Bürgerbüro eingerichtet
Seit Anfang dieser Woche hat das neu im Rathaus eingerichtete Bürgerbüro seinen Betrieb aufgenommen. Das neue Servicebüro für die Bürgerinnen und Bürger sowie Besucher unserer Gemeinde ist barrierefrei über den rückwärtig gelegenen Hauseingang des Rathauses zu erreichen.
Das Bürgerbüro ist zentrale Anlaufstelle für viele der am häufigsten nachgefragten Dienstleistungen der Gemeinde, die hierüber schnell und umkompliziert zu erhalten sind.
Das neu hergerichtete großräumige Büro ist auch Ausdruck einer Gemeinde als Dienstleister für die Bürger und Gäste, so der allgemeine Vertreter des Bürgermeisters, Helmut Etten, und ist aus Bürger- und Kundensicht eingerichtet. Der Bürger steht im Vordergrund für die Dienstleistungserbringung seitens der Gemeinde.
Der Rat der Gemeinde, so Helmut Etten, hat im vergangenen Jahr das Vorhaben der Verwaltung zum Ausbau des schon bestehenden guten Service gegenüber dem Bürger im Rathaus uneingeschränkt unterstützt und die erforderlichen Geldmittel für die bürgerorientierte Einrichtung bereit gestellt, denn es waren hierzu im Rathaus Umbauarbeiten ebenso erforderlich wie die Beschaffung neuer Einrichtung.
In diesem, durch Glaselemente offen gestalteten großräumigen Büro können Angelegenheiten erledigt werden wie u.a. im Bereich des Melde- und Fundwesens und auch Ausweis- und Passangelegenheiten sowie die Anfertigung von Kopien und Beglaubigungen. Neben diesen Dienstleistungen wird dort auch ein breites Angebot an nützlichen Broschüren und Vordrucken wie auch Hinweise und Wissenswertes über die Gemeinde und das Obere Kylltal bereitgehalten. Ferner findet der Bürger über das Büro zielgerichtet Ansprechpartner u.a. in sozialen Angelegenheiten, Wohngeld und Rentensachen, Kindergartenfragen und für weitere gemeindliche Dienstleistungen.
Für sensible Einzelgespräche mit dem Bürger stehen natürlich besondere Büros - wie bisher - zur Verfügung.

Ihre Ansprechpartnerinnen im Bürgerbüro: (v.l.) Frau Erika Ohlerth und Frau Ingrid Hempelmann zusammen mit dem allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters Helmut Etten
Sie erreichen die Damen im Bürgerbüro und zwar
Frau Erika Ohlerth unter der Durchwahl 02447 / 955533, Email: e.ohlerth@dahlem.de
sowie
Frau Ingrid Hempelmann unter der Durchwahl 02447 / 955534, Email: i.hempelmann@dahlem.de.
-ett.
Verpachtung des Kiosk und der Freizeiteinrichtungen vor dem Staudamm des Kronenburger Sees
Unterhalb des Staudamms des Kronenburger Sees befindet sich ein Kiosk sowie als entgeltpflichtige Freizeitanlagen die Minigolfanlage, 2 Tennisplätze sowie eine Miniscooteranlage.
Der Kiosk besitzt eine Nutzfläche von 45 m² und Sanitäreinrichtungen mit einer Fläche von 13 m².
Die Gemeinde bietet den Betrieb des Kiosk sowie der Freizeiteinrichtungen zur Anpachtung auf die Dauer von 5 Jahren an.
Wesentliche Pachtbedingungen sind
- die Unterhaltung der Pachtflächen mit Ausnahme von größeren Instandsetzungen obliegt dem Pächter
- die Reinigung des Kiosk sowie der Sanitäranlagen übernimmt der Pächter
- sämtliche Nebenkosten, wie z.B. Strom, Wasser, Abwasser, sind vom Pächter zu übernehmen
Detailregelungen erfolgen im Pachtvertrag.
Personen, die an einer Anpachtung der vorgenannten Anlagen interessiert sind, werden gebeten, bis zum 31.01.2012 bei der Gemeinde Dahlem, Rathaus, Hauptstraße 23, 53949 Dahlem-Schmidtheim, ein Pachtangebot abzugeben.
Zur Beantwortung weiterer Fragen steht Ihnen Herr Bungartz (tel. 02447/955547) zur Verfügung.
Gemeinde Dahlem
Der Bürgermeister
- Müller-
Die Nachricht in den Medien der vergangenen Tage darüber, dass die Dichtheitsprüfung nach § 61a Landeswassergesetz ausgesetzt werden soll, hat vielfältig zu Irritationen in der Bevölkerung gesorgt.
Das Landesumweltministerium hat angekündigt, im Januar 2012 einen Gesetzesentwurf zur Änderung des § 61a Landeswassergesetz vorzulegen. Insbesondere soll in dieser Änderung der Generalverdacht des 61a LWG, der generell die Undichtigkeit der privaten Anschlussleitungen unterstellt und den Eigentümer innerhalb einer bestimmten Frist verpflichtet diese Vermutung zu widerlegen, modifiziert werden.
Ziel dieser Gesetzesänderung ist die grundsätzliche Annahme der Dichtheit der Anschlussleitung. Lediglich bei begründetem Verdacht oder einer bedeutenden Änderung soll eine Prüfpflicht vorgesehen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass bis zu dieser Änderung des § 61a LWG die bisherigen Regelungen zur Dichtheit weiterhin in Kraft sind.
Aus diesen Gründen wird empfohlen, derzeit grundsätzlich mit der Durchführung von Dichtheitsprüfungen bis zur Vorlage des geplanten Gesetzentwurfes abzuwarten. In den Fällen, wo zwischenzeitlich auf Grund aktueller Arbeiten im öffentlichen Kanalnetz eine Dichtheitsprüfung der privaten Anschlussleitung erforderlich werden sollte, wird sich die Verwaltung unmittelbar mit den Eigentümern in Verbindung setzen.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Herren Lorse (Telf.-Nr. 02447 – 9555-51) oder Bieder (02447 – 9555-46) gerne zur Verfügung.
Gemeindesteuern und Gebühren 2012
-Beratungsergebnisse der Fachausschüsse wurden vom Rat angenommen-
- Steuerhebesätze waren unter dem Druck von Landesvorgaben anzuheben
- Kostendruck und kostenmäßige Altlasten aus Vorjahren machen Gebührenanpassungen notwendig
Steuerhebesätze
Wie auch der bereits vorher tagende Haupt-, Finanz- und Personalausschuss, so folgte auch der Rat am 15.12.2011 dem Verwaltungsvorschlag, der eine Anhebung der seit dem Jahre 2008 unverändert gebliebenen Steuerhebesätze vorsieht.
In dem vom Landtag Nordrhein-Westfalen 2011 verabschiedeten Gemeindefinanzierungsgesetz wurden die Steuerkraftzahlen der Kommunen angehoben. In diesem Gesetz wird somit eine höhere Steuerkraft den Gemeinden unterstellt, die letztlich dazu führt, dass auch unsere Gemeinde eine Verminderung ihrer Schlüsselzuweisungen erfährt, falls sie keine Anpassung vornimmt. Ohne die jetzt für 2012 vorgenommene Anpassung oder Annäherung an diese vom Land festgesetzten fiktiven Hebesätze bei den Realsteuern entstehen der Gemeinde erhebliche Einnahmeneinbußen, die die bereits überaus schwierige Finanzlage der Gemeinde weiter verschärft. Aus diesem Grunde war die Gemeinde mit Blick auf die Finanzsituation gehalten, die Anhebung der Realsteuerhebesätze vorzunehmen und damit den zwischenzeitlich veränderten Landesvorgaben weitgehend Rechnung zu tragen.
Wie aus dem amtlichen Teil des Amtsblattes zu entnehmen ist, sind die Hebesätze wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 255 v. H.
1.2 für die Grundsteuer B 391 v. H.
2. Gewerbesteuer 413 v. H.
Mit dem neuen Hebesatz der Gewerbesteuer erfolgt auch zugleich eine Annäherung oder Angleichung an die Steuerhebesätze von 9 der 11 Kommunen im Kreis Euskirchen.
Mit dem Hebesatz bei der Grundsteuer B befindet sich die Gemeinde im Mittelfeld der Kreisgemeinden. Die neuen Hebesätze in der Gemeinde liegen gemessen an den durchschnittlichen Steuerhebesätzen im Kreis Euskirchen bei der Gewerbesteuer unterhalb des durchschnittlichen Kreishebesatzes, bei der Grundsteuer fast gleich und bei der Grundsteuer A noch spürbar darunter (- 11 % Punkte).
Hundesteuer
Abgesehen von den Rundungsregelungen bei Einführung des Euro sowie den Regelungen für gefährliche Hunde hat die aus dem Jahre 1996 stammende Hundesteuersatzung keine Änderung erfahren. Bei den Hundesteuersätzen hat sich der Rat auf Vorschlag der Verwaltung für eine Anpassung an die Sätze der übrigen Südkreiskommunen ausgesprochen. So beträgt die Hundesteuer für einen Hund 60 €/Jahr, 90 € bei zwei Hunden je Hund, 120 € je Hund bei 3 Hunden und 480 € für die als gefährlich eingestuften Hunde, wenn z.B. 1 Hund gehalten.
Abfallgebühren
Im kommenden Jahr muss die Jahresgrundgebühr je Restmülltonne gegenüber diesem Jahr um 5,39 € und die nach dem Behältervolumen bemessene variable Gebühr um 6 Cent angehoben werden. Die Gründe liegen einmal in den gestiegenen Abfuhrkosten des Unternehmers und zum anderen im gestiegenen Personalaufwand und nicht zuletzt in einem sich verringernden Müllbehältervolumen bei fast gleich gebliebenen variablen Kosten. Auch Defizite aus Vorjahren waren zu berücksichtigen. Hingegen wurden die Entsorgungskosten vom Kreis Euskirchen nicht angehoben und die Gemeinde kann im kommenden Jahr mit einem zusätzlichen Reinerlös aus der Verwertung von Altpapier rechnen, was sich natürlich günstig auf die Gebühren auswirkt.
