein „KG Dahlem“ zu den ersten Kooperationspartnern unseres Familienzentrums gehörte, trat auch die Kindergruppe der„ Roten Funken“ auf, die für ihren beschwingten Auftritt mit viel Applaus belohnt wurden.
Anschließend bot das Familienzentrum noch viele Angebote für interessierte Gäste an. So informierte ein Infostand des Familienzentrums und seiner Kooperationspartner über die Angebote und Hilfeleistungen der Einrichtung. Die MS-Gruppe für Erkrankte und ihre Angehörige unter der Leitung von Frau Müller-Noe, die sich einmal monatlich in der Turnhalle unseres Familienzentrums trifft, informierte umfassend über das Krankheitsbild und machte mit eindrucksvollen Aktionen die Krankheit auch für Nichterkrankte nachvollziehbar.
In Zusammenarbeit mit einem weiteren Kooperationspartner, der Katholischen Bücherei Schmidtheim, wurde ein Bücherflohmarkt eingerichtet, der sich großer Beliebtheit erfreute. Auch auf die Kinder wartete so manche Überraschung. Mit einem Bastelangebot, lustigem Kinderschminken und einem Glücksrad konnte keine Langeweile entstehen. Das Theaterstück „Kasperle und der gestohlene Geburtstag“ von dem Theater „Spielbar“ aus Mechernich sorgte dann noch einmal für große Begeisterung.
Wir haben diesem Tag als einen ganz besonderen erlebt und daher an dieser Stelle einen ganz besonderen Dank an alle Kooperationspartner unserer Einrichtung, die zum Gelingen diesen Tages beigetragen haben, bei den Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung Dahlem für Ihre gute Unterstützung … und ganz besonders bei allen Eltern, die mit Kuchenspenden, ihrer Hilfe und ihren Einsatz den „Tag der offenen Tür“ erst möglich machten.
Ihr Team des Familienzentrums Dahlem
Ein Abend voller Überraschungen
Public-Viewing und kleine Nachtgespenster
Am Mittwoch den 23.06.2010 wanderten in den frühen Abendstunden die Vorschulkinder und Erzieherinnen der Schmidtheimer Zwergenstube zum Flugplatz Dahlemer Binz. Begrüßt wurden sie von Geschäftsführer Helmut Etten, der den Kindern und Erzieherinnen das Flugplatzgelände, den Tower und die Hallen zeigte. Die Kinder begeisterten sich auch für den Tragschrauber von Herrn Egon Joisten und dem Motorsegler von Herrn Dieter Grosskinsky. Beide Piloten stifteten je 2 Freiflüge die unter den Kindern verlost wurden. Die Gewinner waren Louis Kolvenbach, Jessica Hütter, Sanidu Weerasinghe und Naomi Schnitzler. Die vier können sich alsbald über ein paar tolle Stunden mit ihren Eltern auf der Dahlemer Binz freuen.
Im Anschluss wurden Vorschulkinder und Erzieherinnen von Fam. Weerasinghe zum Essen eingeladen. Bei strahlendem Sonnenschein ging es wieder zu Fuß zum Kindergarten. Einige kleine Fußballfans wollten das Deutschlandspiel sehen. Mit dem Laptop im Büro fand ein Zwergenstuben Public-Viewing statt. Anschließend spukten kleine Klingelmäuse durch die Nachbarschaft. Geschafft und müde fanden bald 18 kleine und 4 große Zwerge einen erholsamen Schlaf bis zum nächsten Morgen. Mit einem gemeinsamen Frühstück konnte der Kindergartenalltag wieder beginnen.
Die Erzieherinnen und Vorschulkinder bedanken sich ganz herzlich bei Herrn Etten, Herr Grosskinsky, Herrn Joisten und Familie Weerasinghe für diesen ganz besonderen Abend.
Eindämmung des Riesenbärenklaus
Nachstehend gebe ich einen Ausschnitt aus einer Presseerklärung der Biologischen Station im Kreis Euskirchen zum Thema „Riesenbärenklau“ bekannt:
Der bis zu 4 m hohe Riesenbärenklau (= Herkulesstaude) wurde um 1900 von seiner Heimat im Kaukasus über botanische Gärten, Saatgut u. a. hier eingeschleppt und verbreitet sich seit den 50er Jahren stetig. Kennzeichen sind die großen (bis zu 1 m langen, 60 cm breiten), spitz gelappten Blätter und die bis zu 1 m Durchmesser umfassenden Dolden, in denen die relativ kleinen weißen Blüten angeordnet sind. Diese imposante Erscheinung darf nicht darüber hinwegtäuschen, daß Herkulesstauden die einheimische Vegetation verdrängen und dadurch u.a. die Stabilität von Ufern an Flüssen und Bächen gefährden. Aus diesen Gründen hat die Biologische Station den Einsatz zur Eindämmung des Riesenbärenklaus im Kreis Euskirchen während der letzten 15 Jahre koordiniert. Ohne diese Maßnahmen wären inzwischen ganze Bachtäler und Naturschutzgebiete von Beständen dieser Staude „eingenommen“ worden. Am Anfang stand die systematische Erfassung der Herkulesstauden im gesamten Kreisgebiet. Nachdem Ausmaß und Verbreitung bekannt waren, konnten effiziente Maßnahmen ergriffen werden, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern. Dabei wurden in den letzten Jahren zahlreiche Helfer organisiert. Neben den ehrenamtlichen Naturschützern halfen Landwirte, Imker, Gemeindearbeiter, die Arbeiterwohlfahrt, die Straßenmeisterei und Privatleute, den Riesenbärenklau vor der Fruchtreife auszugraben.
Die Finanzmittel des Kreises Euskirchen sind für die Bekämpfung der Bestände des Riesenbärenklaus nur begrenzt vorhanden. Um die bisherige Arbeit und auch den finanziellen Aufwand der letzten anderthalb Jahrzehnte nicht infrage zu stellen, sind die Gemeinden und der Kreis Euskirchen auf die Mithilfe jedes Einzelnen angewiesen – schließlich produziert eine „übersehene“ fruchtende Herkulesstaude bis zu 20.000 Samen, die sich durch ihre Schwimmfähigkeit besonders an Bächen schnell ausbreiten können.
Abgesehen von der ökologischen Schädlichkeit des Riesenbärenklaus macht dieser immer wieder Schlagzeilen, da er bei Hautkontakt starke Hautallergien verursacht. So werden die Inhaltsstoffe des Pflanzensaftes (sog. Furokumarine) bei der Berührung der Blätter von der Haut aufgenommen und verursachen insbesondere bei starkem Sonnenschein eine an eine Verbrennung erinnernde Dermatitis. Es bilden sich Brandblasen, die Schädigung der Haut kann bei sorglosem Umgang langwierig und gefährlich sein.
Gefahren bestehen besonders bei Freischneidearbeiten mit unzureichender geschlossener Kleidung und für Kinder, die nicht selten im „Bärenklauwald“ Versteckspielen oder die großen hohlen Stengel als „Blas- oder Fernrohr" verwenden, wobei neben Gesichts- und Mundverbrennungen auch Augenverletzungen verursacht werden. Hier einige Tips zum Umgang mit Riesenbärenklau:
• Das Ausgraben der Wurzeln ist zu allen Zeitpunkten die sicherste Methode. Es muß die Speicherwurzel in mindestens 15 cm Tiefe abgestochen werden. Zu empfehlen bei Jungpflanzen (weniger Verbrennungsgefahr durch Pflanzensaft) und bei einzelnen Vorkommen. Für jeden anwendbar. Nachteil ist der hohe Arbeitsaufwand insbesondere an schwer zugänglichen Stellen mit steinigem Untergrund wie z. B. Uferbereiche.
