Steuern und Gebühren
Bürger- und wirtschaftsfreundliches Klima
Nichts ist überzeugender als
- niedrige Steuern und Abgaben sowie
- verlässliche, vorausschauende gemeindliche Zielsetzungen.
Moderate Steuersätze bei Grund- und Gewerbesteuer sowie maßvolle Gebühren im Ver- und Entsorgungsbereich machen die Gemeinde im Vergleich zu vielen anderen Städten und Gemeinden hoch interessant.
Niedrige Steuern und Abgaben werden als wichtige Maßnahmen zur Wirtschaftsförderung in der Gemeinde verstanden.
Ein realisiertes niedriges Kostenniveau sowie dienstleistungsorientierte kommunale Ver- und Entsorgung mit einer niedrigen Kostenbelastung für Bürger und Betriebe sind vorhanden.
Hier die Zahlen, die Sie interessieren dürften:
Steuerhebesätze
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Hebesätze 2023 |
Hebesätze 2024 |
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Grundsteuer A | 495 v. H. | 495 v. H. | |
Grundsteuer B | 554 v. H. | 565 v. H. | |
Gewerbesteuer | 550 v. H. | 561 v. H. |
Wasserversorgung
Träger der Wasserversorgungseinrichtungen ist der
Wasserverband Oleftal
Oleftalstr. 31
53940 Hellenthal
Telefon: 02482 - 9500 0
Abwasserentsorgung
Der Anschlussbeitrag an die öffentliche Abwasserentsorgung beträgt € 5,01 / qm der maßgeblichen Grundstücksfläche. Er setzt sich wie folgt zusammen:
für Schmutzwasser | 70% |
für Niederschlagswasser | 30% |
Verbrauchsgebühr beträgt je cbm Schmutzwasser ab dem Jahr 2024 = 4,69 EUR. Im Jahr 2023 waren es 4,53 EUR.
Die Niederschlagswassergebühr beträgt für jeden Quadratmeter bebauter und/oder befestigter Fläche im Jahr 2024 = 1,02 EUR. Im Jahr 2023 betrug die Gebühr 1,00 EUR.
Die Grundgebühr für das Schmutzwasser beträgt bei Hausanschlussleitungen von bebauten Grundstücken bei einer Dimension
bis 150 mm | 5,50 EUR je Monat |
bis 200 mm | 11,00 EUR je Monat |
bis 250 mm | 20,00 EUR je Monat |
bis 300 mm | 33,00 EUR je Monat |
über 300 mm | 55,00 EUR je Monat |
Abfallgebühren
Biologische Abfälle aus Haushaltungen (Küchenabfälle) sowie zur Kompostierung geeignete pflanzliche Abfälle (Gartenabfälle) werden getrennt von den sonstigen gewöhnlichen Hausabfällen (Restmüll) aufgenommen.
Hierneben erfolgt eine kostenfreie Entsorgung von Altglas und Altpapier sowie von recyclebaren Verpackungsabfällen.
Die Benutzungsgebühren bestehen aus einer Bereitstellungsgebühr und einer Leerungsgebühr, die sich jeweils nach dem Abfallbehältervolumen ausrichten. Für jedes für Wohn- oder sonstige Zwecke nutzbare bebaute Grundstück bzw. Wohneigentum, welches mindestens mit einer Restmülltonne ausgestattet ist, wird ab 2020 eine Bereitstellungsgebühr, welche in der Höhe vom Volumen der Restmülltonne abhängig ist, festgesetzt. In der vorgenannten Gebühr ist die Nutzung einer Biotonne grundsätzlich enthalten.
Die Bereitstellungsgebühr bei einer Restmülltonne und mindestens einer Biotonne beträgt:
2023 | 2024 | |
60 ltr. | 49,81 EUR | 54,66 EUR |
80 ltr. | 66,41 EUR | 72,89 EUR |
120 ltr. | 99,61 EUR | 109,33 EUR |
240 ltr. | 199,23 EUR | 218,66 EUR |
Die Bereitstellungsgebühr bei einer Restmülltonne ohne Biotonne beträgt:
2023 | 2024 | |
60 ltr. | 37,76 EUR | 42,20 EUR |
80 ltr. | 50,35 EUR | 56,27 EUR |
120 ltr. | 75,52 EUR | 84,40 EUR |
240 ltr. | 151,05 EUR | 168,81 EUR |
Die Leerungsgebühr für jede einzelne Leerung beträgt:
2023 | 2024 | |
60 ltr. | 2,71 EUR | 2,28 EUR |
80 ltr. | 3,61 EUR | 3,05 EUR |
120 ltr. | 5,42 EUR | 4,57 EUR |
240 ltr. | 10,84 EUR | 9,14 EUR |
Für jede Restmülltonne werden 13 Pflichtleerungen (4-wöchentliche Leerung) pro Kalenderjahr veranlagt.
Bei Volumenänderungen der Restabfallgefäße ist zu beachten, dass ein Mindestvolumen von 20 ltr. pro Person vorgehalten werden muss.
Für Haushalte, in denen Personen leben, die auf die Nutzung von Windeln angewiesen sind, werden Windelsäcke zur Hälfte der Gebühr eines Restmüllsackes angeboten.
Nutzen Sie den Abfallgebührenrechner, um die Abfallgebühr selber errechnen zu können!
Straßenreinigungsgebühr (für Winterdienst)
Die Benutzungsgebühr für die Reinigung (Winterwartung) der Fahrbahnen beträgt ab dem Jahr 2024 bei einer Straße für überörtlichen und innerörtlichen Verkehr sowie für den Anliegerverkehr jährlich je Meter der maßgeblichen Grundstücksseite 2,34 Euro.
Hundesteuer
Die Hundesteuer beträgt seit dem Jahr 2024 für den:
1. Hund | 75,00 EUR |
2. Hund | 165,00 EUR |
3. Hund und jeden weiteren Hund | 250,00 EUR |
und bei den gefährlichen Hunden für den | |
1. Hund | 660,00 EUR |
2. Hund | 910,00 EUR |
3. Hund und jeden weiteren Hund | 920,00 EUR |
Steuern, Abgaben
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Rathaus, 1. Etage, Zimmer 20