Neben der Jahresgrundgebühr von nunmehr neu 95,25 € werden die Gefäßgebühren im kommenden Jahr wie folgt aussehen:
- 60 l – Abfallbehälter 69 €
- 80 l – Abfallbehälter 92 €
- 120 l – Abfallbehälter 138 €
- 240 l – Abfallbehälter 276 €
In den vorstehenden Müllgebühren ist auch zugleich die Bioabfallentsorgung enthalten. Wer sich für eine Eigenkompostierung auf seinem Grundstück entschließt, dem werden die vorstehenden Müllgebühren zukünftig um 46,23 € ermäßigt, da hier für die Gemeinde kein Aufwand entsteht.
Winterdienstgebühren
Aufgrund der Kostenbelastungen durch die besonders intensiven und lang anhaltenden Winterperioden 2009/10 und 2010/11 und der hieraus sich ergebenden Gebührenverrechnungen für die Vorjahre müssen die Winterdienstgebühren für das kommende Jahr spürbar angehoben werden. Für das Jahr 2012 werden somit die Winterdienstgebühren für Straßen
a) die dem überörtlichen Verkehr dienen auf 1,92 €,
b) die dem innerörtlichen Verkehr dienen auf 2,12 € und
c) die dem Anliegerverkehr dienen auf 2,31 €
je anrechenbarer Grundstücksseite angehoben.
Für den Gebührenzahler ergibt sich somit für das Jahr 2012 im Vergleich zum Vorjahr bei einer angenommenen anrechenbaren Grundstückslänge von 25 laufenden Meter eine Mehrbelastung je nach Straßenkategorie zwischen 24,25 € und 29,25 €.
Schmutz- und Niederschlagswassergebühr
Die Nachkalkulation der Abwassergebühren für 2009 sowie Kostenbelastungen aus dem Jahre 2010 wirken sich belastend auf die Schmutzwassergebühr aus. Auch die Aufwendungen für Bewirtschaftungen und Instandhaltung der Kläranlagen und der Pumpstationen haben eine gebührenbelastende Wirkung bei der Schmutzwassergebühr ausgeübt, so dass eine Anhebung der mengenbezogenen Schmutzwassergebühr um 0,24 € je Kubikmeter auf 3,03 € notwendig wird. Die Jahresgrundgebühr für die Schmutzwasserentsorgung war ebenfalls um 6 € anzuheben.
Ein weiterer Hauptgrund für die Gebührenanhebung ist auch die sich vermindernde Schmutzwassermenge, die für das Jahr 2012 mit einer Reduzierung von insgesamt rd. 6 % kalkuliert werden musste.
Die zu berücksichtigenden Ertrags- und Aufwandspositionen bei der Festsetzung der Niederschlagswassergebühr wirken sich hingegen äußerst positiv aus, so dass die Niederschlagswassergebühr mit 0,50 € je Quadratmeter versiegelter Fläche beibehalten werden kann. Bei den Flächen für Ökopflaster und begrünte Dächer bleibt es bei einem Nachlass von 50 % auf die Niederschlagswassergebühr. Auch die neuen in 2012 geltenden Abwassergebühren für die Entsorgung von Schmutz- und Niederschlagswasser dürften gemessen an den Gebührensätzen anderer Gemeinden immer noch mit zu den niedrigsten Gebühren im Kreise Euskirchen zählen.
Auf die im amtlichen Teil dieses Amtsblattes abgedruckten Satzungsänderungen über die in 2012 geltenden Steuerhebesätze und Gebühren wird im Übrigen verwiesen.
War das ein Spaß! Am 07. Dezember war die Pause in der Grundschule mal ganz anders als sonst. Vor der Aula war ein Tisch mit vielen verschiedenen Schulmilchgetränken aufgebaut, alle Fenster waren mit Rollos verschlossen. Draußen stand ein Viehhänger mit einer aufgemalten Kuh. Was war denn da los?
Endlich war die Pause da und die Kinder kamen neugierig und voller Spannung in die Aula. Ein Moderator und eine junge Frau an der Musikanlage standen schon bereit. Als die Musik begann, öffnete sich die Tür und da stand, nein rockte mit Gitarre in den Hufen, Kuh „Lotte" auf die Bühne.
Die Kinder jubelten, lachten und klatschten vor lauter Freude, eine so lustige Kuh hatten sie auf unseren Wiesen noch nie gesehen.
Und dann begann das „Lotte“ Programm.
Es wurden die müden Muskeln gedehnt, die Arme gestreckt, die Beine und Füße gehoben, der ganze Körper wurde gelockert. Das alles bei cooler Musik und unter großem Gelächter, denn auch die Lehrer machten alle mit.
Danach wurde zusammen mit Lotte "Eins, zwei, oder drei" gespielt. Die Kinder wurden z.B. gefragt woher die Milch kommt (von der Kuh, aus dem Supermarkt oder vom Feld) oder was darin enthalten ist (Kalzium, Beton oder Farbstoff). Für jede richtige Antwort gab es einen Strohhalm.
Aber die Kinder aus der Eifel lagen mit ihren Antworten fast immer richtig.
Die Gewinner mit den meisten Strohhalmen wurden alle mit einer Mini-„Lotte“ als Magnet belohnt. Zum Schluss kam Lotte von der Bühne und tanzte mit allen Kindern.
Leider war dann auch die Pause vorbei, jedes Kind bekam noch eine Milch mit in den Unterricht und „Lotte“ konnte zurück in Ihren Stall.
Diese ganze Aktion ist ein Teil der Schulmilchförderung. Damit setzen sich das NRW-Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz und die Landesvereinigung der Milchwirtschaft NRW gemeinsam für eine gesunde Lebensweise an Schulen ein. Die Idee dazu hatte die Vorsitzende der Dahlemer Landfrauen, Brigitte Baum und zusammen mit der Schulleiterin Frau Mirjam Schmitz, wurde das ganze in die Tat umgesetzt. Nur 50 Schulen in NRW haben jährlich die Möglichkeit, an dieser kostenlosen Aktion teilnehmen zu dürfen.
Diese Aktion passte genau ins Schulprogramm mit dem Leitziel "bewegte und naturverbundene Schule“. Kuh „Lotte“ ist jetzt auf Plakaten in den Klassenzimmern vertreten und in Regenpausen werden die Bewegungsübungen von „Lotte“ gerne von allen wieder mitgemacht. Nur eins ist aufgefallen: Lotte trägt keine Ohrmarke, wie alle anderen Kühe hier in der Eifel. (Brigitte Baum)
Unmut und Empörung über die beabsichtigte Schließung von KSK-Filialen …
bestehen bei Rat und Verwaltung.
Das Schließungsvorhaben der KSK wurde daher noch kurz vor der Ratssitzung am 15.12.2011 auf die Tagesordnung genommen.
Ohne Vorankündigung und somit völlig überrascht wurden Verwaltung und die Ratsmitglieder aus der Lokalpresse über die vom Verwaltungsrat der Kreissparkasse im Jahr 2012 beabsichtigte Schließung der KSK-Zweigstelle in Schmidtheim und Reduzierung der Zweigstelle in Dahlem auf einen reinen Selbstbedienungsstandort.
Da dieses Schließungsvorhaben der Kreissparkasse zu einer Schwächung des Dienstleistungsangebotes in unserer Gemeinde führt, wurde vom Rat eine von der Verwaltung vorbereitete Resolution abgefasst, die zwischenzeitlich an den Verwaltungsratsvorsitzenden und Vorstandsvorsitzenden der Kreissparkasse Euskirchen zugeleitet wurde.
Die vom Rat beschlossene Resolution hat folgenden Wortlaut:
" Der Rat der Gemeinde Dahlem nimmt mit völligem Unverständnis den im kommenden Jahr geplanten - fast totalen - Abbau der bisherigen Serviceleistungen durch die komplette Schließung der Zweigstelle in Schmidtheim und Reduzierung des Dienstleistungsangebotes in der Filiale in Dahlem auf einen reinen Selbstbedienungsstandort ohne direkte Beratungsleistungen zur Kenntnis.
Verstärkt wird das Unverständnis noch dadurch, weil - den Berichten folgend - bei der Entscheidung über die Schließung von Geschäftsstellen nicht wirtschaftliche Erwägungen sondern eine Verbesserung der Beratungsleistungen im Wesentlichen im Vordergrund gestanden haben sollen.
Das als völliges Zurücknehmen der kommunal getragenen Kreissparkasse aus dem hiesigen Raum zu verstehende Vorhaben widerspricht völlig dem Verständnis einer partnerschaftlichen Wahrnehmung von Aufgabenfeldern im Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge. Gerade bei der Schaffung und dem Erhalt infrastrukturell wichtiger Einrichtungen (einschließlich Finanzdienstleistungssektor) in den Flächengemeinden, wie der Gemeinde Dahlem, besteht gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern sowie auch Gewerbebetrieben eine besonders hohe Verantwortung, die sich nicht nur ausschließlich auf die Aufgabenwahrnehmung seitens einer Gemeinde beschränken, sondern auch ansässigen kommunal getragenen Finanzpartnern - wie die Kreissparkasse - obliegt Hier stehen wir insbesondere bei den älteren Mitmenschen unserer Gemeinde wegen ihrer eingeschränkten Mobilität in einer hervorgehobenen Fürsorgepflicht.
Die von Ihnen angestrebte Neustruktur des Geschäftsstellennetzes bedeutet im Ergebnis eine spürbare Schwächung des hiesigen kreisangehörigen Raumes und ein Aushöhlen der Daseinsgrundfunktion in einer Kommune.
Die uns bekannt gewordene Entscheidung steht aus unserer Sicht im völligen Gegensatz zu den bisher von der Kreissparkasse verfolgten Leitlinien zur Verbesserung und Stärkung des hiesigen Wirtschaftsraumes. Wir sehen eine starke Dezimierung im breiten Spektrum der bisherigen Finanzdienstleistungen seitens der Kreissparkasse Euskirchen, die zu einem Teil aufzufangen wäre unter Beibehaltung zumindest einer Geschäftsstelle je Kommune.