• Die Mahd ist ebenfalls von jedem durchführbar, die Wirkung ist jedoch stark vom Zeitpunkt der Behandlung abhängig. Eine frühe Mahd ist ungefährlich, aber im Abstand von 2-3 Wochen fast wirkungslos. Am wirkungsvollsten ist die Mahd im Zeitraum Beginn der Blüte bis Beginn der Samenbildung. Zur Vermeidung weiterer Samenbildung ist das Mähgut abzuräumen und auf geeignete Weise zu beseitigen (Verbrennen, Häckseln der Dolden, Kompostieren). Nachteil: Die Mahd muß im Abstand von 2 - 4 Wochen mehrmals wiederholt werden, da eine Blüten- und Samenbildung (in tlw. nur 10 cm Höhe) aus der Wurzel erfolgen kann. Deshalb ist auch eine Nachkontrolle nötig.
• Die Herbizidanwendung ist nach dem Pflanzenschutzgesetz nur erlaubt, wenn sie von geschultem Personal innerhalb einer landwirtschaftlichen Nutzung und unter Einhaltung von Mindestabständen zu Gewässern, Vorflutern und Gräben durchgeführt wird. Für andere Flächen und Naturschutzgebiete müssen Ausnahmegenehmigungen eingeholt werden. In Wasserschutzgebieten und entlang von Gewässern scheidet die Herbizidanwendung aus. Um die übrige Vegetation nicht zu schädigen und die Anwendungsmenge zu minimieren, sollte nur im Streichverfahren oder mit gezielter Spritzung mit einer Rückenspritze vorgegangen werden. Sämtliche Flächenspritzungen sind zu unterlassen. Die Vorteile liegen bei der - allerdings in Abhängigkeit von Herbizid und Konzentration - hohen Wirksamkeit zumal auch die Wurzeln und Samen mit erfaßt werden. Die Bekämpfung ist jederzeit zwischen Auftauchen von Keimlingen und Mitte der Blüte möglich. Fazit: Erfolgreiche Methode, aufgrund der Rückstandsproblematik und berechtigten! gesetzlichen Vorgaben aber nur auf wenigen Flächen einsetzbar.
Als wirkungsvolle ergänzende Maßnahme ohne Nebenwirkungen sind alle Erhaltungs- und Fördermaßnahmen der natürlich vorkommenden Pflanzengesellschaften zu sehen. So schafft eine naturnahe Gewässer- und Ufergestaltung die Voraussetzung für eine artenreiche Ufer- und Auenvegetation, in deren dichten Bestand Neophyten nur schwer eindringen können. Ähnliche Vorteile schafft die extensive Bewirtschaftung von Grünlandflächen, sei es durch Mahd oder Beweidung. Weidevieh, welches gelegentlich junge Herkulesstauden abfrißt, wird durch das Gift nicht geschädigt. Eine alleinige Beweidung hilft allerdings nicht, es muß zusätzlich eine Weidepflege erfolgen! Die Eindämmung des Riesenbärenklaus erfordert die Mithilfe aller, sei es durch Meldung von Vorkommen oder durch die direkte Beseitigung. Im Kreis Euskirchen sind wir in der verhältnismäßig vorteilhaften Lage, daß die Bestände - noch! - relativ klein sind und wir an den Oberläufen der wichtigen Fluß- und Bachsysteme liegen. Diese Chance sollten wir angesichts der hier noch erhaltenen hochwertigen Biotoptypen, die auf dem Spiel stehen, nicht verstreichen lassen. Jeder, ist zuständig, denn wir alle müssen die Verantwortung für die durch uns veränderten Lebensräumen übernehmen, in denen sich Neophyten wie der Riesenbärenklau fast ungehemmt ausbreiten können.
Für Fragen rund um den Riesenbärenklau steht Ihnen Herr Schulze von der Biologischen Station des Kreises Euskirchen in Nettersheim, Tel. 02486/950715, gerne zur Verfügung.
Nachstehend gebe ich einen Ausschnitt aus einer Presseerklärung der Biologischen Station im Kreis Euskirchen zum Thema „Riesenbärenklau“ bekannt:
Der bis zu 4 m hohe Riesenbärenklau (= Herkulesstaude) wurde um 1900 von seiner Heimat im Kaukasus über botanische Gärten, Saatgut u. a. hier eingeschleppt und verbreitet sich seit den 50er Jahren stetig. Kennzeichen sind die großen (bis zu 1 m langen, 60 cm breiten), spitz gelappten Blätter und die bis zu 1 m Durchmesser umfassenden Dolden, in denen die relativ kleinen weißen Blüten angeordnet sind. Diese imposante Erscheinung darf nicht darüber hinwegtäuschen, daß Herkulesstauden die einheimische Vegetation verdrängen und dadurch u.a. die Stabilität von Ufern an Flüssen und Bächen gefährden. Aus diesen Gründen hat die Biologische Station den Einsatz zur Eindämmung des Riesenbärenklaus im Kreis Euskirchen während der letzten 15 Jahre koordiniert. Ohne diese Maßnahmen wären inzwischen ganze Bachtäler und Naturschutzgebiete von Beständen dieser Staude „eingenommen“ worden. Am Anfang stand die systematische Erfassung der Herkulesstauden im gesamten Kreisgebiet. Nachdem Ausmaß und Verbreitung bekannt waren, konnten effiziente Maßnahmen ergriffen werden, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern. Dabei wurden in den letzten Jahren zahlreiche Helfer organisiert. Neben den ehrenamtlichen Naturschützern halfen Landwirte, Imker, Gemeindearbeiter, die Arbeiterwohlfahrt, die Straßenmeisterei und Privatleute, den Riesenbärenklau vor der Fruchtreife auszugraben.
Die Finanzmittel des Kreises Euskirchen sind für die Bekämpfung der Bestände des Riesenbärenklaus nur begrenzt vorhanden. Um die bisherige Arbeit und auch den finanziellen Aufwand der letzten anderthalb Jahrzehnte nicht infrage zu stellen, sind die Gemeinden und der Kreis Euskirchen auf die Mithilfe jedes Einzelnen angewiesen – schließlich produziert eine „übersehene“ fruchtende Herkulesstaude bis zu 20.000 Samen, die sich durch ihre Schwimmfähigkeit besonders an Bächen schnell ausbreiten können.
Abgesehen von der ökologischen Schädlichkeit des Riesenbärenklaus macht dieser immer wieder Schlagzeilen, da er bei Hautkontakt starke Hautallergien verursacht. So werden die Inhaltsstoffe des Pflanzensaftes (sog. Furokumarine) bei der Berührung der Blätter von der Haut aufgenommen und verursachen insbesondere bei starkem Sonnenschein eine an eine Verbrennung erinnernde Dermatitis. Es bilden sich Brandblasen, die Schädigung der Haut kann bei sorglosem Umgang langwierig und gefährlich sein.