Es ist auch darauf hinzuweisen, dass die Aufgabe hiesiger Geschäftsstellenstandorte eine Benachteiligung des Südkreises bedeuten wird, mit den Konsequenzen von nicht übersehbaren privat orientierten Entscheidungen durch Abwendung vom verbleibenden Leistungsangebot der Kreissparkasse. Ein ausschließliches Setzen auf Mobilität der Menschen und auf die bestehenden Online-Verfahren wird eine Fehlannahme sein.
Der Rat der Gemeinde Dahlem appelliert an Sie als Verwaltungsrats- bzw. Vorstandsvorsitzenden, Einfluss zu nehmen, die Entscheidung des Verwaltungsrates dahingehend zu revidieren, dass in jeder Gemeinde des Südkreises mindestens eine Geschäftsstelle der Kreissparkasse erhalten bleibt, um den Service- und Beratungserfordernissen vor Ort für unsere Bürgerinnen und Bürger Rechnung zu tragen.
Die Mitglieder des
Rates der Gemeinde Dahlem"
Der Bürgermeister und sein Allgemeinen Vertreter hatten hiernach in der vergangenen Woche beim Vorstand der Kreissparkasse den nicht hinzunehmenden fast völligen Rückzug aus der Gemeinde detailliert und auch die denkbaren Nachteile für die Region und Gemeinde aufgezeigt und natürlich auch die Konsequenzen hieraus vorgetragen.
Nach derzeitigem Stand ist festzuhalten, dass der KSK-Vorstand einen konkreten Zeitplan für ihr Vorhaben noch nicht festgelegt hat. Mit der Gemeinde möchte der KSK-Vorstand jedoch weiter im Gespräch bleiben.
Zwischenzeitlich hat die IG Schmidtheim mit Erfolg eine Unterschriftenaktion gegen das Schließungsvorhaben gestartet bzw. durchgeführt, was außerordentlich seitens der Gemeinde begrüßt wird und hilfreich im Bemühen der Gemeinde für den Erhalt - zumindest einer Filiale im Gemeindegebiet - ist.
An dieser Stelle sind natürlich alle Bürgerinnen und Bürger zur Mithilfe aufgerufen um die Kreissparkasse von ihrem Schließungsvorhaben abzubringen.
Wir werden an dieser Stelle weiter berichten.
- ett.
Die Abteilung Abfallwirtschaft des Kreises Euskirchen hat uns informiert, dass die Abgabe von Wurzelstöcken > 30 cm am Kompostwerk des Kreises Euskirchen in Mechernich-Strempt (ehemalige Deponie) ab dem 01.01.2012 zum Satzungspreis von 87,80 € je Tonne angenommen werden.
Die Vermischung von Wurzelstöcken mit Grünabfall sollte grundsätzlich vermieden werden, da die Anlieferung dann zum Tarif von 87,80 € je Tonne abgerechnet werden muss. Bei Anlieferung von reinem Grünabfall wird dahingegen nur eine Gebühr in Höhe von 54,30 €/ t erhoben.
Natürlich können kleinere Mengen Grünabfall weiterhin anhand von Abholkarten bei der Firma Schönmackers angemeldet werden. Der Grünabfall wird dann nach einer Terminanmeldung von der Firma Schönmackers kostenfrei abgeholt.
Neue Trikots für die E-Jugend der SG Dahlem-Schmidtheim
-Gestiftet von der Fluggemeinschaft Dahlemer Binz e. V. -

Lukas Grosskinsky, Stephan Schmitz, Marco Adams,
Kolja Schmitz, Jonas Hütter, Timo Loges, Lukas Katterbach, Nico Zimmers, Christopher Haep,
Niklas Servaty, Jonas Käufer, Philipp Hütter, Antonio Schnichels, Michael Fähse, Christina Prezenko
Die E-Jugendmannschaft der SG Dahlem-Schmidtheim wurde kürzlich durch die Fluggemeinschaft Dahlemer Binz e. V. mit neuen Trikots ausgestattet.
Die gestifteten Trikots haben auf der Bruststeite das Segelfliegerabzeichen (3 Schwalben) sowie den Schriftzug „Fluggemeinschaft Dahlemer Binz e. V.“. Auf dem Rücken der aus hochwertiger Qualität hergestellten Trikots der Firma NIKE sind ganz klassisch die Zahlen 1 bis 15 abgebildet.
Wir wünschen viel Spaß und vor allem Erfolg im neuen Dress.
Damit zeitnah mit den Deckenerneuerungsarbeiten in verschiedenen Bereichen von Gemeindestraßen spätestens im Frühjahr 2012 begonnen werden kann, gab der Ausschuss für Planung, Wirtschaftsförderung und Bauwesen in seiner jüngsten Sitzung grünes Licht zur Ausschreibung von Instandsetzungsarbeiten in verschiedenen Teilbereichen folgender Gemeindestraßen:
Baasem
- Kronenburger Straße
- Höhenstraße und
- Hüttenstraße
Berk
- Wilhelmstraße
Dahlem
- Schulstraße
- Am Weiler
Frauenkron
- Nonnenpütz
Kronenburg
- Luxemburger Str.
- Neuer Weg
- In der Hüll
Schmidtheim
- Bahnhofstraße/Kastanienallee
- Lindenstraße
- Sonnenweg
- Hauptstraße
Die finanzielle Größenordnung wird zunächst etwa bei 60.000 € liegen.
Weitere Straßenteilbereiche und zwar in Baasem (Am Schröderhaus, Kronenburger Str.) und Kronenburg (u. a. Burgstraße) werden erst noch geprüft und von den Ausschussmitglieder hinsichtlich der Notwendigkeit und des Sanierungsumfanges in Augenschein genommen.
Generationenplatz in Baasem
-Bauausschuss spricht sich für das Projekt und Ko-Finanzierung aus-
Auf dem derzeitigen Parkplatz neben der Kirche in Baasem soll ein Generationenplatz entstehen. Die mit der Baasemer Bevölkerung entwickelte Idee und erarbeitete Planung wurde in der Sitzung des Ausschusses für Planung, Wirtschaftsförderung und Bauwesen Ende Oktober vom CDU-Ratsherrn und Ortsbürgermeister Lothar Ademes vorgestellt. Der derzeit weitgehend asphaltierte Platz soll zu einem Treffpunkt für alle Generationen des Ortes umgestaltet werden. Wetterunabhängige Spielfelder für Kinder sollen ebenso entstehen wie Ruhezonen und ein Aktions- und Musikpavillion. Hierdurch können dort Dorffeste und sonstige kulturelle Veranstaltungen stattfinden. Die Kosten für diesen Multifunktionsplatz werden mit 77.640 € angenommen, zu denen Förderhilfen und zwar eine sogenannte Leader-Förderung von 55 % zu erwarten ist. Die Aussichten für eine solche Förderung werden als hoch eingeschätzt. Das Projekt wurde im Fachausschuss sehr positiv gesehen und der Ausschuss sprach sich neben den zu erbringenden Eigenleistungsarbeiten für eine Bereitstellung gemeindlicher Haushaltsmittel bis zu einer Größenordnung von 6.500 € als Ko-Finanzierung zu dieser Leader-Förderung aus.
Wenn die Fördermittel im kommenden Jahr gewährt werden, wovon auszugehen ist, dürfte in 2012 noch mit der Herstellung des Generationenplatzes begonnen werden.
Einigkeit herrschte bei den Mitgliedern des Ausschusses für Planung, Wirtschaftsförderung und Bauwesen, dass das jetzige Spielfeld des Sportplatzes in Schmidtheim ohne gesundheitliche Gefährdungen nicht mehr bespielbar ist und Lösungen für eine Sanierung erarbeitet werden müssen.
Der 1958 mit Lava-Schlacke erbaute Sportplatz in Schmidtheim wurde zuletzt vor rd. 25 Jahren umfassend instand gesetzt. Der jetzige schlechte Zustand macht eine Spielflächenerneuerung unausweichlich wenn der Sportplatz auch in Zukunft den Sportvereinen eine sportliche Perspektive bieten soll. Ein von der Verwaltung eingeschaltetes Fachbüro zeigte drei Sanierungsvarianten auf und zwar eine Erneuerung als Tennenplatz -so wie bisher- bzw. eine Herstellung als Natur- oder Kunstrasenplatz. Enorme Unterschiede tun sich natürlich bei den Herstellungs- und Pflegekosten auf.
Ein Tennenplatz würde 323.000 € kosten mit angenommenen Jahrespflegekosten von etwa 18.000 €. Die Nutzungsstunden pro Jahr würden etwa bei 1.000 bis 1.500 Stunden liegen. Der Naturrasenplatz würde für 327.000 € angelegt werden können. Die Jahrespflegekosten sind jedoch mit 28.000 € ungleich höher und die Nutzung würde nur bei etwa 400 bis 800 Stunden im Jahr liegen. Für einen Kunstrasenplatz müssen für seine Herstellung wohl 488.000 € veranschlagt werden. Die Jahrespflegekosten liegen hier bei rd. 10.000 €, aber die Jahresnutzungsstunden nehmen den Spitzenwert von 2.000 bis 2.500 Stunden ein. Man kann sagen, dass er fast ganzjährig zu nutzen ist. Bei den ganzen Kostenberechnungen wurde von einer Spielfeldgröße von 58 x 95 m ausgegangen um eine Vergleichbarkeit der einzelnen Sanierungsvarianten zu ermöglichen. Hinzugerechnet müssen bei allen Sanierungsalternativen jedoch noch eine mögliche Einzäunung der modernisierten Sportanlage sowie das Entfernen des Baumbestandes am Rande der Anlage und natürlich die Anschaffung von zusätzlichen Pflegegeräten, wie sie z. B. bei einem Kunstrasenplatz notwendig wären. Die Entscheidung in den gemeindlichen Gremien wird nicht einfach werden und alle Ausschussmitglieder waren sich darin einig, dass Überlegungen für eine Kostenreduzierung zusammen mit dem Fachbüro und Vertretern der Spielgemeinschaft Dahlem Schmidtheim angestellt werden müssen. Hierbei sind Einsparpotenziale durch eine Verkleinerung des Spielfeldes –wie in Nierfeld bei Gemünd geschehenebenso zu prüfen, wie auch über Arbeiten, die der Verein selbst leisten kann. Natürlich sind auch Möglichkeiten über ein ansprechendes Sponsoring zu suchen. Der Ausschuss sprach sich auch einstimmig dafür aus, dass eine Gesamtbetrachtung zur Nutzung bzw. Frequentierung der Sportplätze Dahlem und Schmidtheim durchgeführt werden muss und zwar unter Einbeziehung aller bestehenden Sportvereine in der Gemeinde Dahlem.
Zur Sanierung gemeindlicher Brückenbauwerke…
…wird nach dem Willen des Ausschusses für Planung, Wirtschaftsförderung und Bauwesen seitens der Verwaltung eine Prioritätenliste mit einer Einordnung hinsichtlich ihres notwendigen Sanierungsbedarfs erstellt. Insgesamt befinden sich 56 Brückenbauwerke im gemeindlichen Besitz, die einen erheblichen Unterhaltungs- und Sanierungsaufwand verursachen. Mit der angestrebten Priorisierung der teils unabwendbar notwendigen Instandsetzungen soll auch die Notwendigkeit zum grundsätzlichen Erhalt von Brückbauwerken überdacht werden. Möglich ist, dass anstelle einer Brücke auch die Anlegung einer Furt als ausreichend angesehen werden kann.
Viele Daten über die gemeindlichen Brücken liegen der Verwaltung durch die seinerzeitigen umfangreichen Erfassungsarbeiten im Zuge der Zustands- und Wertermittlung für die Bilanz nach dem neuen gemeindlichen Haushaltsrecht bereits vor. Auf dieser Arbeitsgrundlage will nun der Ausschuss seinem selbst auferlegten umfangreichen Arbeitsprogramm im kommenden Jahr nachgehen.
- Gutes Betriebsergebnis wird für 2011 erwartet
- Forstwirtschaftsplan 2012 gebilligt
- Für Forstwegebau Hilfen in Aussicht
- Wildschadenssituation mehr als unbefriedigend
- Anpassung der Brennholzpreise
Ein umfangreiches Beratungsprogramm hatten die Mitglieder des Ausschusses für Forsten, Umwelt und Landwirtschaft unter Vorsitz des Ratsherren Hans-Josef Bohnen zu absolvieren. Im öffentlichen Teil der Sitzung bildeten das zu erwartende Ergebnis aus der Forstbewirtschaftung 2011, die Forstwirtschaftsplanung 2012 sowie die hohen Schälschäden an den Baumbeständen die Schwerpunkte der Beratungen.
Voraussichtliches Betriebsergebnis 2011
Nach derzeitiger Einschätzung werden die Zielsetzungen sowohl bei den geplanten Forstmaßnahmen wie auch in finanzieller Hinsicht in 2011 mehr als erfüllt.
Nach dem Ende letzten Jahres festgelegten Ergebnisplandaten für das Jahr 2011 ging die Gemeinde von einem zu erwartenden Überschuss von etwa 82.000 € aus. Das zu erwartende Ergebnis wird aber für 2011 so aussehen, dass sich der Überschuss mehr als 4-mal so hoch einstellt und mit rd. 375.000 € anzunehmen ist. Der Grund hierfür ist im Wesentlichen auf die erzielten höheren Holzverkaufspreise durch die spürbar verbesserte Marktsituation zu finden.
Forstbewirtschaftung 2012
Im Gemeindeforst mit einer Gesamtfläche von rd. 2.900 ha und einer Holzfläche von rd. 2.500 ha wird im kommenden Jahr erneut eine waldbaulich vorsichtige Ausrichtung zugrunde gelegt. Im kommenden Jahr werden rd. 15.100 fm eingeschlagen wobei der Einschlag bei der Fichte mit rd. 11.700 fm den größten Anteil einnimmt. Etwa 2.650 fm bei der Buche –vornehmlich für Brennholz- wird eingeschlagen. Der Rest verteilt sich auf Eiche und Kiefer/Lärche.
An Holzverkaufserlösen werden etwa 781.000 € erwartet. Weitere Einnahmen erwartet der Forstbetrieb durch Jagdverpachtungen sowie weitere Grundstücksverpachtungen und Nebennutzungen. Insgesamt werden rd. 960.000 € als Einnahmen im kommenden Jahr angesetzt. Der Überschuss wird jedoch nach Abzug aller Ausgaben aus dem Forstbetrieb mit etwa 140.000 € angenommen und würde so gesehen geringer als die erwartete Größenordnung von diesem Jahr sein. Die Unternehmerkosten für die Holzwerbung werden mit etwa 240.000 € angesetzt. Der gemeindliche Personalbestand wird etwa 226.000 € umfassen. Kulturpflege und Waldschutzmaßnahmen erfordern darüber hinaus einen Kostenaufwand von 174.000 €. Der Forstwegebau ist ferner mit rd. 170.000 € angesetzt und ist damit doppelt so hoch wie in 2011. Hierzu werden jedoch Förderhilfen in einer Größenordnung von 74.000 € erwartet und sind im Forstwirtschaftsplan somit eingeplant.
Über allen Forstwirtschaftsmaßnahmen steht jedoch, dass die Nachhaltigkeit der Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes stets gewährleistet zu bleiben hat. Dies findet auch darin seinen Ausdruck, dass die Gemeinde bei der Planung weit unter dem errechneten und zulässigen Jahreshiebsatzes je Hektar bleibt. Der Jahreshiebsatz liegt bei 17.600 fm und wird mit den einzuschlagenden 15.100 fm in 2012 um rd. 15 % geringer sein.
Ein leidiges Dauerthema: Schälschäden durch das Wild
Wie der Vertreter der staatlichen Forstbehörde, Herr Lückerath, vortrug, ist das Problem der Schälschäden durch Rotwild längst noch nicht vom Tisch. Der Gemeinde entstehen Jahr für Jahr erhebliche Schälschäden als Folge des immer noch zu hohen Wildbestandes. Wenn auch gemeinsam mit den Hegegemeinschaften eine Steigerung der Abschussraten über Gemeindegrenzen hinweg erzielt worden ist, so ist es wichtig, dass die vorgegebenen Abschusspläne zur Verringerung des Wildbestandes und damit den Wildschäden von den Jagdpächtern eingehalten werden. Auch die Pilzsammler, die alljährlich über unsere Wälder herfallen, verursachen Störungen für das Wild und sind mit ein Grund für entstehende Schälschäden.
Angepasste Wildbestände sind Grundvoraussetzungen für die naturnahe Waldbewirtschaftung im Interesse einer biologischen Vielfalt. Im Rahmen ihrer Möglichkeiten muss auch die Gemeinde auf angepasste Wildbestände wert legen, um zu verhindern, dass Schutzmaßnahmen bei den Jungbeständen der Hauptbaumarten nicht mehr nötig werden und frische Schälschäden großflächig nicht mehr auftreten. Der Ausschuss sprach sich dafür aus, dass die Abschusszahlen anzuheben sind und dies auch in Abstimmung mit dem Waldbesitzer Gemeinde zu erfolgen hat. In den späteren zu erneuernden Pachtverträgen sollen Punkte, die auf eine Minderung der Schälschäden ausgerichtet sind, aufgenommen werden um auch auf diesem Wege eine Problemlösung zu erzielen.
Anpassung der Brennholzpreise
Nach drei Jahren unverändert gebliebenen Brennholzpreise sprach sich der Ausschuss für eine Anpassung der Holzpreise in Richtung der jetzigen Marktsituation aus.
Wenn auch Verwaltung und Ausschuss nicht eine Anhebung an das jetzige allgemeine marktübliche Preisniveau vornehmen wollte, so war doch die Meinung dass nach mehreren Jahren unveränderter Abgabepreise nunmehr eine moderate Preisanpassung unausweichlich ist.
Die Brennholzpreise wurden daher für 2012 wie folgt festgelegt:
- Buche, Eiche lang am Weg gerückt bis 10 fm 50 €
- Buche, Eiche lang am Weg gerückt über 10 fm 60 €
- Buche, Eiche lang am Weg gerückt für Holzkäufer ausserhalb der Gemeinde Dahlem bis 10 fm 60 €
- Buche, Eiche lang am Weg gerückt für Holzkäufer ausserhalbder Gemeinde Dahlem über 10 fm 65 €
- Nadelrestholz (2,50 m), gerückt am Weg bis 10 fm 40 €
- Nadelrestholz (2,50 m), gerückt am Weg über 10 fm 45 €
- Eichenpfahlholz 60 €
Bereits in der vorherigen Ausgabe des Amtsblattes und auch im amtlichen Teil dieser Ausgabe ist auf die Bestellmöglichkeit bis zum 09.12.2011 hingewiesen.
Vorbestellungen und Verkauf erfolgt ausschließlich über die Forstabteilung der Gemeinde Dahlem. Bürgerinnen und Bürger können sich bei der Gemeindeverwaltung, Frau Mertens, -montags bis freitags von 8-12 Uhr- Durchwahl 02447-9555-48 melden.
Beginn der Fremdwassersanierungsarbeiten in Schmidtheim
Entsprechend dem Beschluss des Abwasserausschusses wurde die Firma Geschwister Balter GmbH aus Losheim mit der Durchführung der Kanalsanierungsarbeiten in Schmidtheim in den Sanierungsbereichen
- 1 ( Reifferscheider Straße / Krähenberg / Hauptstraße / Rathausstraße)
- 5 (Urftstraße mit Sammler)
- 6 (Binzsammler) und
- 7 (Urftquerung)
beauftragt. Mit den Arbeiten im öffentlichen Kanalnetz wird die Baufirma in der ersten Novemberwoche beginnen. Hierbei werden zunächst die Straßenquerungen im Bereich der Hauptstraße, die Erneuerung des Kanals im Bereich der Rathausstraße sowie die Sanierungen an einzelnen Schäden im Bereich des Urft- und des Binzsammlers ausgeführt. Erst daran anschließend und voraussichtlich im Frühjahr 2012 werden die Sanierungsarbeiten in den Gemeindestraßen zur Ausführung kommen.