Gefahren bestehen besonders bei Freischneidearbeiten mit unzureichender geschlossener Kleidung und für Kinder, die nicht selten im „Bärenklauwald“ Versteckspielen oder die großen hohlen Stengel als „Blas- oder Fernrohr" verwenden, wobei neben Gesichts- und Mundverbrennungen auch Augenverletzungen verursacht werden. Hier einige Tips zum Umgang mit Riesenbärenklau:
• Das Ausgraben der Wurzeln ist zu allen Zeitpunkten die sicherste Methode. Es muß die Speicherwurzel in mindestens 15 cm Tiefe abgestochen werden. Zu empfehlen bei Jungpflanzen (weniger Verbrennungsgefahr durch Pflanzensaft) und bei einzelnen Vorkommen. Für jeden anwendbar. Nachteil ist der hohe Arbeitsaufwand insbesondere an schwer zugänglichen Stellen mit steinigem Untergrund wie z. B. Uferbereiche.
• Die Mahd ist ebenfalls von jedem durchführbar, die Wirkung ist jedoch stark vom Zeitpunkt der Behandlung abhängig. Eine frühe Mahd ist ungefährlich, aber im Abstand von 2-3 Wochen fast wirkungslos. Am wirkungsvollsten ist die Mahd im Zeitraum Beginn der Blüte bis Beginn der Samenbildung. Zur Vermeidung weiterer Samenbildung ist das Mähgut abzuräumen und auf geeignete Weise zu beseitigen (Verbrennen, Häckseln der Dolden, Kompostieren). Nachteil: Die Mahd muß im Abstand von 2 - 4 Wochen mehrmals wiederholt werden, da eine Blüten- und Samenbildung (in tlw. nur 10 cm Höhe) aus der Wurzel erfolgen kann. Deshalb ist auch eine Nachkontrolle nötig.
• Die Herbizidanwendung ist nach dem Pflanzenschutzgesetz nur erlaubt, wenn sie von geschultem Personal innerhalb einer landwirtschaftlichen Nutzung und unter Einhaltung von Mindestabständen zu Gewässern, Vorflutern und Gräben durchgeführt wird. Für andere Flächen und Naturschutzgebiete müssen Ausnahmegenehmigungen eingeholt werden. In Wasserschutzgebieten und entlang von Gewässern scheidet die Herbizidanwendung aus. Um die übrige Vegetation nicht zu schädigen und die Anwendungsmenge zu minimieren, sollte nur im Streichverfahren oder mit gezielter Spritzung mit einer Rückenspritze vorgegangen werden. Sämtliche Flächenspritzungen sind zu unterlassen. Die Vorteile liegen bei der - allerdings in Abhängigkeit von Herbizid und Konzentration - hohen Wirksamkeit zumal auch die Wurzeln und Samen mit erfaßt werden. Die Bekämpfung ist jederzeit zwischen Auftauchen von Keimlingen und Mitte der Blüte möglich. Fazit: Erfolgreiche Methode, aufgrund der Rückstandsproblematik und berechtigten! gesetzlichen Vorgaben aber nur auf wenigen Flächen einsetzbar.
Als wirkungsvolle ergänzende Maßnahme ohne Nebenwirkungen sind alle Erhaltungs- und Fördermaßnahmen der natürlich vorkommenden Pflanzengesellschaften zu sehen. So schafft eine naturnahe Gewässer- und Ufergestaltung die Voraussetzung für eine artenreiche Ufer- und Auenvegetation, in deren dichten Bestand Neophyten nur schwer eindringen können. Ähnliche Vorteile schafft die extensive Bewirtschaftung von Grünlandflächen, sei es durch Mahd oder Beweidung. Weidevieh, welches gelegentlich junge Herkulesstauden abfrißt, wird durch das Gift nicht geschädigt. Eine alleinige Beweidung hilft allerdings nicht, es muß zusätzlich eine Weidepflege erfolgen! Die Eindämmung des Riesenbärenklaus erfordert die Mithilfe aller, sei es durch Meldung von Vorkommen oder durch die direkte Beseitigung. Im Kreis Euskirchen sind wir in der verhältnismäßig vorteilhaften Lage, daß die Bestände - noch! - relativ klein sind und wir an den Oberläufen der wichtigen Fluß- und Bachsysteme liegen. Diese Chance sollten wir angesichts der hier noch erhaltenen hochwertigen Biotoptypen, die auf dem Spiel stehen, nicht verstreichen lassen. Jeder, ist zuständig, denn wir alle müssen die Verantwortung für die durch uns veränderten Lebensräumen übernehmen, in denen sich Neophyten wie der Riesenbärenklau fast ungehemmt ausbreiten können.
Für Fragen rund um den Riesenbärenklau steht Ihnen Herr Schulze von der Biologischen Station des Kreises Euskirchen in Nettersheim, Tel. 02486/950715, gerne zur Verfügung.
CRIMINALE 2010
Mit großen Schritten rücken die „kriminellen“ Tage auf die Krimifans zu. Ein Mordsvergnügen in der Nordeifel in der Zeit vom 8. bis 12. September 2010.
Drei Veranstaltungen finden auch in der Gemeinde Dahlem statt:
- Krimilesungen
Flugplatz Dahlemer Binz (10.09.) und
Schloss Schmidtheim (11.09.)
- Krimidinner
Schlosshotel Burghaus in Kronenburg (11.09.)
Aus der Broschüre ist das gesamte Programm, u. a. mit Lesestandorten und Dinnerterminen, zu entnehmen.
Die Veranstaltungen in der Gemeinde Dahlem finden Sie im Programmheft auf den Seiten 16, 17 und 57. Telefonische Anmeldungen für die Veranstaltungen sind erwünscht (siehe Programmteil).
Das Programmheft finden Sie unter
Haushaltssatzung 2010 nunmehr in Kraft
-Verzicht auf Kreditaufnahme für Investitionen-
Mit der Veröffentlichung der Haushaltssatzung im amtlichen Teil dieses Amtsblattes tritt nunmehr die Haushaltssatzung 2010 der Gemeinde Dahlem in Kraft. Nachdem die Aufsichtsbehörde Kreis Euskirchen der in der Haushaltssatzung vorgesehenen Verringerung der Allgemeinen Rücklage seine Zustimmung gab, fasste der Rat am 20.05.2010 den so genannten Beitrittsbeschluss zur Genehmigungsverfügung der Aufsichtsbehörde.
Wie schon berichtet, werden im Gemeindehaushalt 2010 Erträge von 6,76 Mio. Euro erwartet, denen Aufwendungen in einer Größenordnung von 10,17 Mio. Euro entgegenstehen. In den Aufwendungen sind buchmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen in Höhe von rd. 1,7 Mio. Euro enthalten und nehmen damit etwa die Hälfte des Defizits ein. Der Defizitausgleich erfolgt durch eine Verringerung der Allgemeinen Rücklage.
Der planerische Fehlbedarf nach der Finanzrechnung, also die tatsächlichen gemeindlichen Ein- und Auszahlungen belaufen sich auf 2,23 Mio. Euro. Dieser Fehlbedarf soll bis zum Jahre 2013 zwischen 800.000 Euro und 1,5 Mio. Euro verringert werden um die zukünftigen Belastungen in Grenzen zu halten. Neu im nunmehr gefassten Satzungsbeschluss ist der völlige Verzicht auf eine Kreditaufnahme für Investitionen. Ursprünglich war zur Finanzierung anstehender Investitionen vorsorglich ein Kredit in Höhe von 65.200 Euro, der damit etwa 6,6 % des Investitionsvolumens umfasste, eingeplant. Hierauf wurde nun mit Beschluss des Rates verzichtet.