Neben den Arbeiten am öffentlichen Kanalnetz sind in den meisten Fällen auch die Grundstücks- und Hausanschlussleitungen der jeweiligen Anwohner in den Sanierungsbereichen 1 und 5 zu sanieren. Nähere Einzelheiten wurden mit den Bürgern in einer Informationsveranstaltung am 03.05.2011 im Sitzungssaal des Rathauses erläutert. Bevor die erforderlichen Arbeiten an den Grundstücks- und Hausanschlussleitungen ermittelt werden können, werden im Frühjahr 2012 die Grundstückseigentümer nach einer vorherigen Terminvereinbarung von Vertretern des Ingenieurbüros, der Baufirma und der Gemeindeverwaltung aufgesucht und gemeinsam die Situation auf dem jeweiligen Grundstück erörtert. Jedem Eigentümer ist dabei die Entscheidung freigestellt, ob er die erforderlichen Aufträge an die vorgenannten Vertreter oder an andere Sachverständige vergeben möchte. Über die Einzelheiten werden die Eigentümer bei dem jeweiligen Erörterungstermin nochmals informiert.
Die Pläne unserer Landesregierung sehen vor, die Stromerzeugung aus Windkraft massiv auszubauen und den Anteil an der Stromerzeugung in Nordrhein-Westfalen spürbar zu steigern. Hierzu hat das Land mit dem sog. „Windkrafterlass“ Grundlagen geschaffen, um zukünftig auch in Waldgebieten Windräder aufstellen zu können. Solche Vorhaben waren selbst in unseren bewirtschafteten Waldflächen bislang aufgrund der rechtlichen Vorgaben kaum möglich. Aus diesem Grunde konnten auch seinerzeitige gemeindliche Planungen in diese Richtung bislang nicht umgesetzt werden. Der Ausbau der Windkraftnutzung muss jedoch auch nach Ansicht von Rat und Verwaltung mit einem ausreichenden Abstand zu Wohngebieten erfolgen und den Belangen von Natur und Umwelt entsprechen.
In der vergangenen Ratssitzung wurde der Verwaltungsvorschlag seitens des Rates gebilligt und eine Untersuchung des Gemeindegebietes zur Feststellung der geeigneten Bereiche zur Windkraftnutzung in Auftrag gegeben. Hier steht auch die sog. „ Windhöffigkeit“ im Fokus um festzustellen, in welchen Bereichen der Gemeinde nach dem Windaufkommen Windenergieanlagen eine lohnende Investition darstellen können. Es wird davon ausgegangen, dass hier bis Ende des Jahres erste Ergebnisse vorliegen. Einige interessierte Firmen zum Bau von Windrädern haben sich bei der Gemeinde bereits gemeldet. Die Gemeinde möchte sich jedoch unabhängig kommerzieller Interessen zunächst einen Überblick verschaffen und Vorrangflächen für die Windkraftnutzung bilden.
Für den Ausbau der Windenergiegewinnung stehen seitens der Gemeinde wichtige Punkte bei der Planung im Vordergrund. So sollten ausreichende Abstände zu Baugebieten und einzelnen Gebäuden vorhanden sein. Weiterhin sind Bereiche zu ermitteln, die sich aufgrund ihrer Windhöffigkeit besonders eignen um einen wirtschaftlichen Betrieb solcher Anlagen zu ermöglichen. Auch soll möglichst eine Beeinträchtigung des landschaftlichen Erscheinungsbildes unserer Gemeinde weitgehend vermieden werden und dies auch mit Blick auf die touristischen Belange und der hier wohnenden Bürgerinnen und Bürger.
Überlegungen in den zuständigen Gremien unserer Gemeinde gehen dahin, Waldflächen in Richtung der Gemeindegrenze zu Hellenthal im Bereich des Parkplatzes „Lichte Hardt“ und in einem Bereich zwischen Baasem/Neuhaus für Windkraftanlagen vorzusehen. Weitestgehend handelt es sich um Windkraftanlagen der 3-MW-Klasse mit einer Nabenhöhe von 135 m und einem Rotordurchmesser von 101 m. Die Gesamthöhe eines Windrades würde bei etwa 185 m liegen. Gesicherte Pachteinnahmen erhofft sich die Gemeinde pro Jahr und Anlage von etwa bis zu 50.000 €. Die wirtschaftlichen Vorteile durch die Windenergienutzung auf gemeindlichen Flächen sollen der gesamten Bevölkerung unserer Gemeinde zu Gute kommen.
Wir werden über das weitere Vorgehen der Gemeinde an dieser Stelle berichten.
Weiterer Stützpunkt für die Gefahrenabwehr ausgestattet
-Offizielle Übergabe eines Abrollbehälters V-DEKON mit Wechsellader beim Löschzug Schmidtheim-

Im Rahmen einer kleinen Feierstunde wurde in der vergangenen Woche vom Landrat Rosenke ein neuer Abrollbehälter V-DEKON mit einem Wechsellader offiziell für den Einsatzdienst der Gemeinde übergeben und beim Löschzug Schmidtheim stationiert.
Zugegen waren zahlreiche Vertreter benachbarter Feuerwehren und weiterer Hilfsorganisationen mit ihren Führungskräften.
Mit dieser neuen Ausstattung hat das Land NRW sich erstmals den Aufgaben der Verletztendekontamination von nicht gehfähigen Verletzten zugewandt und hierfür den Abrollbehälter (AB-DEKON-V) konzipiert. Der Container, voll bestückt mit spezialisierten Geräten für die Verletztenversorgung, besitzt einen Wert von rd. 200.000 €. Das dazugehörende Fahrzeug wurde vom Kreis mit weiteren 40.000 € beschafft und ist zugleich auch bei Bedarf für weitere kreisweite Einsätze vorgesehen. Der Abrollbehälter ist ein Element des strategischen Konzeptes der ABC-Gefahrenabwehr im Land NRW und wurde in die Konzeption des Kreises eingearbeitet zum Nutzen aller Feuerwehren im Kreise Euskirchen und auch bei Bedarf darüber hinaus. Bisher sind bereits für die nicht polizeiliche Gefahrenabwehr im Kreis ein Stützpunkt bei der Feuerwehr in Euskirchen für die Messtechnik und in Mechernich für Gefahrgutunfälle gebildet worden. Mit der nun neuen Einheit in Schmidtheim ist damit eine Abrundung in der Gefahrenabwehr vollzogen.
Wie Helmut Etten, allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters, ausführte, arbeiteten die Mitglieder des Löschzuges Schmidtheim bereits seit 1989 in diesem hoch spezialisierten Bereich und haben folglich bereits hier große Erfahrungen. Seit Mai diesen Jahres haben die Mitglieder bereits mit den neuen Geräten geübt, was den Übungs- und Einsatzwillen für eine optimale Hilfeleistung deutlich unterstreicht. Das gutes qualifiziertes Fachpersonal vorhanden ist, wird auch mit zu der Entscheidung für den neuen Standort in Schmidtheim beigetragen haben. Das Aufgabenspektrum des Löschzuges Schmidtheim hat sich damit wesentlich erweitert. Neben den Kräften aus dem Löschzug Schmidtheim haben in dieser Einheit bereits auch Kräfte aus Baasem sowie aus der Nachbargemeinde Nettersheim tatkräftig mitgewirkt. Da nun mehr Kräfte als zuvor für die neue Ausstattung benötigt werden, sind weitere Helfer des Deutschen Roten Kreuzes und hier aus den Ortsverbänden Dahlem und Kall und natürlich Notärzte des Kreises eingebunden. Es ist eine besondere Herausforderung für die Fachkräfte, denn es ist damit ein erhöhtes Ausbildungs- und Koordinierungserfordernis verbunden und ein nicht zu unterschätzender logistischer Aufwand. Mannschaft und Gerät werden vor Ort eine optimale Einheit bilden und im Kreis und falls erforderlich auch darüber hinaus, ein Stützpfeiler bei der Gefahrenabwehr bilden. Etten wünschte abschließend den Angehörigen der Feuerwehr und der weiteren Hilfsorganisationen gute kameradschaftliche Übungsstunden und wenige ernsthafte Einsätze.
Landrat Rosenke übergab abschließend die Schlüssel der neuen Geräte dem Wehrleiter unserer Gemeinde Winfried Warler, der ihn an den verantwortlichen Löschzugführer Walter Wolff weitergab.
Im Anschluss an die Feierstunde wurde der Abrollcontainer geöffnet und den Interessierten vorgestellt.
-Zeitplan vom Abwasserausschuss nunmehr festgelegt-
Wie bereits mehrfach an dieser Stelle berichtet, besteht nach dem Landeswassergesetz für alle Grundstückseigentümer die grundsätzliche Pflicht, ihre privaten Abwasseranlagen einer Dichtheitsprüfung zu unterziehen. Da von der gesetzlichen Frist (bis 31.12.2015) Abweichungen möglich sind, geht die Gemeinde nun mit einer klaren Konzeption vor. Die Gemeinde und hier der Betriebsausschuss für das gemeindliche Abwasserwerk hat nun die zeitlichen Vorgaben festgelegt und die Durchführung der gesetzlich geforderten Dichtheitsprüfungen bis zum 31.12.2023 für das Gemeindegebiet gestaffelt.
Es wird nun nach dem Willen der Betriebsleitung des Abwasserwerkes und den Mitgliedern des Abwasserausschusses Abschnitt für Abschnitt vorgegangen und jeder Bürger soll damit rechtzeitig wissen, wann er mit der Dichtheitsprüfung zu beginnen hat. Entsprechend den Fremdwasserbeseitigungskonzepten für die Orte Schmidtheim und Dahlem (siehe separaten Beitrag in dieser Ausgabe) und den hierzu erteilten Zuwendungsbescheiden sind in den kommenden Jahren zunächst die erforderlichen Maßnahmen in den Sanierungsbereichen Schmidtheim und Dahlem umzusetzen. In den übrigen Ortslagen liegen bisher noch keine detaillierten Kenntnisse über Fremdwasserprobleme vor und hier können daher zu späteren Zeitpunkten Dichtheitsprüfungen durchgeführt werden.