Wichtig ist, dass trotz der überaus schwierigen gemeindlichen Finanzausstattung eine Verpflichtung zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes nicht gegeben ist. Eine von Seiten des Landes fremdbestimmte Wahrnehmung ihrer Aufgaben für die Bürgerschaft dürfte damit auszuschließen sein. Dass die Gemeinde kein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen hat, liegt darin, weil die Bilanz der Gemeinde ein sehr hohes Eigenkapital aufweist. Auch im vergangenen Jahr war ein Haushaltssicherungskonzept nicht notwendig. Die Gemeinde bleibt somit weiterhin selbst in der Verpflichtung Grundlagen für ihre dauerhafte Leistungsfähigkeit zu schaffen.
Auf die amtliche Bekanntmachung in der Ausgabe dieses Amtsblattes wird hingewiesen.
-Verzicht auf Kreditaufnahme für Investitionen-
Mit der Veröffentlichung der Haushaltssatzung im amtlichen Teil dieses Amtsblattes tritt nunmehr die Haushaltssatzung 2010 der Gemeinde Dahlem in Kraft. Nachdem die Aufsichtsbehörde Kreis Euskirchen der in der Haushaltssatzung vorgesehenen Verringerung der Allgemeinen Rücklage seine Zustimmung gab, fasste der Rat am 20.05.2010 den so genannten Beitrittsbeschluss zur Genehmigungsverfügung der Aufsichtsbehörde.
Wie schon berichtet, werden im Gemeindehaushalt 2010 Erträge von 6,76 Mio. Euro erwartet, denen Aufwendungen in einer Größenordnung von 10,17 Mio. Euro entgegenstehen. In den Aufwendungen sind buchmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen in Höhe von rd. 1,7 Mio. Euro enthalten und nehmen damit etwa die Hälfte des Defizits ein. Der Defizitausgleich erfolgt durch eine Verringerung der Allgemeinen Rücklage.
Der planerische Fehlbedarf nach der Finanzrechnung, also die tatsächlichen gemeindlichen Ein- und Auszahlungen belaufen sich auf 2,23 Mio. Euro. Dieser Fehlbedarf soll bis zum Jahre 2013 zwischen 800.000 Euro und 1,5 Mio. Euro verringert werden um die zukünftigen Belastungen in Grenzen zu halten. Neu im nunmehr gefassten Satzungsbeschluss ist der völlige Verzicht auf eine Kreditaufnahme für Investitionen. Ursprünglich war zur Finanzierung anstehender Investitionen vorsorglich ein Kredit in Höhe von 65.200 Euro, der damit etwa 6,6 % des Investitionsvolumens umfasste, eingeplant. Hierauf wurde nun mit Beschluss des Rates verzichtet.
Wichtig ist, dass trotz der überaus schwierigen gemeindlichen Finanzausstattung eine Verpflichtung zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes nicht gegeben ist. Eine von Seiten des Landes fremdbestimmte Wahrnehmung ihrer Aufgaben für die Bürgerschaft dürfte damit auszuschließen sein. Dass die Gemeinde kein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen hat, liegt darin, weil die Bilanz der Gemeinde ein sehr hohes Eigenkapital aufweist. Auch im vergangenen Jahr war ein Haushaltssicherungskonzept nicht notwendig. Die Gemeinde bleibt somit weiterhin selbst in der Verpflichtung Grundlagen für ihre dauerhafte Leistungsfähigkeit zu schaffen.
Auf die amtliche Bekanntmachung in der Ausgabe dieses Amtsblattes wird hingewiesen.
Wegekreuz im Eichholz verschwunden
-Bevölkerung wird um Mithilfe gebeten-
Seit Anfang Mai ist das abgebildete Wegekreuz, ein Unfallkreuz im Eichholz, Schmidtheimer Gebiet, spurlos verschwunden.
Auf den Unfall, der den Anlass gab, dieses Kreuz 1794 aufzustellen, wurde noch in Heft 7 des Arbeitskreises Kultur und Geschichte hingewiesen. Deshalb hier die Frage: Wer hat in den letzten Wochen verdächtige Fahrzeuge oder Personen im Eichholz beobachtet; wer kann Angaben über den Verbleib des über 250 Jahre alten Kreuzes machen? Es ist ca. einen Meter hoch und besteht aus rotem Sandstein. Sachdienliche Hinweise, die vertraulich behandelt werden, können an die Polizeiwache Schleiden (02445/8580) oder an die Ordnungsbehörde der Gemeinde (02447/9555-30) gegeben werden.
Golf & Wellness – Resort
bei Kronenburg/Baasem geplant
Machbarkeitsstudie im Rat vorgestellt
Weitere Planungsdetails sind noch auszuarbeiten
Mit den Ergebnissen der im letzten Jahr in Auftrag gegebenen Machbarkeitsstudie durch zwei niederländische Firmen (Fa. Orsela und ConeGroup) zur Entwicklung der im Eigentum der Gemeinde stehenden Sonderbaufläche bei Kronenburg/Baasem beschäftigte sich der Rat in der vorletzten Woche.

Die Entwurfsskizze sieht ein Gebäudekomplex mit Bereichen für den Golfplatz (Clubhaus), Wellness und Übernachtungsmöglichkeiten vor.
Es wurden von den Projektentwicklern für eine weitere touristische Entwicklung in der Gemeinde die Möglichkeiten einmal eines Golfplatzes mit Clubhaus mit einem Wellness-Center und Übernachtungsmöglichkeiten untersucht und zum anderen ferner eine Abwägung für die Etablierung eines Zentrums mit über 200 Ferienhäusern vorgenommen. Als Ergebnis ist nach Ansicht der Planer festzuhalten, dass in einer ersten Phase das Marktpotenzial für einen Golfplatz und ein Wellness-Zentrum mit weiteren etwa 40 Bungalows hinreichend gegeben und damit umsetzbar ist. Das Investitionsvolumen würde hier rund 22,5 Mio. Euro umfassen. Die weitere Planung in einer zweiten Phase über 200 Ferienhäuser zu errichten gestaltet sich hinsichtlich ihrer Umsetzung aufgrund der Marktsituation jedoch weit aus schwieriger. Der Rat gab mit Blick auf die gegebenen Entwicklungsmöglichkeiten sein Einverständnis, weitere Planungsdetails und Konzeptionen vorrangig für einen Golfplatz mit Clubhaus und einem Wellness-Zentrum mit Schwimmbad der ersten Phase innerhalb des nächsten Jahres ausarbeiten zu lassen. Investoren stehen von der 112 Hektar umfassenden Fläche insgesamt 100 Hektar für Realisierungsmöglichkeiten zur Verfügung. Der restliche Geländeteil ist Naturschutzgebiet. 80 Hektar kann die Golfplatzfläche einnehmen. Kamen die Planer in der Machbarkeitsstudie zu dem Schluss, dass der 1. Entwicklungsphase mit Golfplatz und Wellness-Center um die jetzige Familienferienstätte St. Ludger bei Baasem gute Chancen einzuräumen ist, so ist die hiervon unabhängige Projektentwicklung mit den über 200 Ferienhäusern in einer 2. Phase jedoch schwer am Markt zu platzieren.
Die beiden Firmen zur Entwicklung der gemeindlichen Sonderbaufläche sind bereits mit Investoren für die Projektphase 1 für Golfplatz- und Wellnessbereich im Gespräch. Die ConeGroup signalisierte bereits Interesse als Betreiber der Anlage aufzutreten. Das Unternehmen ist am Markt nicht unbekannt. Sie unterhält bereits länderübergreifend mehrere Freizeitzentren.