Folgender Zeitrahmen wurde nun im Abwasserausschuss angenommen:
2011/12 Ortschaft Schmidtheim
Sanierungsbereich 1
(Reifferscheider Straße/Krähenberg/Hauptstraße/Rathausstraße) sowie
Sanierungsbereich 5
(Urftstraße mit Sammler)
2013/14 Ortschaft Schmidtheim
Sanierungsbereich 2
(Bahnhofstraße/Im Driesch/Kastanienstraße)
Sanierungsbereich 3
(Hauptstraße/Kommstraße)
Sanierungsbereich 4
(Hauptstraße/Marktstraße/Brunnenstraße/Kirchweg/Gartenstraße)
Die anderen Straßenzüge des Ortes Schmidtheim sollen zu einem späteren Zeitpunkt der Dichtheitsprüfung unterliegen (2022).
2013-2017 Ortschaft Dahlem
Sanierungsbereiche:
Rennpfad mit Uferstraße, Moorbachsammler, Moorbachstraße, Rennpfad/Bahnstraße,
Ursprungstraße, Trierer Straße (L 110) mit Fronenpesch
Alle übrigen Straßenzüge des Ortes Dahlem werden zu einem späteren Zeitpunkt der Dichtheitsprüfung unterzogen (2023).
2018 Ortschaft Kronenburg
2019 Ortschaft Baasem
2020 Ortschaft Berk
2021 Ortschaft Frauenkron
2022 Straßenzüge der Ortschaft Schmidtheim, die nicht im Rahmen der Sanierungsmaßnahmen
2011 – 2014 untersucht wurden
2023 Straßenzüge der Ortschaft Dahlem, die nicht im Rahmen der vorgesehenen Sanierungen
in den Jahren 2013 - 2017 untersucht wurden
Es besteht Übereinkunft im Ausschuss, dass durchaus Abweichungen bei entsprechenden Verzögerungen in den Ausführungsphasen und hier insbesondere in den Fremdwassersanierungsgebieten der Orte Schmidtheim und Dahlem möglich werden können. Der Bürger soll jedoch mit diesem Zeitraster wissen, wann die Gemeinde die Dichtheitsprüfungen durchführen lassen möchte und wir bitten nochmals unsere Bürger, das weitere konkrete Signal der Gemeinde abzuwarten, bevor mit den Dichtheitsprüfungen begonnen wird. Mit dieser Abwasserproblematik „Dichtheitsprüfung“ wird die Gemeindeverwaltung, wie schon zugesichert, die Grundstückseigentümer weiter unterrichten und nicht alleine lassen.
Die vorstehenden zeitlichen Festlegungen werden später zur gegebenen Zeit später satzungsmäßig festgezurrt und die präzisen Fristen noch durch Ratsentscheidung per Satzung frühzeitig bestimmt. Auch werden -wohl für die Gebiete sicherlich unterschiedlich- die Art der Dichtheitsprüfungen in der Satzung festgelegt. Die Festlegung kann sich auf eine Wasser- oder Luftdruckprüfung beziehen. Auch ist unter Umständen eine Wasserstandsfüllmethode nach dem Erlass der Landesregierung möglich. Auch eine TV-Befahrung kann in verschiedenen Gebieten ausreichend sein.
Sollten sie zu diesem Zeitpunkt Fragen zur Dichtheitsprüfung an die Gemeinde richten wollen, so können sie sich im Rathaus an Herrn Lorse (Tel.: 02447-9555-51) oder auch Herrn Bieder (Tel.: 02447-9555-46) wenden.
Umfangreicher Sanierungsaufwand zur Fremdwasserbeseitigung im Ort Dahlem
- Konzept im Abwasserausschuss vorgestellt
- Kosten von bis zu 2,3 Mio. Euro werden erwartet
Die Untersuchungen über den Fremdwassereintritt in das Kanalnetz vom Ort Dahlem zeigen kein zufriedenstellendes Bild. Gemessen an der Schmutzwassermenge beträgt der Fremdwasseranteil im untersuchten Zeitraum in der Spitze bis zu 400 % und übersteigt die zulässige Menge von 100 % im bemerkenswerten Umfang.
In der Sitzung des Abwasserausschusses trug das Ingenieurbüro das Konzept zur Fremdwasserbeseitigung vor. Die Ergebnisse und die Analyse der Untersuchungen belegen, das Teile des Kanalnetzes dringend der Sanierung bedürfen und auch viele Grundstücksanschlüsse Fremdwasser in das Kanalnetz leiten. Neben der Sanierung von Schmutzwasserkanälen und deren Umwandlung in Regenwasserkanäle, ist auch der Neubau von Schmutzwasserkanälen für ein Trennsystem vorgestellt worden. Wie das Fachbüro festgestellt hat, kristallisieren sich 6 Sanierungsgebiete als Schwerpunkte der Fremdwassersanierung heraus. Zum Sanierungsbereich 1 - 3 gehören Rennpfad mit Uferstraße, gefolgt vom Bereich des Moorbachsammlers und in seiner Fortführung der Bereich der Moorbachstraße. Der Sanierungsbereich 4 umfasst Rennpfad/Bahnstraße und der weitere Bereich 5 bezieht sich auf die Ursprungstraße. Der Sanierungsbereich 6 umfasst die Trierer Straße (L 110) mit der Straße Fronenpesch.
Die Kosten für die Kanäle im öffentlichen Bereich schätzt das Ingenieurbüro auf rd. 2,3 Mio. Euro, wo der Bereich Trierer Straße (L 110) mit Fronenpesch der kostenträchtigste Bereich mit 510.000 € ist, gefolgt vom Bereich Rennpfad/Bahnstraße, wo die Sanierungskosten mit rd. 500.000 € angenommen werden.
Angesichts des Sanierungsaufwandes wird im Ausschuss auch die Auffassung vertreten, dass eine gewisse Zeitabfolge vorzunehmen ist, damit eine Vergleichmäßigung der Sanierungskosten über mehrere Jahre erfolgt. Damit wird der Blick auch auf akzeptable Abwassergebühren für unsere Bürger gerichtet.
Das Fremdwasserbeseitigungskonzept wurde vom Fachausschuss gebilligt. Dem Ausschuss ist auch wohl bewusst, dass Veränderungen während der Ausführungsphasen durchaus möglich sein können. Die betroffenen Grundstückseigentümer werden über die Sanierungsvorhaben zur gegebenen Zeit informiert. Auch werden Informationen für die Grundstückseigentümer zu Fragen der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen einbezogen.
Nach den ersten Festlegungen und verabschiedeten Zeitplänen, wird mit den Sanierungsvorhaben spätestens Anfang 2013 begonnen. Das Ende der Sanierungsmaßnahmen ist für 2017 geplant.
... in allen Orten unserer Gemeinde Dahlem
- Ausbauzustand und -möglichkeiten der Vodafone-D2 vorgestellt
- Aufklärungsarbeit für die Bevölkerung eingefordert
Der Rat und auch der Ausschuss für Planung, Wirtschaftsförderung und Bauwesen haben sich der Schaffung eines schnellen Internets in allen Orten unserer Gemeinde verschrieben. Die gemeindlichen Gremien hatten sich bereits schon bei ihren Haushaltsberatungen dafür ausgesprochen, alles für eine bessere Breitbandversorgung zu tun und sich für eine Begleitung von Maßnahmen bei Investitionen in leitungsgebundene oder funkbasierte Breitband-Infrastruktur und hier vornehmlich in den unterversorgten Orten Baasem, Berk, Dahlem und Kronenburg ausgesprochen. Entsprechende Förderanträge wurden von Seiten der Gemeinde hierzu gestellt.
Da zwischenzeitlich durch die Vodafone-D 2 GmbH ein Ausbau beim neuen Mobilfunkstandard LTE (Long Term Evolution) insbesondere vorrangig in den mit DSL-Verbindungen unterversorgten Gebieten erfolgt ist, der einen drahtlosen schnellen Internetstandard ermöglicht, wurden in der vergangenen Woche die Ratsmitglieder über den Ausbauzustand und auch über die Ausbaumöglichkeiten durch Vertreter der Vodafone-D 2 GmbH in Kenntnis gesetzt.
Zu den unterversorgten Gebieten gehört natürlich Teile der Gemeinde Dahlem nicht allein. Hierzu gehören auch im Kreis Euskirchen Gebiete in der Gemeinde Kall, Nettersheim, Hellenthal und Blankenheim. Ein hoher Versorgungsgrad mit den LTE-Netzen in unterversorgten Gebieten soll mittelfristig erreicht werden.
Nach der Darstellung der Vodafone-D 2 GmbH ist eine Versorgung mit LTE, abgesehen vom mit DSL versorgten Ort Schmidtheim, auch in jetzt über weiteren 1.100 Adressen in unserer Gemeinde möglich und Sendemasten in Betrieb. Aufgrund einer PC-gestützten Auswertung seitens Vodafone wird wohl unterschieden zwischen einem direkten Empfang bis ins Haus selbst hinein und einem Empfang mit Hilfe einer Außenantenne. Die LTE-Geschwindigkeit ist unterschiedlich zwischen 7,2 bis 50 Mbits/sek. Nach den ersten Erkenntnissen können große Bereiche vom Ort Dahlem sowie Teilbereiche von Baasem und Kronenburg mit dem neuen Mobilfunkstandard LTE versorgt werden.
Damit unsere Bevölkerung über die derzeitigen wie auch mittelfristig angenommenen Möglichkeiten für eine schnelle Internetversorgung zu Informationen gelangen kann gelangen kann, bedarf es natürlich einer umfassenden Aufklärungsarbeit, die vom Rat nunmehr eingefordert wurde. Die Firma Vodafone beabsichtigt, die Einwohner über ihr neues Produkt zeitnah vor Ort mit einem mobilen Infofahrzeug zu informieren. Ein entsprechendes Promotion-Team der Firma Vodafone wird hierfür in Gang gesetzt.
Die Gemeinde geht davon aus, dass in Kürze eine Informationsarbeit seitens der Firma Vodafone erfolgt und entsprechende Testmöglichkeiten und Vorführtermine vor Ort über das Turbo-Internet durchführt.
Natürlich stellten Vertreter der Vodafone-D 2 GmbH auch die Ausbauhemmnisse durch die Grenznähe zu den Benelux-Staaten dar. Durch die Grenznähe sind Störeinflüsse durch den genutzten Wellenbereich von 800 Mhz auf die in diesen Ländern bestehende Radio- und Fernsehausstrahlung auf gleicher Frequenz gegeben und der Ausbau ist hierdurch aufgrund des Genehmigungserfordernisses seitens der Bundesnetzagentur gehemmt. In den Jahren 2012/2013 sind nach derzeitigem Kenntnisstand hier auch Umstellungen auf Fernsehempfang via Satellit und eine Abschaltung der analogen Ausstrahlung im 800 Mhz-Spektrum zu erwarten. Dies gibt Hoffnung, dass auch weitere Teilbereiche in unserer Gemeinde mit einem schnellen Internet versorgt werden können.
Für neues Baugebiet "Waldpark"...
... in Dahlem Bauaufträge erteilt und Gestaltungssatzung erlassen
Der Rat der Gemeinde erteilte vergangene Woche im Zusammenhang mit der Erschließung des neuen Baugebietes "Waldpark Dahlem" den Auftrag für den Straßenbau. Eine Woche zuvor hatte bereits der Betriebsausschuss des gemeindlichen Abwasserwerkes den Kanalbauauftrag und zwar Bau der Schmutz- und Regenwasserleitung sowie einer Regenrückhaltung und auch für die Grundstücksanschlüsse erteilt. Sind Kosten für den Straßenbau von etwa 220.000,00 € zu erwarten, so werden die Ausgaben für den Kanalbau etwa 265.000,00 € umfassen.
Mit dem Beginn der Arbeiten wird Ende September / Anfang Oktober diesen Jahres gerechnet.
Die von den Grundstückseigentümern nach Fertigstellung der Maßnahme zu zahlenden Erschließungsbeiträge belaufen sich auf 90 % der anrechenbaren Erschließungskosten und werden im kommenden Jahr zur Abrechnung gelangen.
Für das Baugebiet wurde zugleich eine so genannte "Gestaltungssatzung" erlassen. Diese Satzung über örtliche Bauvorschriften nach der Bauordnung des Landes enthält Festsetzungen zu den Dachaufbauten, zur Installation von Solar- und Photovoltaikanlagen, über die obligatorische Holzbauweise und den Anteil von Putzflächen ebenso wie Vorgaben zur Dachneigung und Höhe der Einfriedungen und auch über die Abschirmung von Abfall- und Gasbehältern.
Mit diesen Vorgaben soll auch das spätere Erscheinungsbild dieses neuen Wohngebietes beeinflusst werden.
Auf die im amtlichen Teil dieses Amtsblattes abgedruckte gemeindliche Satzung wird im Übrigen verwiesen.
Grünes Licht gab der Rat der Gemeinde…
zur vorgestellten neuerlichen Planung zur Schaffung eines weiteren Raumangebotes für das Familienzentrum bzw. des Kindergartens Dahlem.
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Vorgesehen sind der Anbau eines Mehrzweckraumes mit rd. 38 m² sowie ein behindertengerechter Sanitärbereich
Das Familienzentrum benötigt zur Optimierung seiner Aufgaben mehr Raumkapazitäten. Die eingeschränkte räumliche Situation soll durch den Anbau eines Mehrzweckraumes und eines weiteren Sanitärbereiches mit behindertengerechten Einrichtungen behoben werden. Dieser Anbau soll vor dem zweiten und als Nebeneingang genutzten Zugang des Kindergartens erfolgen. Der neue Raum wird für Beratungsgespräche, Elternkurse etc. zur Verfügung stehen.
Die Verwaltung wird nun nach den abschließenden Beratungen im Rat die erforderlichen Genehmigungen für die jetzige Planung einholen und es ist davon auszugehen, dass mit der Realisierung des Bauvorhabens im Spätsommer begonnen wird.
Wasserseilgarten im Kronenburger See geplant
Das Projekt eines Wasserseilgartens als Ergänzung zu den vorhandenen Wasserspieleinrichtungen wird in diesem Jahre, nachdem die EU-Förderung bewilligt wurde, realisiert werden können. Dieser Niedrigseilparcours wurde kürzlich den Mitgliedern der Verbandsversammlung vorgestellt. Durch den schwankenden Wasserspiegel ist nicht an ein festes Ständerwerk gedacht, sondern vorgesehen ist ein schwimmendes Gerüst mit einer ortsfesten Verankerung im See. Die Anlage insgesamt hat ein Grundmaß von rd. 14 m x 14 m mit einer einbezogenen Schwimmplattform von 4 m Tiefe und einer Breite von 14 m. Mehrere Kletterelemente werden die Nutzervorfinden, die ca. 1 m über dem Wasserspiegel liegen. Wer die Balance nicht beibehält, fällt ins Wasser. Auffangnetze oder Seilsicherungen sind daher nach Ansicht des Fachplaners nicht nötig.
Dieser abwechslungsreiche und attraktive Wasserseilgarten soll keine großen sportlichen Erfordernisse benötigen und bedarf auch nicht der besonderen Einweisung Es ist an eine allgemeine Benutzung gedacht mit einem beaufsichtigten Betrieb. Die Plattform wird nur für Schwimmer zugänglich sein.
Sobald nun das Projekt „Wasserseilgarten“ mit dem Versicherer und mit dem TÜV vollständig abgestimmt ist, wird die Ausschreibung des Wasserseilgartens in Gang gebracht. Die Kosten für das Projekt werden mit rd. 109.000 € angesetzt. Dieses Projekt wird von der Europäischen Union mit 80 % gefördert. Für den Zweckverband verbleiben als zu finanzierender Eigenanteil somit max. 21.800 €
Die vielen Investitionen und Maßnahmen der letzten Jahre im Einzugsbereich des Kronenburger Sees haben ihre Wirkung in einer seit Jahren einwandfreien Wasserqualität des Sees gezeigt. Der laufende Betrieb mit guten –wohl wetterabhängigen- Besucherzahlen am Kronenburger See zeigt auch, dass die bereits installierten Wasserspieleinrichtugnen erheblich zur Attraktivitätssteigerung des Sees beigetragen haben. Ein ergänzender Effekt wird von der geplanten neuen Einrichtung eines Wasserseilgartens erwartet.
Das bisher an der Seeuferstraße in Kronenburg gelegene als Sondergebiet „Freizeithotel" ausgewiesene im Privatbesitz befindliche Fläche soll zu einer Wochenendhaus-Siedlung entwickelt werden. Das Baugebiet umfasst eine Fläche von 1,25 ha. Insgesamt sollen nach Darstellung von der Planerin Frau Bayer vom Hildener Planungsbüro für Stadtverkehr max. 22 Wochenendhäuser in offener Bauweise auf jeweils einer Grundstücksfläche von 300 bis 400 m² entstehen. Die verkehrstechnische Erschließung erfolgt von der Seeuferstraße aus. Einige Grundstücke werden Ausgleichsflächen für den Eingriff in Natur und Landschaft erhalten. Wenn auch, so die Planerin, sich der Blick auf den See nicht so ideal darstellt wie bei den auf der anderen Seeseite liegenden Ferienhäusern, so sind die Grundstücke dennoch sehr attraktiv.
Die starke Hanglage des Baugebietes macht die Erschließung nicht ganz einfach, ist aber durchaus machbar. Bereits im letzten Jahr hatte sich der Ausschuss mit diesem zu entwickelnden Gebiet befasst und hier grundsätzlich seine Zustimmung für eine Änderung des Flächennutzungs- und Bebauungsplanes gegeben. Nach der nunmehr erfolgten Planvorstellung sprachen die Mitglieder des Ausschusses dem Rat die Empfehlung für einen Aufstellungsbeschluss für die entsprechenden Planänderungen aus..
Staudamm Kronenburger See
- Sanierungsalternativen werden untersucht
- Möglichkeiten der Wasserkraftnutzung werden einbezogen
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Eine Machbarkeitsstudie soll die Möglichkeiten der Dammsanierung und auch der Energiegewinnung durch Wasserkraft aufzeigen
Seit längerer Zeit tritt die Sanierung des Staudamms vom Kronenburger See immer mehr in den Mittelpunkt der Verbandsarbeit des Zweckverbandes. Stand im vergangenen Jahr noch eine Instandsetzung bzw. Erneuerung der vorhandenen Asphaltaußenhautabdichtung mit einem Kostenvolumen von etwa 3,75 Mio. Euro im Vordergrund, so sollen nach einhelliger Meinung der Verbandsversammlung auch die Erkenntnisse neuerer und auch merkbar kostengünstigere Abdichtmethoden einbezogen und untersucht werden. In der vergangenen Sitzung der Verbandsversammlung am 30.05.2011 standen nun die weiteren Überlegungen und Beratungen zu diesem Thema an.
Hierzu war der Experte Prof. Dr.-Ing. Jürgen Köngeter nach Schmidtheim gekommen, um die Abdichtalternativen in vielfältiger Hinsicht vorzutragen, damit die Mitglieder das Spektrum aller Möglichkeiten für eine Dammsanierung abwägen können um eine für den Verband optimale Lösung zu finden. Zu vernehmen war seitens des Fachmanns, dass bei der herkömmlichen Asphaltbetondichtung, wie sie beim Staudamm in Kronenburg vorzufinden ist, natürlich mit einem Reparaturaufwand nach 20 Jahren zu rechnen ist.
Alternativ zur Dammerneuerung mittels der kostenintensiven Asphaltabdichtung bestehen nun auch neuere Dichtungssysteme aus Kunststoffdichtungsbahnen. Beispiele sind hier der Bitburger Stausee, der eine PE-Dichtung besitzt oder der See bei Bütgenbach, der mit einer PVC-Folie abgedichtet ist. Die robusten PVC-Folien sind mit einer Dränmatte und zu ihrem Schutz mit einem Vlies unterlegt und werden auf die vorhandene Außenhaut aufgelegt. Der Erddamm des Stausees in Bitburg wurde Anfang der 70er Jahre hergestellt. Diese Folie ist hier mit einem Verbundpflaster abgedeckt. Im Jahr 2008 wurde von dem Stauseebetreiber die PE-Folie freigelegt. Es wurden nach über 30 Jahren Betriebszeit bisher keine Mängel an der Folie festgestellt. Diese Tatsache bestärkt das Meinungsbild im Zweckverband, dass nach solchen Alternativen und kostengünstigen Lösungen gesucht werden muss.