Über die weitere Projektentwicklung wird der Rat sich in der nächsten Zeit noch weiter befassen und über die weiteren Detailplanungen zum Golfplatz mit Wellness-Zentrum befinden. Wir werden weiter an dieser Stelle informieren.
bei Kronenburg/Baasem geplant
Machbarkeitsstudie im Rat vorgestellt
Weitere Planungsdetails sind noch auszuarbeiten
Mit den Ergebnissen der im letzten Jahr in Auftrag gegebenen Machbarkeitsstudie durch zwei niederländische Firmen (Fa. Orsela und ConeGroup) zur Entwicklung der im Eigentum der Gemeinde stehenden Sonderbaufläche bei Kronenburg/Baasem beschäftigte sich der Rat in der vorletzten Woche.

Die Entwurfsskizze sieht ein Gebäudekomplex mit Bereichen für den Golfplatz (Clubhaus), Wellness und Übernachtungsmöglichkeiten vor.
Es wurden von den Projektentwicklern für eine weitere touristische Entwicklung in der Gemeinde die Möglichkeiten einmal eines Golfplatzes mit Clubhaus mit einem Wellness-Center und Übernachtungsmöglichkeiten untersucht und zum anderen ferner eine Abwägung für die Etablierung eines Zentrums mit über 200 Ferienhäusern vorgenommen. Als Ergebnis ist nach Ansicht der Planer festzuhalten, dass in einer ersten Phase das Marktpotenzial für einen Golfplatz und ein Wellness-Zentrum mit weiteren etwa 40 Bungalows hinreichend gegeben und damit umsetzbar ist. Das Investitionsvolumen würde hier rund 22,5 Mio. Euro umfassen. Die weitere Planung in einer zweiten Phase über 200 Ferienhäuser zu errichten gestaltet sich hinsichtlich ihrer Umsetzung aufgrund der Marktsituation jedoch weit aus schwieriger. Der Rat gab mit Blick auf die gegebenen Entwicklungsmöglichkeiten sein Einverständnis, weitere Planungsdetails und Konzeptionen vorrangig für einen Golfplatz mit Clubhaus und einem Wellness-Zentrum mit Schwimmbad der ersten Phase innerhalb des nächsten Jahres ausarbeiten zu lassen. Investoren stehen von der 112 Hektar umfassenden Fläche insgesamt 100 Hektar für Realisierungsmöglichkeiten zur Verfügung. Der restliche Geländeteil ist Naturschutzgebiet. 80 Hektar kann die Golfplatzfläche einnehmen. Kamen die Planer in der Machbarkeitsstudie zu dem Schluss, dass der 1. Entwicklungsphase mit Golfplatz und Wellness-Center um die jetzige Familienferienstätte St. Ludger bei Baasem gute Chancen einzuräumen ist, so ist die hiervon unabhängige Projektentwicklung mit den über 200 Ferienhäusern in einer 2. Phase jedoch schwer am Markt zu platzieren.
Die beiden Firmen zur Entwicklung der gemeindlichen Sonderbaufläche sind bereits mit Investoren für die Projektphase 1 für Golfplatz- und Wellnessbereich im Gespräch. Die ConeGroup signalisierte bereits Interesse als Betreiber der Anlage aufzutreten. Das Unternehmen ist am Markt nicht unbekannt. Sie unterhält bereits länderübergreifend mehrere Freizeitzentren.
Über die weitere Projektentwicklung wird der Rat sich in der nächsten Zeit noch weiter befassen und über die weiteren Detailplanungen zum Golfplatz mit Wellness-Zentrum befinden. Wir werden weiter an dieser Stelle informieren.
Rat fasste mehrere Beschlüsse zur Bauleitplanung
So wurde ein Satzungsbeschluss zur notwendigen Änderung des Bebauungsplanes „Markusstraße“ in Dahlem gefasst, damit bauleitplanerische Grundlagen zur Errichtung des Seniorenheims in Dahlem bestehen. Zuvor musste über Stellungnahmen der zu beteiligenden Träger öffentlicher Belange (Behörden und sonstige öffentliche Einrichtungen) befunden werden.
Ferner wurde ebenfalls über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Windkraftkonzentrationszone „Metziger Berg“ bei Berk beraten. Der Planentwurf war zuvor im Februar/März diesen Jahres einen Monat lang öffentlich ausgelegt worden. Seitens der Bürgerschaft waren keine Anregungen hierzu bei der Gemeinde eingegangen. Zugleich mit dem nunmehr getroffenen Feststellungsbeschluss wurde die Verwaltung vom Rat beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplanes der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorzulegen.
Im Baugebiet „Luxemburger Straße“ in Kronenburg wird zukünftig nunmehr auch die Errichtung von Holzhäusern möglich sein. Hierzu wurde die Verwaltung vom Rat beauftragt, das Verfahren zur Änderung der Gestaltungssatzung in diesem Wohnbereich zu betreiben.
Nach Ansicht von Verwaltung und Rat hat der Rohstoff Holz in der Vergangenheit zunehmend an Bedeutung gewonnen. Ein Untersagen zur Errichtung von Holzhäusern wird als nicht mehr zeitgerecht angesehen.
Bund der Steuerzahler:
Abwassergebührenbelastung in der Gemeinde Dahlem unter Landesdurchschnitt
Aus den kürzlich herausgegebenen NRW-Nachrichten des Bundes der Steuerzahler ist zu entnehmen, dass nach einer Auswertung in allen elf kreisangehörigen Kommunen die Belastung für einen 4-Personen-Musterhaushalt, der 200 cbm Frischwasser verbraucht und 130 m² überbaute Fläche aufweist, über dem Landesdurchschnitt liegt mit einer Ausnahme: Gemeinde Dahlem.
Mit dieser Aussage bestätigt damit der Bund der Steuerzahler dass seit Jahren stete Bemühen der Gemeinde zum Erhalt einer moderaten Abwassergebührenbelastung für unsere Bürger. Durch die in der Vergangenheit richtig genutzten Stellschrauben in unserer Gemeinde bei der Abwasserbeseitigung beträgt neben einer jährlichen Grundgebühr von 60 € die Schmutzwas-sergebühr derzeit 2,63 €/cbm. Für die Niederschlagswasserbeseitigung ist eine im Vergleich zu vielen anderen Gemeinden niedrige Gebühr von 0,62 €/m² im Jahre 2010 zu entrichten. Nach dem Vergleich des Bundes der Steuerzahler stellt sich die Abwassergebührenbelastung im Kreis nach dem 4-Personen-Musterhaushalt wie folgt dar:
Abwassergebührenbelastung in der Gemeinde Dahlem unter Landesdurchschnitt
Aus den kürzlich herausgegebenen NRW-Nachrichten des Bundes der Steuerzahler ist zu entnehmen, dass nach einer Auswertung in allen elf kreisangehörigen Kommunen die Belastung für einen 4-Personen-Musterhaushalt, der 200 cbm Frischwasser verbraucht und 130 m² überbaute Fläche aufweist, über dem Landesdurchschnitt liegt mit einer Ausnahme: Gemeinde Dahlem.
Mit dieser Aussage bestätigt damit der Bund der Steuerzahler dass seit Jahren stete Bemühen der Gemeinde zum Erhalt einer moderaten Abwassergebührenbelastung für unsere Bürger. Durch die in der Vergangenheit richtig genutzten Stellschrauben in unserer Gemeinde bei der Abwasserbeseitigung beträgt neben einer jährlichen Grundgebühr von 60 € die Schmutzwas-sergebühr derzeit 2,63 €/cbm. Für die Niederschlagswasserbeseitigung ist eine im Vergleich zu vielen anderen Gemeinden niedrige Gebühr von 0,62 €/m² im Jahre 2010 zu entrichten. Nach dem Vergleich des Bundes der Steuerzahler stellt sich die Abwassergebührenbelastung im Kreis nach dem 4-Personen-Musterhaushalt wie folgt dar:
| Bad Münstereifel | 964,00 € |
| Blankenheim | 707,60 € |
| Dahlem | 666,60 € |
| Euskirchen | 690,00 € |
| Hellenthal | 799,70 € |
| Kall | 948,20 € |
| Mechernich | 1.062,30 € |
| Nettersheim | 701,00 € |
| Schleiden | 1.328,00 € |
| Weilerswist | 1.038,00 € |
| Zülpich | 859,20 € |
Für das Bahnhofsgebäude in Schmidtheim…
sollen nach dem Willen des Rates Gespräche mit der Bahnentwicklungsgesellschaft geführt und gemeinsam mit der Interessengemeinschaft Schmidtheim eine Konzeption zur künftigen Nutzung des historischen Gebäudes erarbeitet werden. Auch soll die Gewährung von projektbezogenen Zuschüssen geprüft werden.
Der Rat griff mit seiner Entscheidung damit eine Eingabe der Ratsmitglieder Hütter und Weydandt auf. Es soll vermieden werden, dass das aus dem Jahre 1871 stammende Gebäude einem stetigen Verfall überlassen bleibt.
Wie die Beratung zeigte, ist die Gemeinde finanziell nicht in der Lage ohne Förderhilfen Erwerbsabsichten umzusetzen. Zum Erhalt von Fördergeldern ist natürlich eine Konzeption zur künftigen Nutzung des Gebäudes Voraussetzung. Auch sind nach Ansicht des Rates für die Gemeinde belastende Folgekosten in der Zukunft auszuschließen, da die Gemeinde aufgrund ihrer überaus schwierigen Haushaltslage dies nicht schultern kann. Auf breiter Linie sind nun Untersuchungen für künftige Nutzungskonzepte, wie z. B. einer touristischen Einbindung, anzustellen. Der Rat wird sich hiernach weiter mit der Thematik befassen und wir werden über das weitere Vorgehen an dieser Stelle berichten.
Die Umbauarbeiten am Bahnhof Schmidtheim sind am Wochenende vor Ostern erfolgt. Eine eingleisige Schienenführung im Bahnhofsbereich mit einem Wegfall des mittleren Einstiegsdammes finden die Bahnnutzer nunmehr vor. Die Bahn hat auf ein automatisiertes elektronisches Stellwerk umgestellt, was folglich kein Bahnhofspersonal mehr nötig macht.
Steuern- und Gebührenlandschaft 2010
-Rat bestätigte Beratungsergebnisse der Fachausschüsse-
Unveränderte Steuerhebesätze
Konstant niedrige Winterdienstgebühren
Kaum Veränderungen bei den Abfallgebühren
Maßvolle Anpassung der Abwassergebühren
Steuerhebesätze
Wie auch der bereits vorher tagende Haupt-, Finanz- und Personalausschuss, so folgte auch der Rat dem Verwaltungsvorschlag, der die Beibehaltung der seit dem Jahre 2008 geltenden Steuerhebesätze vorsieht. Die Steuerhebesätze in unserer Gemeinde bei der Gewerbesteuer und Grundsteuer B liegen damit knapp unterhalb des Landesdurchschnitts der Gemeindegrößenklasse bis 10.000 Einwohner. Mit dieser Beibehaltung der Steuerhebesätze besitzt die Gemeinde nach derzeitigem Stand mit die niedrigsten Steuerhebesätze für die Gewerbesteuer und bei der Grundsteuer B innerhalb des Kreises. Mit diesem Beschluss ist sicherlich der Wille von Rat und Verwaltung verbunden, eine zu starke Belastung des Bürgers in der jetzt schwierigen Zeit zu vermeiden.
Wie auch aus dem amtlichen Teil des Amtsblattes zu entnehmen ist, sind die Hebesätze wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 245 v. H.
1.2. für die Grundsteuer B 381 v. H.
2. Gewerbesteuer
403 v. H. Winterdienstgebühren
Für das Jahr 2009 hatte die Gemeinde die Gebühr bereits gegenüber dem Jahre 2008 stark um rd. 30 % abgesenkt. Umso erfreulicher ist es, dass dieses niedrige Gebührenniveau auch im kommenden Jahre nicht verändert wird.
Es bleibt also bei den bekannt niedrigen Winterdienstgebühren. Sie betragen je Meter anrechenbarer Grundstücksseite im kommenden Jahre weiterhin für Straßen
a) die dem überörtlichen Verkehr dienen 0,89 €
b) die dem innerörtlichen Verkehr dienen 0,98 € und
c) die dem reinen Anliegerverkehr dienen 1,07 €.
Abfallgebühren
Aufgrund der etwas geringer ausfallenden festen Jahresaufwendungen bei der Abfallentsorgung ist es der Gemeinde möglich, die jährliche Grundgebühr je Restmülltonne von derzeit 92,40 € um 0,41 € auf 91,99 € abzusenken. Auch der jährliche Nachlass bei den Gebühren bei Eigenkompostierung auf dem Grundstück konnte erfreulicherweise von 42,10 € auf 46,36 € angehoben werden.
Günstig haben sich auch die mengenbezogenen Kosten entwickelt, da der Kreis nach den vorliegenden Informationen auf die bisherige jährliche Anhebung der Entsorgungskosten von 4 % verzichtet und auch einen Nachlass bei der Anfuhr von Sperrmüll gewährt. Daher braucht die Gebühr unter Berücksichtigung noch verschiedener anderer Kostenfaktoren im kommenden Jahre lediglich um 0,01 € pro Liter Gefäßvolumen von 1,10 € auf 1,11 € angepasst werden. So gesehen wird die Anhebung der variablen nach der Behältergröße ausgerichteten Gebühr durch die abgesenkte Grundgebühr für den Grundstückseigentümer kaum spürbar werden.
Die Gefäßgebühren, je nach ihrem Volumen, werden im kommenden Jahr wie folgt sein:
60-Liter Restmülltonne 66,60 €
80-Liter Restmülltonne 88,80 €
120-Liter Restmülltonne 133,20 €
240-Liter Restmülltonne 266,40 €
Auf die amtliche Bekanntmachung in der Ausgabe dieses Amtsblattes wird hingewiesen.
Abwassergebühren
Wenn auch die Aufwendungen für die Entsorgung von Schmutz- und Niederschlagswasser im kommenden Jahr nicht sonderlich steigen werden, so fallen die neben den Abwassergebühren weiter zu erwartenden Einnahmen in 2010 deutlich niedriger aus und machen aufgrund dieser Veränderungen auf der Ertrags- und Aufwandsseite folglich eine Anpassung der Abwassergebühren in 2010 notwendig. Die Grundgebühr für die Schmutzwasserentsorgung von 60 €/Jahr bleibt wie seit Jahren unverändert. Die mengenbezogene Schmutzwassergebühr musste jedoch von 2,55 € auf nunmehr 2,63 € je Kubikmeter angehoben werden. Wir erinnern uns, dass auch im Jahre 2008 eine Gebühr von 2,60 € bereits einmal erhoben musste. Die Niederschlagswassergebühr beträgt im Jahre 2010 nunmehr neu 0,63 € je Quadratmeter versiegelter Fläche. Für Flächen mit Ökopflaster und begrünte Dächer wird ein Nachlass von 50 % eingeräumt.