Von Seiten des Verbandes werden natürlich hohe Anforderungen an die Abdichtsysteme gesetzt. Es wird eine langdauernde Beständigkeit gegen die UV-Strahlung, ein geringer Wartungsaufwand und auch Drainage- und Kontrolleinrichtungen erwartet. Auch soll eine Folie sich dem Freizeit- und Erholungscharakter der Seeanlage farblich anpassen. Vorteil hat auch zu sein, dass die Abdichtung in einem kurzem Zeitraum erfolgen kann, damit Beeinträchtigungen bei der Nutzung des Freizeitgewässers während der Sommersaison nur ein Minimum einnehmen.
Die Verbandsversammlung beauftragte nun das Ingenieurbüro Berg & Partner aus Aachen zusammen mit Herrn Prof. Dr.-Ing. Köngeter die in Frage kommenden Instandsetzungsalternativen zur Dammsanierung im Detail zu untersuchen. Die Machbarkeitsstudie soll alle Aspekte in technischer, ökologischer und wirtschaftlicher Hinsicht einbeziehen. In der Studie soll auch eine technische und wirtschaftliche Untersuchung hinsichtlich einer Wasserkraftnutzung einfließen, was aus jetziger Sicht sicherlich als zeitgemäß anzusehen ist. Die vor Jahren angestellten Überlegungen für eine derartige Energiegewinnung scheiterten am damaligen technischen Stand und den damit verbundenen hohen Kosten. Heute bieten nach Ansicht der Verbandsversammlung neuartige Turbinentechniken verbesserte Energienutzungsmöglichkeiten.
In der Verbandsversammlung wird einhellig die Meinung vertreten, dass die vorgesehene Sanierung des Staudamms vom Verband allein nicht zu schultern ist. Förderhilfen seitens der Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz sind nötig. Alleinig die Gemeinde Dahlem ist mit einem Mitgliedsanteil von 5/9 an der Sanierungsmaßnahme beteiligt. Es ist davon auszugehen, dass die geplanten Untersuchungen und die Suche nach kostengünstigen Alternativen zur Sanierung des Staudammes im Verlauf diesen Jahres abgeschlossen werden und die weiteren nötigen Erkenntnisse zum Umfang der Sanierungsmaßnahmen hiernach vorliegen. Zielsetzung ist, dass die folglich notwendige Entleerung der Talsperre einen sehr kurzen Zeitraum umfasst. Ein wirtschaftlicher Schaden im Bereich des Tourismus soll für die Zeit des Baues auf ein Minimum reduziert sein.
Häufig werden Streitigkeiten - auch in Bagatellsachen – ohne vorhergehenden Versuch einer Streitbeilegung vor die Gerichte gebracht und dort bis in die letzte Instanz ausgetragen. Mancher steht am Ende dieses Weges trotz des im wahrsten Sinne des Wortes „erstrittenen“ Urteils vor einem Scherbenhaufen: Die Rechtsfrage ist zwar zu seinen Gunsten entschieden, die menschliche Beziehung mit dem anderen Beteiligten aber oftmals für immer zerstört. Hinterher fragt er sich dann, ob Gesprächsbereitschaft und ein wenig Entgegenkommen nicht für beide besser gewesen wäre. Viele Bürger teilen deshalb die Auffassung, dass sich vertragen besser als klagen ist.
Zur Beilegung von bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten bietet das Schiedsamtsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen die Hilfe des Schiedsmannes an. Falls Sie also in eine Auseinandersetzung verwickelt werden, deren Schlichtung zu den Aufgaben eines Schiedsamtes gehören, sollten Sie sich vertrauensvoll an den Schiedsmann wenden. Er wird sicherlich einen Weg wissen, wie sich eine Einigung kostengünstig ohne Gericht und Papierkrieg zur beiderseitigen Zufriedenheit erreichen lässt.
Die Kosten des Verfahrens sind nicht hoch. Die Gebühr für die Schlichtungsverhandlung beträgt 10,00 €, wird ein Vergleich geschlossen: 25,00 €. Diese Gebühr kann von der Schiedsperson unter besonderen Umständen bis auf 40,00 € erhöht werden. Außerdem können noch Auslagen (z. B. Portokosten) der Schiedsperson anfallen.
Vor einigen Wochen hat der Rat der Gemeinde Schiedsmann Heinz Dederichs Dahlem, Am Bungert 17 Tel.: 02447-91 11 40 sowie sein Stellvertreter Elmar Spicker Schmidtheim, Haus Kuchental Tel.: 02447-91 32 91 in ihre Ämter für weitere 5 Jahre wiedergewählt. Der Direktor des Amtsgerichtes Schleiden hat die Wiederwahl des Schiedsmanns und seines Stellvertreters zwischenzeitlich bestätigt.
Bund der Steuerzahler:
Abwassergebührenbelastung in der Gemeinde Dahlem unter Landesdurchschnitt
Aus den kürzlich herausgegebenen NRW-Nachrichten des Bundes der Steuerzahler ist zu entnehmen, dass nach einer Auswertung in allen elf kreisangehörigen Kommunen die Belastung für einen 4-Personen-Musterhaushalt, der 200 cbm Frischwasser verbraucht und 130 m² überbaute Fläche aufweist, über dem Landesdurchschnitt liegt mit einer Ausnahme: Gemeinde Dahlem.
Mit dieser Aussage bestätigt damit der Bund der Steuerzahler dass seit Jahren stete Bemühen der Gemeinde zum Erhalt einer moderaten Abwassergebührenbelastung für unsere Bürger. Durch die in der Vergangenheit richtig genutzten Stellschrauben in unserer Gemeinde bei der Abwasserbeseitigung beträgt neben einer jährlichen Grundgebühr von 60 € die Schmutzwas-sergebühr derzeit 2,63 €/cbm. Für die Niederschlagswasserbeseitigung ist eine im Vergleich zu vielen anderen Gemeinden niedrige Gebühr von 0,62 €/m² im Jahre 2010 zu entrichten. Nach dem Vergleich des Bundes der Steuerzahler stellt sich die Abwassergebührenbelastung im Kreis nach dem 4-Personen-Musterhaushalt wie folgt dar:
| Bad Münstereifel | 964,00 € |
| Blankenheim | 707,60 € |
| Dahlem | 666,60 € |
| Euskirchen | 690,00 € |
| Hellenthal | 799,70 € |
| Kall | 948,20 € |
| Mechernich | 1.062,30 € |
| Nettersheim | 701,00 € |
| Schleiden | 1.328,00 € |
| Weilerswist | 1.038,00 € |
| Zülpich | 859,20 € |
...auch im Schloß Schmidtheim und Burghaus Kronenburg möglich
Nicht nur im Trauzimmer bzw. im Ratssaal des Rathauses in Schmidtheim finden standesamtliche Eheschließungen statt, sondern bereits seit etwa einem Jahr können außerhalb vom Rathaus auch standesamtliche Trauungen in dem unter Denkmalschutz stehenden Schloss des Grafen Beissel von Gymnich in Schmidtheim geschlossen werden.
Hier steht ein wunderschöner großer Raum, dem früheren gräflichen Esszimmer, ausgestattet mit historischen Einrichtungsgegenständen, zur Verfügung.
Das Schloss ist in seinem Ursprung eine alte Wasserburg. In der Geschichte sind dabei erstmals 1198 die Herren von „Smydeheim“ als Bewohner erwähnt. 1511 wurde „Daem Beissel von Gymnich“ mit der Herrschaft Schmidtheim belehnt, nachdem er Eva von Schmidtheim, die Erbin des Besitzes, geehelicht hatte. Seine Nachkommen blieben bis heute im Besitz des Schlosses, welches in seiner letzten Bauanlage vom Jahre 1627, erweitert zu Anfang des 18. Jh., stammt.
Gegen Ende des 20. Jh. wurden umfangreiche Renovierungs- und Sanierungsarbeiten am und im Schloss durchgeführt, so dass heute Schlossgebäude und Innenräume als ein stimmungsvolles Ensemble erscheinen.
Einen weiteren Höhepunkt für einen stilvollen Rahmen für standesamtliche Eheschließungen bietet nunmehr das Burghaus (Schlosshotel) in Kronenburg.

Das neue Trau- (Kamin-) zimmer im Burghaus (Schlosshotel) in Kronenburg Das ebenfalls unter Denkmalschutz stehende Burghaus blickt auf eine traditionsreiche Geschichte mit dem Ort Kronenburg zurück.
Es wurde in der Zeit von 1760 bis 1769 im Auftrag des Grafen von Blankenheim erbaut und diente dem Amtsverwalter J. Faymonville ab 1769 als Amtswohnung und Amtssitz.
Dieser Amtssitz beheimatete ab der Einführung des Personenstandswesens im Rheinland um 1800 auch einige Jahrzehnte das Standesamt für die Orte Baasem, Dahlem, Hammerhütte und Kronenburg. Die Nachkommen des Amtsverwalters benutzten das Burghaus danach bis 1969 als Privatwohnung und später als Hotel. Es wurde bis Ende der 90er Jahre als Hotel weitergeführt und war zuletzt in seiner Bausubstanz stark beeinträchtigt.
Vor wenigen Jahren hat Herr Albert Peters aus St.Vith das Haus erworben und aufwändig renoviert und so in den heutigen schönen Zustand versetzt.
Im Burghaus können Paare je nach Größe der Hochzeitsgesellschaft im „Kaminzimmer“ oder im „Candle-light Raum“ heiraten.
Eine Terminreservierung sowie die Abwicklung der Modalitäten im Schloss Schmidtheim bzw. im Burghaus Kronenburg sind erst nach einer Terminabsprache mit dem Standesamt Dahlem durch das Brautpaar möglich.
Für Fragen zu Eheschließungen und entsprechende Terminabsprachen steht ihnen beim Standesamt der Standesbeamte, Herr Franz Schmitz, Tel. 02447/9555-31, zur Verfügung.
Das Mitteilungsblatt gibt es auch im Internet
Alle Veröffentlichungen, der Gemeinde Dahlem, seit Dezember 2000 sind auch im Internet unter
zu finden.