Die neuen in 2010 geltenden –wenn auch angehobenen- Abwassergebühren für die Entsorgung von Schmutz- und Niederschlagswasser dürften gemessen an den Gebührensätzen anderer Gemeinden mit zu den niedrigsten Gebühren im Kreis Euskirchen gehören.
-Rat bestätigte Beratungsergebnisse der Fachausschüsse-
Unveränderte Steuerhebesätze
Konstant niedrige Winterdienstgebühren
Kaum Veränderungen bei den Abfallgebühren
Maßvolle Anpassung der Abwassergebühren
Steuerhebesätze
Wie auch der bereits vorher tagende Haupt-, Finanz- und Personalausschuss, so folgte auch der Rat dem Verwaltungsvorschlag, der die Beibehaltung der seit dem Jahre 2008 geltenden Steuerhebesätze vorsieht. Die Steuerhebesätze in unserer Gemeinde bei der Gewerbesteuer und Grundsteuer B liegen damit knapp unterhalb des Landesdurchschnitts der Gemeindegrößenklasse bis 10.000 Einwohner. Mit dieser Beibehaltung der Steuerhebesätze besitzt die Gemeinde nach derzeitigem Stand mit die niedrigsten Steuerhebesätze für die Gewerbesteuer und bei der Grundsteuer B innerhalb des Kreises. Mit diesem Beschluss ist sicherlich der Wille von Rat und Verwaltung verbunden, eine zu starke Belastung des Bürgers in der jetzt schwierigen Zeit zu vermeiden.
Wie auch aus dem amtlichen Teil des Amtsblattes zu entnehmen ist, sind die Hebesätze wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 245 v. H.
1.2. für die Grundsteuer B 381 v. H.
2. Gewerbesteuer
403 v. H. Winterdienstgebühren
Für das Jahr 2009 hatte die Gemeinde die Gebühr bereits gegenüber dem Jahre 2008 stark um rd. 30 % abgesenkt. Umso erfreulicher ist es, dass dieses niedrige Gebührenniveau auch im kommenden Jahre nicht verändert wird.
Es bleibt also bei den bekannt niedrigen Winterdienstgebühren. Sie betragen je Meter anrechenbarer Grundstücksseite im kommenden Jahre weiterhin für Straßen
a) die dem überörtlichen Verkehr dienen 0,89 €
b) die dem innerörtlichen Verkehr dienen 0,98 € und
c) die dem reinen Anliegerverkehr dienen 1,07 €.
Abfallgebühren
Aufgrund der etwas geringer ausfallenden festen Jahresaufwendungen bei der Abfallentsorgung ist es der Gemeinde möglich, die jährliche Grundgebühr je Restmülltonne von derzeit 92,40 € um 0,41 € auf 91,99 € abzusenken. Auch der jährliche Nachlass bei den Gebühren bei Eigenkompostierung auf dem Grundstück konnte erfreulicherweise von 42,10 € auf 46,36 € angehoben werden.
Günstig haben sich auch die mengenbezogenen Kosten entwickelt, da der Kreis nach den vorliegenden Informationen auf die bisherige jährliche Anhebung der Entsorgungskosten von 4 % verzichtet und auch einen Nachlass bei der Anfuhr von Sperrmüll gewährt. Daher braucht die Gebühr unter Berücksichtigung noch verschiedener anderer Kostenfaktoren im kommenden Jahre lediglich um 0,01 € pro Liter Gefäßvolumen von 1,10 € auf 1,11 € angepasst werden. So gesehen wird die Anhebung der variablen nach der Behältergröße ausgerichteten Gebühr durch die abgesenkte Grundgebühr für den Grundstückseigentümer kaum spürbar werden.
Die Gefäßgebühren, je nach ihrem Volumen, werden im kommenden Jahr wie folgt sein:
60-Liter Restmülltonne 66,60 €
80-Liter Restmülltonne 88,80 €
120-Liter Restmülltonne 133,20 €
240-Liter Restmülltonne 266,40 €
Auf die amtliche Bekanntmachung in der Ausgabe dieses Amtsblattes wird hingewiesen.
Abwassergebühren
Wenn auch die Aufwendungen für die Entsorgung von Schmutz- und Niederschlagswasser im kommenden Jahr nicht sonderlich steigen werden, so fallen die neben den Abwassergebühren weiter zu erwartenden Einnahmen in 2010 deutlich niedriger aus und machen aufgrund dieser Veränderungen auf der Ertrags- und Aufwandsseite folglich eine Anpassung der Abwassergebühren in 2010 notwendig. Die Grundgebühr für die Schmutzwasserentsorgung von 60 €/Jahr bleibt wie seit Jahren unverändert. Die mengenbezogene Schmutzwassergebühr musste jedoch von 2,55 € auf nunmehr 2,63 € je Kubikmeter angehoben werden. Wir erinnern uns, dass auch im Jahre 2008 eine Gebühr von 2,60 € bereits einmal erhoben musste. Die Niederschlagswassergebühr beträgt im Jahre 2010 nunmehr neu 0,63 € je Quadratmeter versiegelter Fläche. Für Flächen mit Ökopflaster und begrünte Dächer wird ein Nachlass von 50 % eingeräumt.
Die neuen in 2010 geltenden –wenn auch angehobenen- Abwassergebühren für die Entsorgung von Schmutz- und Niederschlagswasser dürften gemessen an den Gebührensätzen anderer Gemeinden mit zu den niedrigsten Gebühren im Kreis Euskirchen gehören.
Neue Zeitrechnung für die Familienforscher
Am 12. November 2009 war es endlich soweit: dem Bürgermeister der Gemeinde Dahlem konnte für die Verwaltung ein bedeutsames Buch übergeben werden.
Der Zahn der Zeit, die unvollständig und teilweise fehlerhaft erfassten Urkunden der Geburts-, Hochzeits- und Sterberegister des ehemaligen Standesamts Marmagen mit dem Amtssitz in Schmidtheim und nicht zuletzt der Wunsch nach einem umfangreichen Nachschlagewerk machten es erforderlich, eine „alte Kladde“ zu überprüfen, zu überarbeiten, zu ergänzen und neu zu verfassen.
Dieser Aufgabe widmete sich Rainer Theissen aus Schmidtheim, Mitglied im Arbeitskreis Kultur & Geschichte in der Gemeinde Dahlem. In mühevoller Arbeit - die handschriftlichen Daten mussten gelesen, entziffert und digital umgeschrieben werden - katalogisierte er insgesamt einundzwanzig Bände mit den Geburts-, Hochzeits- und Sterbeurkunden des damaligen Standesamts mit Amtssitz in Schmidtheim und fasste sie zu einem Sammelregister mit der Funktion eines „Findbuches“ zusammen. Den interessierten Nutzern, wie Familienforschern, die die Daten ihrer Vorfahren mit Blick auf Geburtstage, Hochzeitstage und Sterbedaten erforschen wollen, wird so eine rationelle und schnelle Möglichkeit geboten, die von ihm benötigten Daten dem Register zu entnehmen. Die Originalaufzeichnungen brauchen nicht mehr in mühsamer Kleinarbeit „studiert“ zu werden. Außerdem wird mit dem Sammelregister auch zum Schutz der alten Personenstandsbücher beigetragen. Die Aufzeichnungen beginnen 1803
Rainer Theissen bedankte sich noch einmal ausdrücklich beim Bürgermeister und bei den Verwaltungsangestellten, Herrn Franz Schmitz und Frau Erika Ohlert vom Einwohnermeldeamt der Gemeinde Dahlem, für die tatkräftige Unterstützung, ohne deren Mithilfe eine Überarbeitung des Sammelregisters nicht möglich gewesen wäre. Bürgermeister Müller, der für die Verwaltung das Buch aus der Hand des Bearbeiters entgegennahm, lobte den Fleiß und die Hartnäckigkeit des Bearbeiters und dankte ihm sehr herzlich im Namen der Gemeinde für seinen Arbeitseinsatz.
Standesamtliche Eheschließung
...auch im Schloß Schmidtheim und Burghaus Kronenburg möglich
Nicht nur im Trauzimmer bzw. im Ratssaal des Rathauses in Schmidtheim finden standesamtliche Eheschließungen statt, sondern bereits seit etwa einem Jahr können außerhalb vom Rathaus auch standesamtliche Trauungen in dem unter Denkmalschutz stehenden Schloss des Grafen Beissel von Gymnich in Schmidtheim geschlossen werden. Hier steht ein wunderschöner großer Raum, dem früheren gräflichen Esszimmer, ausgestattet mit historischen Einrichtungsgegenständen, zur Verfügung.
Das Schloss ist in seinem Ursprung eine alte Wasserburg. In der Geschichte sind dabei erstmals 1198 die Herren von „Smydeheim“ als Bewohner erwähnt. 1511 wurde „Daem Beissel von Gymnich“ mit der Herrschaft Schmidtheim belehnt, nachdem er Eva von Schmidtheim, die Erbin des Besitzes, geehelicht hatte. Seine Nachkommen blieben bis heute im Besitz des Schlosses, welches in seiner letzten Bauanlage vom Jahre 1627, erweitert zu Anfang des 18. Jh., stammt.
Gegen Ende des 20. Jh. wurden umfangreiche Renovierungs- und Sanierungsarbeiten am und im Schloss durchgeführt, so dass heute Schlossgebäude und Innenräume als ein stimmungsvolles Ensemble erscheinen.
Einen weiteren Höhepunkt für einen stilvollen Rahmen für standesamtliche Eheschließungen bietet nunmehr das Burghaus (Schlosshotel) in Kronenburg.
Das neue Trau- (Kamin-) zimmer im Burghaus (Schlosshotel) in Kronenburg
Das ebenfalls unter Denkmalschutz stehende Burghaus blickt auf eine traditionsreiche Geschichte mit dem Ort Kronenburg zurück.
Es wurde in der Zeit von 1760 bis 1769 im Auftrag des Grafen von Blankenheim erbaut und diente dem Amtsverwalter J. Faymonville ab 1769 als Amtswohnung und Amtssitz. Dieser Amtssitz beheimatete ab der Einführung des Personenstandswesens im Rheinland um 1800 auch einige Jahrzehnte das Standesamt für die Orte Baasem, Dahlem, Hammerhütte und Kronenburg. Die Nachkommen des Amtsverwalters benutzten das Burghaus danach bis 1969 als Privatwohnung und später als Hotel. Es wurde bis Ende der 90er Jahre als Hotel weitergeführt und war zuletzt in seiner Bausubstanz stark beeinträchtigt. Vor wenigen Jahren hat Herr Albert Peters aus St.Vith das Haus erworben und aufwändig renoviert und so in den heutigen schönen Zustand versetzt. Im Burghaus können Paare je nach Größe der Hochzeitsgesellschaft im „Kaminzimmer“ oder im „Candle-light Raum“ heiraten.
Eine Terminreservierung sowie die Abwicklung der Modalitäten im Schloss Schmidtheim bzw. im Burghaus Kronenburg sind erst nach einer Terminabsprache mit dem Standesamt Dahlem durch das Brautpaar möglich.
Für Fragen zu Eheschließungen und entsprechende Terminabsprachen steht ihnen beim Standesamt der Standesbeamte, Herr Franz Schmitz, Tel. 02447/9555-31, zur Verfügung.
...auch im Schloß Schmidtheim und Burghaus Kronenburg möglich
Nicht nur im Trauzimmer bzw. im Ratssaal des Rathauses in Schmidtheim finden standesamtliche Eheschließungen statt, sondern bereits seit etwa einem Jahr können außerhalb vom Rathaus auch standesamtliche Trauungen in dem unter Denkmalschutz stehenden Schloss des Grafen Beissel von Gymnich in Schmidtheim geschlossen werden. Hier steht ein wunderschöner großer Raum, dem früheren gräflichen Esszimmer, ausgestattet mit historischen Einrichtungsgegenständen, zur Verfügung.
Das Schloss ist in seinem Ursprung eine alte Wasserburg. In der Geschichte sind dabei erstmals 1198 die Herren von „Smydeheim“ als Bewohner erwähnt. 1511 wurde „Daem Beissel von Gymnich“ mit der Herrschaft Schmidtheim belehnt, nachdem er Eva von Schmidtheim, die Erbin des Besitzes, geehelicht hatte. Seine Nachkommen blieben bis heute im Besitz des Schlosses, welches in seiner letzten Bauanlage vom Jahre 1627, erweitert zu Anfang des 18. Jh., stammt.
Gegen Ende des 20. Jh. wurden umfangreiche Renovierungs- und Sanierungsarbeiten am und im Schloss durchgeführt, so dass heute Schlossgebäude und Innenräume als ein stimmungsvolles Ensemble erscheinen.
Einen weiteren Höhepunkt für einen stilvollen Rahmen für standesamtliche Eheschließungen bietet nunmehr das Burghaus (Schlosshotel) in Kronenburg.

Das neue Trau- (Kamin-) zimmer im Burghaus (Schlosshotel) in Kronenburg
Das ebenfalls unter Denkmalschutz stehende Burghaus blickt auf eine traditionsreiche Geschichte mit dem Ort Kronenburg zurück.
Es wurde in der Zeit von 1760 bis 1769 im Auftrag des Grafen von Blankenheim erbaut und diente dem Amtsverwalter J. Faymonville ab 1769 als Amtswohnung und Amtssitz. Dieser Amtssitz beheimatete ab der Einführung des Personenstandswesens im Rheinland um 1800 auch einige Jahrzehnte das Standesamt für die Orte Baasem, Dahlem, Hammerhütte und Kronenburg. Die Nachkommen des Amtsverwalters benutzten das Burghaus danach bis 1969 als Privatwohnung und später als Hotel. Es wurde bis Ende der 90er Jahre als Hotel weitergeführt und war zuletzt in seiner Bausubstanz stark beeinträchtigt. Vor wenigen Jahren hat Herr Albert Peters aus St.Vith das Haus erworben und aufwändig renoviert und so in den heutigen schönen Zustand versetzt. Im Burghaus können Paare je nach Größe der Hochzeitsgesellschaft im „Kaminzimmer“ oder im „Candle-light Raum“ heiraten.
Eine Terminreservierung sowie die Abwicklung der Modalitäten im Schloss Schmidtheim bzw. im Burghaus Kronenburg sind erst nach einer Terminabsprache mit dem Standesamt Dahlem durch das Brautpaar möglich.
Für Fragen zu Eheschließungen und entsprechende Terminabsprachen steht ihnen beim Standesamt der Standesbeamte, Herr Franz Schmitz, Tel. 02447/9555-31, zur Verfügung.
Das Mitteilungsblatt gibt es auch im Internet
Alle Veröffentlichungen, der Gemeinde Dahlem, seit Dezember 2000 sind auch im Internet unter
zu finden.
